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Fußgängerzone: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. April 2024, 09:54 Uhr

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Fußgängerzone in Oldenburg

Eine Fußgängerzone (in Österreich auch Fußgeherzone, bis 2013 in Deutschland offiziell Fußgängerbereich; norddeutsch auch Gehstraße, v. a. im Kreis Dithmarschen[1]) ist eine Straße oder ähnliche Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang oder ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben.[2] Meist haben andere Verkehrsteilnehmer, vor allem der motorisierte Verkehr, nur zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel zur Anlieferung von Waren oder als Anwohner) oder zu bestimmten Bedingungen (z.B. Öffentlicher Personennahverkehr) ein Zuwegerecht.

Ein Vorläufer der Fußgängerzonen in Deutschland, genauer eine fahrverkehrsfreie Einkaufsstraße, wurde bereits vor dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1927 in der Limbecker Straße in Essen angelegt. Dabei wurde auch der Bodenbelag ausgetauscht und fußgängergerecht umgestaltet. Die Straße ist bis heute eine Fußgängerzone.

Die 1967 eingerichtete Fußgängerzone in Oldenburg gilt als die älteste flächendeckende, also nicht auf einzelne Straßen beschränkte, Fußgängerzone Deutschlands.[3][4]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Dietmar König: Gehstraße. 2001-08-02. Abgerufen am 22. Februar 2015.
  2.  Frank Höfler: Verkehrsplanung. In: Verkehrswesen-Praxis. Bd. 1, Bauwerk Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-934369-52-9, S. 233–235.
  3. Rekorde oder Besonderes, Stadt Oldenburg.
  4. Karsten Röhr: Jubiläum in Oldenburg: Deutschlands erste Fußgängerzone wird 50. Artikel in der Nordwest-Zeitung vom 22. Februar 2017. Abgerufen am 27. November 2017.