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(Vorlage:Zitat1)
„Im Jahre 1475, am Gründonnerstage (23. März), also kurz vor der für die Juden so oft schon verhängnisvollen Osterzeit, verschwand in Trient das etwa dreijährige Kind Simon des Schuhflickers oder Gerbers Andreas Unverdorben.Es wirkte damals in Trient als Guardian des dortigen Franziskanerklosters Bernardinus von Feltre, der, wie sein Ordensbruder Johannes Capistrano, mit glühendem Hasse gegen die Juden predigte, so dass ihm Herzog Galeazzo von Mailand das Predigen in meinem Gebiete untersagte und ihm in Florenz der Aufenthalt verboten wurde. Das friedliche Zusammenleben der Christen und Juden in Trient war diesem Mönch ein Dorn im Auge, und im Jahre 1475 benutzte er die Fastenpredigten, um gegen die Juden zu hetzen. Als ein solches Auftreten selbst bei einzelnen Christen Aegernis erregte und diese dem Mönch bemerkten, er tue den Juden unrecht, sie seien, wenn sie auch nicht den wahren Glauben hätten, doch gute Menschen, da rief er öffentlich auf der Kanzel aus:
"Ach, wüsstet Ihr, welches Unheil diese Euere vermeintlichen Freunde gegen Euch sinnen. Ich sage Euch, dieses Passahfest des Herrn wird nicht vorübergehen, bevor sie Euch einen schlagenden Beweis ihrer Herzensgute werden geliefert haben."
So sprach der geistliche Redner wohlgemerkt vier Wochen vor dem Osterfeste und vor dem verhängnisvollen Verschwinden des Knaben. Kaum war dieses Verschwinden ruchbar geworden, als, wie erklärlich, dieser Mönch den Verdacht sofort auf die Juden lenkte. Zur Seite stand ihm ein gewisser Schweizer Johannes oder Zanesus, der Nachbar des reichsten Juden von Trient namens Samuel. Er hatte mit Samuel einen langwierigen Prozess geführt, und das Unglück wollte es, dass er ihn verlor. Nun lenkte er die Nachforschungen sogleich in das Haus seines einstigen Prozessgegners. Zu diesen Hetzern gesellten sich noch einige andere Judenfeinde, sowie die Kinder auf der Gasse, aus deren Munde, wie eine christliche Quelle über den Vorgang sagt, ja oft der heilige Geist spricht, sie alle erklärten, das Kind müsse bei den Juden gesucht werden. Nach langen, auch im Hause des Juden Samuel vorgenommenen Nachforschungen nach dem vermissten Söhnchen rief Andreas Unverdorben die Intervention des Bischofs Johann Hinderbach von Trient an. Auf des Bischofs Anordnung Hess der Prätor Johann de Salis den Fall öffentlich ausrufen, es erfolgten wiederholte Hausdurchsuchungen bei den Juden, alles ohne Ergebnis. In der Nacht zum Ostersonntag (26. März) meldete der auch,bei den Christen sehr beliebte jüdische Arzt Tobias zunächst allein, später in Begleitung der Juden Angelus und Samuel in der Residenz des Bischofs, dass in dem unter dem Hause des Samuels fliessenden Bach der Leichnam eines Kindes gefunden worden sei. Die Leute wurden von dem Bischof nicht vorgelassen. Hingegen erschien noch in derselben Nacht der Prätor de Salis mit dem Kapitän Jakob Sporo und anderen in dem bezeichneten Hause, wo die Juden Samuel, Angelus, Tobias, Israel und Bonaventura anwesend waren, sie besahen den toten Körper, fanden daran zahlreiche Wunden und blaue Flecken und liessen die fünf ge- nannten Juden, ferner Joaff und Bonaventura, den Koch, noch in derselben Nacht verhaften. Am 27. März wurde die Totenbeschau vorgenommen und die drei vom Prätor beigezogenen christlichen Aerzte erklärten, das Kind sei nicht ertrunken, sondern getötet worden, denn der Körper sei nicht aufgedunsen, es fliesse Blut aus den Wunden, wie wenn er noch lebte, und die Glieder seien beweglich. Schon beim Anblick der Leiche rief der Bischof aus :
"Dieses Verbrechen kann nur ein Feind des christlichen Glaubens begangen haben."
Er schwor, diesen Frevel zu rächen. Als nun, so heisst es in den Akten von denen eine sehr wichtige Kopie auch in der Wiener Hofbibliothek zu finden ist, als nun jene verhafteten Juden - es waren die reichsten Trients - an den Leichnam herantraten und da die Wunden zu bluten begannen, was, wie die Erfahrung lehrt (experimentia compertumest) jedesmal geschieht, wenn der Mörder seinem Opfer naht, so war auf das Klarste erwiesen, dass die Juden die Schuldigen seien. Zum üeberfluss befand sich damals im Gefängnis zu Trient seit Jahren ein getaufter jüdischer Verbrecher, Johann de Peltre. Ihn befragte man über die Gebräuche derJuden an ihrem Pesachfeste. Und da der Wicht, wenn den Herren gefällig, auf seine Enthaftung rechnen durfte, erklärte er, die Juden gebrauchten zur Bereitung des ungesäuerten Brotes und zur Beimischung zum Osterwein das Blut eines Christenkindes unter Verwünschungen gegen das Christentum und seinen Stifter. Daraufhin wurden noch zehn andere Juden inhaftiert. Und genau nach dieser Aussage des getauften Juden wurden später den Unglücklichen auf der Folter die „Geständnisse" erpresst.
Am 28. März begann das peinliche Verhör der armen Verhafteten. Sämtliche Inquisiten beteuerten ihre. Unschuld mit aller Entschiedenheit und bezeichneten als den Täter jenen in ihrer Nachbarschaft wohnenden Schweizer Johannes, der sofort die Juden beschuldigt hatte, und einen Schneider Enzelin. Diese beiden hätten das Kind getötet und in das Haus Samuels gebracht. Der Schweizer Johannes und sein Weib Dorothea wurden eingezogen und verhört. Die Protokolle vom 28. und 31. März besagen, dass Johannes sein Alibi am 23. März, also dem Tag, an welchem das Kind Simon vermisst wurde, nachwies und dass er, dies gab den Ausschlag, auf wunderbare Weise aus dem Kerker befreit wurde.
Man wandte nun das beliebte Mittel an, um jüdische Inquisiten geständig zu machen. Sie wurden auf die Folter gespannt. Gerne hätte ich Ihnen die Schilderung der grausigen Details dieser Folterungen erspart. Allein angesichts der Tatsache, dass die späteren auf Grund dieser Folterungen erfolgten Depositionen dieser Unglücklichen, ihre sogenannten Geständnisse, als einzige Unterlage für die Verurteilung gedient haben und heute noch fortwährend gegen die Juden angerufen werden, kann ich Sie leider mit der Schilderung nicht ganz verschonen.
Die Armen wurden durch fünfzehn Tage hintereinander mit einer selbst in den blutgetränkten Annalen des mittelalterlichen Kriminalverfahrens unerhörten Grausamkeit gefoltert. Wir berichten nur nach den vom Bischof später zu seiner eigenen Rechtfertigung an den Papst auf dessen Aufforderung gesandten, also dementsprechend präparierten Akten. Am 30. März wurde Samuel zum erstenmal "verhört", er wurde zum Schluss ins Gefängnis zurückgeführt (animum repetendi), "um sich zu erholen", was in der Gerichtssprache jener Zeit bedeutet, dass er vor Schmerzen ohnmächtig geworden. Am folgenden Tage (31. März) wird Samuel entkleidet, an Händen und Füssen gebunden und an einem Seil hochgezogen, nach dem bekannten Verfahren der Strickfolter. Da er noch immer seine und der anderen Juden Unschuld beteuert, erhält er una cavaleta, einen "Sprung", d. h., man lässt ihn schnell niederfallen, um ihn ebenso schnell wieder hochzuziehen, dann lässt man ihn an dem Seil mehreremale auf- und niederschnellen. Eine Ohnmacht verhinderte vorläufig die Fortsetzung der Tortur.
Am 3. April werden alle bisher angewandten Grade der Folter wiederholt und, da Samuel auch da noch für seine Unschuld und die der übrigen Gefangenen sich verbürgen will, lässt man ihn zweimal aus doppelter Armhöhe auf- und niederschnellen. Der Unglückliche ruft:
"Herr Podestä, wo habt Ihr je gehört; dass wir Christenblut brauchten?"
Der Prätor antwortet:
"Von Juden, von deinesgleichen."
Der Bischof hatte nämlich, das wissen wir aus zuverlässigen Quellen, eigens für diesen Prozess sich Protokolle ähnlicher Prozesse kommen lassen, und die dort gebuchten Aussagen gefolterter Juden wollte man nun den Opfern von Trient erpressen; so wucherte die Saat des Drachengiftes von einem Prozess zum anderen fort. Samuel zeigte sich diesmal weit wider- standsfähiger. Die Prozedur des Wippens Hess er noch zweimal in verstärktem Masse über sich ergehen, zwei bis drei Stunden liess man ihn darauf in der Luft schwebend hängen. Da erst übermannte ihn eine Ohnmacht.
Der vierte Folterungstag, der 7. April, wiederholt abermals zunächst alle früheren Grade, und da Samuel nicht nur jede Schuld bestreitet, sondern ausruft:
"Wenn ich gestehen würde, eine Untat begangen zu haben, so würde ich lügen!" ,
so bindet man, während er in der Luft schwebt, an sein rechtes Bein einen schweren Holzpflock und hält ihm eine Pfanne mit brennendem Schwefel vors Gesicht, wodurch ihm der Atem benommen wird. Doch der Inquisit bleibt standhaft, übermenschliche Kraft scheint in diesem von Martern entstellten Leib zu wohnen. Da greift man denn wieder zur Prozedur des Auf- und Niederschnellens und nun, nun endlich, dem Wahnsinn nahe, gesteht der Arme, er gesteht, dass er und Tobias, wie es in den Akten heisst, ein Schweisstüchlein um den Hals des Knaben gelegt und es zusammengezogen und so das Kind erdrosselt hätten. Mehr als dieses sogeheissene Geständnis, welches der Anklage auf Blutentziehung doch geradezu widerspricht, war aus Samuel nicht zu erpressen. Ueber die Art, wie man dem Knaben die Wunden beigebracht, erklärte er, nichts zu wissen.
In der "Vernehmung" Samuels tritt nun bis Juni eine Pause ein. In diesen zwei Monaten hatte man Zeit, auf Grund der den anderen Opfern erpressten "Geständnisse" eine neue Grundlage für die weitere Inquirierung Samuels zu erdichten. Am 6. Juni wird Samuel, laut den Protokollen, ohnmächtig, sonst hören wir nichts, ein Beweis, dass er trotz der furchtbarsten Qualen sein "Geständnis" vom 7. April widerrufen haben muss, wie er es am 7. Juni getan hat. Das Protokoll des Notars hierüber lautet: Mittwoch, den 7. Juni, in der Folterkammer. Aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, da er ja, was alle seine Genossen bereits gestanden, nicht zu verheimlichen brauche, antwortet Samuel, dass jene, wenn sie etwas gestanden, nicht die Wahrheit gesagt haben. Da dem Herrn Prätor von irgend einer Seite gesagt worden war, dass das Trinken von Weihwasser Bösewichter, die nicht gestehen wollen, zum Geständnis bringe, gab er dem Samuel einen Löffel solchen Wassers ein. Nun von neuem aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, erklärte Samuel: er habe sie gesagt. Hierauf nahm man zwei kochend heisse Eier und legte sie, so wie sie waren, dem Samuel unter die Achselhöhlen, und zwar je ein Ei unter jede Achsel. Nunmehr aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, erklärte er, er wolle sie sagen; er wünsche aber, dass nur der erlauchte Herr Stadtkapitän und der erlauchte Herr Stadtprätor bei seinem Geständniss zugegen seien. Sodann hiessen der Kapitän und der Präfekt alle Anwesenden die Folterkammer verlassen, und nun erklärte Samuel, wie der Herr Kapitän mir dem Notar nachher berichtet hat, "er wolle die Wahrheit sagen unter der Bedingung, dass der Kapitän und der Präfekt ihm versprächen, ihn verbrennen und nicht eines anderen Todes sterben zu lassen." Dieser Ausschluss der Oeffentlichkeit war offenbar ein Trick, ein Akt blutgieriger Willkür. Denn Samuel, der, nun seit zweieinhalb Monaten unsagbar gemartert, den einzigen Wunsch hegt, lebendig verbrannt zu werden, Samuel erklärt vor den in die Folterkammer zurückgerufenen Beisitzern nur, er wolle die Wahrheit sagen. Anstatt ihn nun zu verhören, vielmehr sein Geständnis, das er doch angeblich in Gegenwart der Beiden abgelegt hat, wiederholen zu lassen, bringt man ihn in das Haus des Stadtkapitäns. Dort soll Samuel, auf einer Art Katheder sitzend, alles gestanden haben. Was muss sich dort, den Augen anderer Zeugen entzogen, abgespielt haben, wenn dieser Märtyrer der Wahrheit alles bestätigt haben soll, was seine Peiniger ihm in den Mund legten. Am 21. Juni ward der Arme endlich durch den Flammentod von seinen Leiden erlöst.
Ganz ähnlich erging es den anderen Gefangenen. Ein 80jähriger Greis, Moses, leugnete nach all den Qualen noch am 8. Juni hartnäckig, erst am 10. Juni gestand auch er alles, was man von ihm verlangte. Am 19. Juni wurde er im Kerker tot aufgefunden, sei es, so sagen die Akten, dass ihm Freunde Gift geliefert oder infolge der Folterqualen oder dass er sich selbst entleibt. Sein Leichnam wurde verbrannt. Am 21. und 22. Juni starben sechs andere Juden auf dem Scheiterhaufen. So lesen wir in den Protokollen, die bereits zu Gunsten der Henker gefärbt sind. Wie mag nun erst die Wirklichkeit sich dargestellt haben! Und alle diese Verurteilungen erfolgten auf Grund von "Geständnissen", welche die Unglücklichen auf der Folter "abgelegt" haben sollen.
Die Vorgänge in Trient hatten naturgemäss ein ungeheures Aufsehen hervorgerufen. Ueberall wurden die Juden auf das Ernsteste bedroht.“
– Vortrag von Dr. Max Grunwald: gehalten am 26. März im "Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" in Berlin W. und am 2. Mai 1906 in der Greneral Versammlung des „Vereines zur Abwehr des Antisemitismus" in Wien. Druckschrift: Verlag von. Calvary & Gomp. in- Berlin NW./ Druck: Wien 1906
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„Im Jahre 1475, am Gründonnerstage (23. März), also kurz vor der für die Juden so oft schon verhängnisvollen Osterzeit, verschwand in Trient das etwa dreijährige Kind Simon des Schuhflickers oder Gerbers Andreas Unverdorben.Es wirkte damals in Trient als Guardian des dortigen Franziskanerklosters Bernardinus von Feltre, der, wie sein Ordensbruder Johannes Capistrano, mit glühendem Hasse gegen die Juden predigte, so dass ihm Herzog Galeazzo von Mailand das Predigen in meinem Gebiete untersagte und ihm in Florenz der Aufenthalt verboten wurde. Das friedliche Zusammenleben der Christen und Juden in Trient war diesem Mönch ein Dorn im Auge, und im Jahre 1475 benutzte er die Fastenpredigten, um gegen die Juden zu hetzen. Als ein solches Auftreten selbst bei einzelnen Christen Aegernis erregte und diese dem Mönch bemerkten, er tue den Juden unrecht, sie seien, wenn sie auch nicht den wahren Glauben hätten, doch gute Menschen, da rief er öffentlich auf der Kanzel aus:
"Ach, wüsstet Ihr, welches Unheil diese Euere vermeintlichen Freunde gegen Euch sinnen. Ich sage Euch, dieses Passahfest des Herrn wird nicht vorübergehen, bevor sie Euch einen schlagenden Beweis ihrer Herzensgute werden geliefert haben."
So sprach der geistliche Redner wohlgemerkt vier Wochen vor dem Osterfeste und vor dem verhängnisvollen Verschwinden des Knaben. Kaum war dieses Verschwinden ruchbar geworden, als, wie erklärlich, dieser Mönch den Verdacht sofort auf die Juden lenkte. Zur Seite stand ihm ein gewisser Schweizer Johannes oder Zanesus, der Nachbar des reichsten Juden von Trient namens Samuel. Er hatte mit Samuel einen langwierigen Prozess geführt, und das Unglück wollte es, dass er ihn verlor. Nun lenkte er die Nachforschungen sogleich in das Haus seines einstigen Prozessgegners. Zu diesen Hetzern gesellten sich noch einige andere Judenfeinde, sowie die Kinder auf der Gasse, aus deren Munde, wie eine christliche Quelle über den Vorgang sagt, ja oft der heilige Geist spricht, sie alle erklärten, das Kind müsse bei den Juden gesucht werden. Nach langen, auch im Hause des Juden Samuel vorgenommenen Nachforschungen nach dem vermissten Söhnchen rief Andreas Unverdorben die Intervention des Bischofs Johann Hinderbach von Trient an. Auf des Bischofs Anordnung Hess der Prätor Johann de Salis den Fall öffentlich ausrufen, es erfolgten wiederholte Hausdurchsuchungen bei den Juden, alles ohne Ergebnis. In der Nacht zum Ostersonntag (26. März) meldete der auch,bei den Christen sehr beliebte jüdische Arzt Tobias zunächst allein, später in Begleitung der Juden Angelus und Samuel in der Residenz des Bischofs, dass in dem unter dem Hause des Samuels fliessenden Bach der Leichnam eines Kindes gefunden worden sei. Die Leute wurden von dem Bischof nicht vorgelassen. Hingegen erschien noch in derselben Nacht der Prätor de Salis mit dem Kapitän Jakob Sporo und anderen in dem bezeichneten Hause, wo die Juden Samuel, Angelus, Tobias, Israel und Bonaventura anwesend waren, sie besahen den toten Körper, fanden daran zahlreiche Wunden und blaue Flecken und liessen die fünf ge- nannten Juden, ferner Joaff und Bonaventura, den Koch, noch in derselben Nacht verhaften. Am 27. März wurde die Totenbeschau vorgenommen und die drei vom Prätor beigezogenen christlichen Aerzte erklärten, das Kind sei nicht ertrunken, sondern getötet worden, denn der Körper sei nicht aufgedunsen, es fliesse Blut aus den Wunden, wie wenn er noch lebte, und die Glieder seien beweglich. Schon beim Anblick der Leiche rief der Bischof aus :
"Dieses Verbrechen kann nur ein Feind des christlichen Glaubens begangen haben."
Er schwor, diesen Frevel zu rächen. Als nun, so heisst es in den Akten von denen eine sehr wichtige Kopie auch in der Wiener Hofbibliothek zu finden ist, als nun jene verhafteten Juden - es waren die reichsten Trients - an den Leichnam herantraten und da die Wunden zu bluten begannen, was, wie die Erfahrung lehrt (experimentia compertumest) jedesmal geschieht, wenn der Mörder seinem Opfer naht, so war auf das Klarste erwiesen, dass die Juden die Schuldigen seien. Zum üeberfluss befand sich damals im Gefängnis zu Trient seit Jahren ein getaufter jüdischer Verbrecher, Johann de Peltre. Ihn befragte man über die Gebräuche derJuden an ihrem Pesachfeste. Und da der Wicht, wenn den Herren gefällig, auf seine Enthaftung rechnen durfte, erklärte er, die Juden gebrauchten zur Bereitung des ungesäuerten Brotes und zur Beimischung zum Osterwein das Blut eines Christenkindes unter Verwünschungen gegen das Christentum und seinen Stifter. Daraufhin wurden noch zehn andere Juden inhaftiert. Und genau nach dieser Aussage des getauften Juden wurden später den Unglücklichen auf der Folter die „Geständnisse" erpresst.
Am 28. März begann das peinliche Verhör der armen Verhafteten. Sämtliche Inquisiten beteuerten ihre. Unschuld mit aller Entschiedenheit und bezeichneten als den Täter jenen in ihrer Nachbarschaft wohnenden Schweizer Johannes, der sofort die Juden beschuldigt hatte, und einen Schneider Enzelin. Diese beiden hätten das Kind getötet und in das Haus Samuels gebracht. Der Schweizer Johannes und sein Weib Dorothea wurden eingezogen und verhört. Die Protokolle vom 28. und 31. März besagen, dass Johannes sein Alibi am 23. März, also dem Tag, an welchem das Kind Simon vermisst wurde, nachwies und dass er, dies gab den Ausschlag, auf wunderbare Weise aus dem Kerker befreit wurde.
Man wandte nun das beliebte Mittel an, um jüdische Inquisiten geständig zu machen. Sie wurden auf die Folter gespannt. Gerne hätte ich Ihnen die Schilderung der grausigen Details dieser Folterungen erspart. Allein angesichts der Tatsache, dass die späteren auf Grund dieser Folterungen erfolgten Depositionen dieser Unglücklichen, ihre sogenannten Geständnisse, als einzige Unterlage für die Verurteilung gedient haben und heute noch fortwährend gegen die Juden angerufen werden, kann ich Sie leider mit der Schilderung nicht ganz verschonen.
Die Armen wurden durch fünfzehn Tage hintereinander mit einer selbst in den blutgetränkten Annalen des mittelalterlichen Kriminalverfahrens unerhörten Grausamkeit gefoltert. Wir berichten nur nach den vom Bischof später zu seiner eigenen Rechtfertigung an den Papst auf dessen Aufforderung gesandten, also dementsprechend präparierten Akten. Am 30. März wurde Samuel zum erstenmal "verhört", er wurde zum Schluss ins Gefängnis zurückgeführt (animum repetendi), "um sich zu erholen", was in der Gerichtssprache jener Zeit bedeutet, dass er vor Schmerzen ohnmächtig geworden. Am folgenden Tage (31. März) wird Samuel entkleidet, an Händen und Füssen gebunden und an einem Seil hochgezogen, nach dem bekannten Verfahren der Strickfolter. Da er noch immer seine und der anderen Juden Unschuld beteuert, erhält er una cavaleta, einen "Sprung", d. h., man lässt ihn schnell niederfallen, um ihn ebenso schnell wieder hochzuziehen, dann lässt man ihn an dem Seil mehreremale auf- und niederschnellen. Eine Ohnmacht verhinderte vorläufig die Fortsetzung der Tortur.
Am 3. April werden alle bisher angewandten Grade der Folter wiederholt und, da Samuel auch da noch für seine Unschuld und die der übrigen Gefangenen sich verbürgen will, lässt man ihn zweimal aus doppelter Armhöhe auf- und niederschnellen. Der Unglückliche ruft:
"Herr Podestä, wo habt Ihr je gehört; dass wir Christenblut brauchten?"
Der Prätor antwortet:
"Von Juden, von deinesgleichen."
Der Bischof hatte nämlich, das wissen wir aus zuverlässigen Quellen, eigens für diesen Prozess sich Protokolle ähnlicher Prozesse kommen lassen, und die dort gebuchten Aussagen gefolterter Juden wollte man nun den Opfern von Trient erpressen; so wucherte die Saat des Drachengiftes von einem Prozess zum anderen fort. Samuel zeigte sich diesmal weit wider- standsfähiger. Die Prozedur des Wippens Hess er noch zweimal in verstärktem Masse über sich ergehen, zwei bis drei Stunden liess man ihn darauf in der Luft schwebend hängen. Da erst übermannte ihn eine Ohnmacht.
Der vierte Folterungstag, der 7. April, wiederholt abermals zunächst alle früheren Grade, und da Samuel nicht nur jede Schuld bestreitet, sondern ausruft:
"Wenn ich gestehen würde, eine Untat begangen zu haben, so würde ich lügen!" ,
so bindet man, während er in der Luft schwebt, an sein rechtes Bein einen schweren Holzpflock und hält ihm eine Pfanne mit brennendem Schwefel vors Gesicht, wodurch ihm der Atem benommen wird. Doch der Inquisit bleibt standhaft, übermenschliche Kraft scheint in diesem von Martern entstellten Leib zu wohnen. Da greift man denn wieder zur Prozedur des Auf- und Niederschnellens und nun, nun endlich, dem Wahnsinn nahe, gesteht der Arme, er gesteht, dass er und Tobias, wie es in den Akten heisst, ein Schweisstüchlein um den Hals des Knaben gelegt und es zusammengezogen und so das Kind erdrosselt hätten. Mehr als dieses sogeheissene Geständnis, welches der Anklage auf Blutentziehung doch geradezu widerspricht, war aus Samuel nicht zu erpressen. Ueber die Art, wie man dem Knaben die Wunden beigebracht, erklärte er, nichts zu wissen.
In der "Vernehmung" Samuels tritt nun bis Juni eine Pause ein. In diesen zwei Monaten hatte man Zeit, auf Grund der den anderen Opfern erpressten "Geständnisse" eine neue Grundlage für die weitere Inquirierung Samuels zu erdichten. Am 6. Juni wird Samuel, laut den Protokollen, ohnmächtig, sonst hören wir nichts, ein Beweis, dass er trotz der furchtbarsten Qualen sein "Geständnis" vom 7. April widerrufen haben muss, wie er es am 7. Juni getan hat. Das Protokoll des Notars hierüber lautet: Mittwoch, den 7. Juni, in der Folterkammer. Aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, da er ja, was alle seine Genossen bereits gestanden, nicht zu verheimlichen brauche, antwortet Samuel, dass jene, wenn sie etwas gestanden, nicht die Wahrheit gesagt haben. Da dem Herrn Prätor von irgend einer Seite gesagt worden war, dass das Trinken von Weihwasser Bösewichter, die nicht gestehen wollen, zum Geständnis bringe, gab er dem Samuel einen Löffel solchen Wassers ein. Nun von neuem aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, erklärte Samuel: er habe sie gesagt. Hierauf nahm man zwei kochend heisse Eier und legte sie, so wie sie waren, dem Samuel unter die Achselhöhlen, und zwar je ein Ei unter jede Achsel. Nunmehr aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, erklärte er, er wolle sie sagen; er wünsche aber, dass nur der erlauchte Herr Stadtkapitän und der erlauchte Herr Stadtprätor bei seinem Geständniss zugegen seien. Sodann hiessen der Kapitän und der Präfekt alle Anwesenden die Folterkammer verlassen, und nun erklärte Samuel, wie der Herr Kapitän mir dem Notar nachher berichtet hat, "er wolle die Wahrheit sagen unter der Bedingung, dass der Kapitän und der Präfekt ihm versprächen, ihn verbrennen und nicht eines anderen Todes sterben zu lassen." Dieser Ausschluss der Oeffentlichkeit war offenbar ein Trick, ein Akt blutgieriger Willkür. Denn Samuel, der, nun seit zweieinhalb Monaten unsagbar gemartert, den einzigen Wunsch hegt, lebendig verbrannt zu werden, Samuel erklärt vor den in die Folterkammer zurückgerufenen Beisitzern nur, er wolle die Wahrheit sagen. Anstatt ihn nun zu verhören, vielmehr sein Geständnis, das er doch angeblich in Gegenwart der Beiden abgelegt hat, wiederholen zu lassen, bringt man ihn in das Haus des Stadtkapitäns. Dort soll Samuel, auf einer Art Katheder sitzend, alles gestanden haben. Was muss sich dort, den Augen anderer Zeugen entzogen, abgespielt haben, wenn dieser Märtyrer der Wahrheit alles bestätigt haben soll, was seine Peiniger ihm in den Mund legten. Am 21. Juni ward der Arme endlich durch den Flammentod von seinen Leiden erlöst.
Ganz ähnlich erging es den anderen Gefangenen. Ein 80jähriger Greis, Moses, leugnete nach all den Qualen noch am 8. Juni hartnäckig, erst am 10. Juni gestand auch er alles, was man von ihm verlangte. Am 19. Juni wurde er im Kerker tot aufgefunden, sei es, so sagen die Akten, dass ihm Freunde Gift geliefert oder infolge der Folterqualen oder dass er sich selbst entleibt. Sein Leichnam wurde verbrannt. Am 21. und 22. Juni starben sechs andere Juden auf dem Scheiterhaufen. So lesen wir in den Protokollen, die bereits zu Gunsten der Henker gefärbt sind. Wie mag nun erst die Wirklichkeit sich dargestellt haben! Und alle diese Verurteilungen erfolgten auf Grund von "Geständnissen", welche die Unglücklichen auf der Folter "abgelegt" haben sollen.
Die Vorgänge in Trient hatten naturgemäss ein ungeheures Aufsehen hervorgerufen. Ueberall wurden die Juden auf das Ernsteste bedroht.“
– Vortrag von Dr. Max Grunwald: gehalten am 26. März im "Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" in Berlin W. und am 2. Mai 1906 in der Greneral Versammlung des „Vereines zur Abwehr des Antisemitismus" in Wien. Druckschrift: Verlag von. Calvary & Gomp. in- Berlin NW./ Druck: Wien 1906
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