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Privatisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Privatisierung''' (von lat. ''privatus'') im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von [[Öffentliches Vermögen|öffentlichem | '''Privatisierung''' (von lat. ''privatus'') im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von [[Öffentliches Vermögen|öffentlichem]] bzw. [[staat]]lichem Vermögen in privates [[Eigentum]].<ref>Schubert, Klaus/Martina Klein: [http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZKDVXQ ''Das Politiklexikon.''] 4., aktual. Auflage. Bonn: Dietz 2006.</ref> Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bisher [[staat]]lichen Aufgaben in die private [[Wirtschaft]] verstanden.<ref>Christian Kümmritz: ''Privatisierung öffentlicher Unternehmen: Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung staatlichen Anteilsvermögens nach europäischem Vergabe- und Beihilfenrecht'', Igel Verlag, 2009, ISBN 978-3-86815-247-0, S. 4.</ref> Insbesondere wird unter Privatisierung der Verkauf von [[Immobilie]]n aus Staatseigentum verstanden, was zum Beispiel dazu führen kann, dass [[Mietwohnung]]en in [[Eigentumswohnung]]en umgewandelt werden. | ||
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Version vom 18. September 2024, 11:28 Uhr
Privatisierung (von lat. privatus) im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von öffentlichem bzw. staatlichem Vermögen in privates Eigentum.[1] Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bisher staatlichen Aufgaben in die private Wirtschaft verstanden.[2] Insbesondere wird unter Privatisierung der Verkauf von Immobilien aus Staatseigentum verstanden, was zum Beispiel dazu führen kann, dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Einzelnachweise
- ↑ Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Auflage. Bonn: Dietz 2006.
- ↑ Christian Kümmritz: Privatisierung öffentlicher Unternehmen: Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung staatlichen Anteilsvermögens nach europäischem Vergabe- und Beihilfenrecht, Igel Verlag, 2009, ISBN 978-3-86815-247-0, S. 4.
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