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Musik im Nationalsozialismus

Aus PlusPedia
Version vom 6. Juli 2011, 13:33 Uhr von Pfitzi (Diskussion | Beiträge) (Mal spontan aus dem Ärmel geschüttelt ... Einzelnachweise evtl. später)
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Unter dem Begriff Musik im Nationalsozialismus versteht man das kompositorische und ausübende Musikschaffen unter der nationalsozialistischen Diktatur im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945. Die Definition einer eigenständigen nationalsozialistischen Musikästhetik ist kaum möglich. Die Unterdrückung und Verfolgung von Musik und Musikern aus rassistischen oder weltanschaulichen Gründen war dagegen weit verbreitet.

Systemübergreifender Zusammenhang

Die Unterdückung der freien Entfaltung der Kunst, und in diesem Fall der Musik, ist kein alleiniges Merkmal der nationalsozialistischen Diktatur. Sie ist in mehr oder minder starkem Maße in allen weltanschaulich-ideologisch ausgerichteten Systemen zu beobachten. Das andere exemplarische Beispiel des 20. Jahrhunderts dafür ist die sowjet-bolschewistische Diktatur in Russland. So schreibt z.B. der Musikwissenschaftler Hans Heinz Stuckenschmidt:

Die sozialbedingte und erzwungene Form des Autodafés findet sich in Staatssystemen aller Art, daß heißt solchen, die keine Autonomie der Kunst, einer Disziplin, einer geistigen Verhaltensweise außerhalb der Gesellschaft zu dulden bereit sind. Ihr klassischer Fall in der kirchlichen Musik ist der Palestrinas nach dem Tridentiner Konzil; ihre modernen Wiederholungen waren in faschistischen Diktaturen und sind im Bereich der kommunistischen Staaten zu beobachten. Der berühmteste Fall solcher modernen Autodafés ist der des größten Komponisten, den das sowjetische Russland erzogen hat, Dimitri Schostakowitschs. [1]

Gründe von Verfolgung und Diskriminierung

Es gab mehrere Ursachen dafür dass Kompositionen bzw. Musiker in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 Diskriminierungen bis zur Verfolgung an Leib und Leben ausgesetzt waren. Diese Diskriminierung konnte sich, unabhängig vom musikalischen Inhalt, auf die jeweiligen Personen, aber auch auf rein innermusikalische Elemente beziehen. Man kann grob folgende Gründe anführen:

  • Die Tatsache dass ein Musiker zu einer aus rassistischen Gründen nicht erwünschten Bevölkerungsgruppe, speziell dem Judentum zählte. Welche Art von Musik derjenige dann komponierte bzw. aufführte, spielte dabei keine große, zusätzliche Rolle mehr. So hätte es dem jüdischen Komponisten Arnold Schönberg auch nicht viel genutzt, wenn er anstatt der damals verpönten Zwölftonmusik konventionelle, tonale Werke verfasst hätte. Auch das Verschwinden der Werke des jüdischen Komponisten Gustav Mahler beruhte allein auf seiner jüdischen Herkunft. Rein innermusikalisch wären seine Werke, die sich im wesentlichen nicht groß von den teilweise spätromantischen Werken anderer im NS-Kulturbetrieb geschätzter Komponisten wie [[Richard Strauss oder Hans Pfitzner unterschieden, durchaus mit dem "Musikgeschmack" der Führung kompatibel gewesen. Dies Prinzip galt auch für die Musik und Musiker der ebenfalls als rassisch unerwünscht eingestuften Sinti und Roma. Musik von osteuropäischen Komponisten wie z.b. Smetana, Tschaikowsky, und anderen wurde - obwohl "der Slawe" offiziell natürlich auch als "Untermensch" galt - nicht direkt unterdrückt und weiterhin ufgeführt.

Einzelnachweise

  1. Hans Heinz Stuckenschmidt: Schöpfer der Neuen Musik, dtv, München, 1962, S. 190