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Exterritorialität

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Exterritorialität ist der im Völkerrecht verankerte Grundsatz der Unantastbarkeit ausländischer Organe und Personen, wie z.B. Botschaften, Diplomaten und Staatsoberhäupter im Gastland. Diese unterstehen somit nicht der Gerichtsbarkeit, Steuergesetzgebung und polizeilichen Gewalt des Gastlandes. [1] Die Exterritorialität kann sich auch anstatt auf Organe und Personen auf Gebiete innerhalb des Gastlandes (wie z.B. die Gabäude des Internationalen Gerichtshofes der Vereinten Nationen in Den Haag) beziehen.

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

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Quellen

Literatur

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Einzelnachweise

  1. Lexikon-Institut Bertelsmann: Bertelsmann Unuversallexikon, Berteslsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 252