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Insolvenzverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Insolvenzverfahren''' in Deutschland soll eine geregelte Zahlung an die [[Gläubiger]] ermöglichen. Im Rahmen einer [[Insolvenz]] gilt für den [[Schuldner]] - sofern es sich um eine [[natürliche Person]] handelt - zum Beispiel die [[Pfändungsfreigrenze]]. Die Einzelheiten sind in der [[Insolvenzordnung]] geregelt.
Das '''Insolvenzverfahren''' in Deutschland soll eine geregelte Zahlung an die [[Gläubiger]] ermöglichen. Im Rahmen einer [[Insolvenz]] gilt für den [[Schuldner]] - sofern es sich um eine [[natürliche Person]] handelt - zum Beispiel die [[Pfändungsfreigrenze]]. Die Einzelheiten sind in der [[Insolvenzordnung]] geregelt. Es gibt einige Unterschiede zum Insolvenzverfahren bei Wirtschaftsunternehmen, weshalb auch der Begriff [[Privatinsolvenz]] verwendet wird. Für jedes Insolvenzverfahren wird ein [[Insolvenzverwalter]] - in der Regel ist das ein Rechtsanwalt - bestellt, allerdings kann auch eine Insolvenz in ''Eigenverwaltung'' beantragt und durchgeführt werden.
 
Zuständig ist das [[Amtsgericht]] am Wohnsitz des Schuldners bzw. am [[Geschäftssitz]] der Firma.


[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:Insolvenzrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Insolvenzrecht (Deutschland)]]

Version vom 4. August 2024, 07:57 Uhr

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Das Insolvenzverfahren in Deutschland soll eine geregelte Zahlung an die Gläubiger ermöglichen. Im Rahmen einer Insolvenz gilt für den Schuldner - sofern es sich um eine natürliche Person handelt - zum Beispiel die Pfändungsfreigrenze. Die Einzelheiten sind in der Insolvenzordnung geregelt. Es gibt einige Unterschiede zum Insolvenzverfahren bei Wirtschaftsunternehmen, weshalb auch der Begriff Privatinsolvenz verwendet wird. Für jedes Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter - in der Regel ist das ein Rechtsanwalt - bestellt, allerdings kann auch eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt und durchgeführt werden.

Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners bzw. am Geschäftssitz der Firma.