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Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Versicherungnehmer fehlt völlig |
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Der Begriff '''Selbstbehalt''' wird im [[Versicherung]]swesen manchmal im Sinne von ''Selbstbeteiligung'' benutzt. Hierzu wird die ''Selbstbehaltquote'' mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt in der Berechnung des Solvabilitätsbedarfs den Anteil der in [[Rückversicherung]] gegebenen [[Risiko|Risiken]] und ist auf ein Minimum von 50 % begrenzt. | Der Begriff '''Selbstbehalt''' wird im [[Versicherung]]swesen manchmal im Sinne von ''Selbstbeteiligung'' benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten für Schäden mit dem Ziel, die [[Versicherungsprämie]] zu reduzieren. Hierzu wird die ''Selbstbehaltquote'' mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt in der Berechnung des Solvabilitätsbedarfs den Anteil der in [[Rückversicherung]] gegebenen [[Risiko|Risiken]] und ist beim Versicherungsgeber auf ein Minimum von 50 % begrenzt. | ||
SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1 | SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1 |
Version vom 22. Oktober 2024, 12:29 Uhr
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Der Begriff Selbstbehalt wird im Versicherungswesen manchmal im Sinne von Selbstbeteiligung benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten für Schäden mit dem Ziel, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Hierzu wird die Selbstbehaltquote mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt in der Berechnung des Solvabilitätsbedarfs den Anteil der in Rückversicherung gegebenen Risiken und ist beim Versicherungsgeber auf ein Minimum von 50 % begrenzt.
SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1
f.e.R. = für eigene Rechnung GJ = Geschäftsjahr
Andere Lexika
- Löschdiskussion bei Wikipedia zum Stichwort Selbstbehaltquote
Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: Christian1985, KMic, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti