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Privatisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Privatisierung''' (von lat. ''privatus'') im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von [[Öffentliches Vermögen|öffentlichem]] bzw. [[staat]]lichem Vermögen in privates [[Eigentum]].<ref>Schubert, Klaus/Martina Klein: [http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZKDVXQ ''Das Politiklexikon.''] 4., aktual. Auflage. Bonn: Dietz 2006.</ref> Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bisher [[staat]]lichen Aufgaben in die private [[Wirtschaft]] verstanden.<ref>Christian Kümmritz: ''Privatisierung öffentlicher Unternehmen: Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung staatlichen Anteilsvermögens nach europäischem Vergabe- und Beihilfenrecht'', Igel Verlag, 2009, ISBN 978-3-86815-247-0, S. 4.</ref> Insbesondere wird unter Privatisierung der Verkauf von [[Immobilie]]n aus Staatseigentum verstanden, was zum Beispiel dazu führen kann, dass [[Mietwohnung]]en in [[Eigentumswohnung]]en umgewandelt werden. | '''Privatisierung''' (von lat. ''privatus'') im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von [[Öffentliches Vermögen|öffentlichem]] bzw. [[staat]]lichem Vermögen in privates [[Eigentum]].<ref>Schubert, Klaus/Martina Klein: [http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZKDVXQ ''Das Politiklexikon.''] 4., aktual. Auflage. Bonn: Dietz 2006.</ref> Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bisher [[staat]]lichen Aufgaben in die private [[Wirtschaft]] verstanden.<ref>Christian Kümmritz: ''Privatisierung öffentlicher Unternehmen: Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung staatlichen Anteilsvermögens nach europäischem Vergabe- und Beihilfenrecht'', Igel Verlag, 2009, ISBN 978-3-86815-247-0, S. 4.</ref> Insbesondere wird unter Privatisierung der Verkauf von [[Immobilie]]n aus Staatseigentum verstanden, was zum Beispiel dazu führen kann, dass [[Mietwohnung]]en in [[Eigentumswohnung]]en umgewandelt werden. Oft wird bereits die Umwandlung einer staatlichen Organisation in eine [[Kapitalgesellschaft]] als ''Privatisierung'' bezeichnet, was aber ein Irrtum ist, denn es handelt sich nur um eine andere [[Rechtsform]]. | ||
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Aktuelle Version vom 18. September 2024, 11:31 Uhr
Privatisierung (von lat. privatus) im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von öffentlichem bzw. staatlichem Vermögen in privates Eigentum.[1] Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bisher staatlichen Aufgaben in die private Wirtschaft verstanden.[2] Insbesondere wird unter Privatisierung der Verkauf von Immobilien aus Staatseigentum verstanden, was zum Beispiel dazu führen kann, dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Oft wird bereits die Umwandlung einer staatlichen Organisation in eine Kapitalgesellschaft als Privatisierung bezeichnet, was aber ein Irrtum ist, denn es handelt sich nur um eine andere Rechtsform.
Einzelnachweise
- ↑ Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Auflage. Bonn: Dietz 2006.
- ↑ Christian Kümmritz: Privatisierung öffentlicher Unternehmen: Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung staatlichen Anteilsvermögens nach europäischem Vergabe- und Beihilfenrecht, Igel Verlag, 2009, ISBN 978-3-86815-247-0, S. 4.
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