PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Diskussion:Volksverhetzung

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention http://de.wikipedia.org/w

Der Artikel hat nur ein Thema, das sollte abgeändert werden ...

... lieber Martin. Fügst du auch die anderen Gründe zum Thema "Volksverhetzung", möglichst im gleien Umfange wie die "Homosexualität" in den Artikel ein? Man könnte sonst annehmen, du würdest, möglicherweise, eine oder mehrere Bevölkerungsgruppen diskriminieren. Gruß --Funker 15:38, 25. Jan. 2012 (CET)

URV-Verdacht

Der Abschnitt "Verfassungsrecht im Verhältnis zur einfachen Gesetzgebung" findet sich, nahezu wortgleich auf "Zombo.net" wieder. Würdest du, martin, bitte den Abschnitt so umformulieren,. dass kein URV-Verdacht auf PP fallen kann? Gruß, --Funker 15:42, 25. Jan. 2012 (CET)

Wo soll dass ein, dass kann ich nicht finden, den fraglichen Text habe ich bei WP selbst verfasst, schau mal in der Versionsliste !
Die Urteile habe ich recherchiert, ein Urteil zu nennen ist keine UR Verletzung, jetzt fang mal nicht an komisch zu werden.
Ich halte das Urheberrecht, desweiteren wurden die betreffenden Quellen von WP verlinkt, die Quellen des Zitats sind auch dargelegt, da muss also nichts geändert werden.
Mal grundsätzlich möchte ich mal sagen, dass hier diese "Hysterie" mit dem UR gehörig nervt, ihr müsst hier rein garnix rausgeben und dürft es auch nicht, solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt und bevor der ergeht, müssen erst mal Beweise vorgelegt werden, wir leben in Deutschland und nicht in der Dritten Welt, Danke --Martin 18:40, 25. Jan. 2012 (CET)