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Kontoauszug (Unterhaltsvorschuss): Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
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Buchschreiber (Diskussion | Beiträge)
Neuanlage Kontoauszug (Unterhaltsvorschuss); Quelle: Verwaltung
 
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
viel zu umständlich
 
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Ein '''Kontoauszug im Unterhaltsvorschuss''' ist ein [[Dokument]], mit welchem Angaben nachgewiesen werden können. Es können mehrere Funktionen erfüllt werden:
Ein '''Kontoauszug''' im '''Unterhaltsvorschuss''' dient als [[Dokument]], um finanzielle Angaben nachzuweisen. Ein [[Kontoauszug]] dient dabei insbesondere als Nachweis über Zahlungen an den das [[Kind]] betreuenden Elternteil. Wenn Zahlungen an den das Kind betreuenden Elternteil in bar erfolgten, ist eine unterschriebene Erklärung (Quittung) des betreuenden Elternteil erforderlich.
* Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse
* Nachweis, dass laufende Verpflichtungen aus [[Kredit]]en eingehalten werden
* Nachweis über Teilzahlungen an den das [[Kind]] betreuenden Elternteil
* Nachweis über vollständige Zahlungen an den das Kind betreuenden Elternteil und damit Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzung für den Wechsel des Zahlungsmodells (Direktzahlung)
Eine weitere Möglichkeit, Zahlungen an den das Kind betreuenden Elternteil nachzuweisen, ist eine unterschriebene Erklärung des zahlungspflichtigen Elternteils, dass Zahlungen eingegangen sind. In diesem Dokument müssen die Höhe der Zahlung und das Datum der Zahlung genannt werden. Es muss durch den das Kind betreuenden Elternteil unterschrieben sein.


{{Rechtshinweis}}
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Aktuelle Version vom 15. Juni 2025, 14:11 Uhr

Ein Kontoauszug im Unterhaltsvorschuss dient als Dokument, um finanzielle Angaben nachzuweisen. Ein Kontoauszug dient dabei insbesondere als Nachweis über Zahlungen an den das Kind betreuenden Elternteil. Wenn Zahlungen an den das Kind betreuenden Elternteil in bar erfolgten, ist eine unterschriebene Erklärung (Quittung) des betreuenden Elternteil erforderlich.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Kontoauszug (Unterhaltsvorschuss)) vermutlich nicht.