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Willenserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Siehe auch: kein Zusammenhang erklärt
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
unnütze Aufblähung, das Wort Vertrag gehört in den Text
 
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Im deutschen [[Zivilrecht]] ist die '''Willenserklärung''' ([[latein]]isch ''declaratio voluntatis'', auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer [[Person]], die einen Rechtserfolg beabsichtigt.
Im deutschen [[Zivilrecht]] ist die '''Willenserklärung''' ([[latein]]isch ''declaratio voluntatis'', auch Willensäußerung) die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer [[Person]], die einen Rechtserfolg beabsichtigt. Dies ist zum Beispiel bei einem [[Vertrag]] zu beachten.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 8. April 2024, 10:12 Uhr

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lateinisch declaratio voluntatis, auch Willensäußerung) die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die einen Rechtserfolg beabsichtigt. Dies ist zum Beispiel bei einem Vertrag zu beachten.

Siehe auch

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