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Familiengeld: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Familiengeld''' ist ein Konzept im Rahmen der [[Kindergrundsicherung]]. Ein solches Konzept wurde in [[Bayern]] 2018 eingeführt. Vom 13. bis zum 36. Lebensmonat werden 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat gezahl. Das Familiengeld gilt für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, und alle Familien unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkei<ref>https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld</ref> | '''Familiengeld''' ist ein Konzept im Rahmen der [[Kindergrundsicherung]]. Ein solches Konzept wurde von der [[CSU]] in [[Bayern]] 2018 im Vorfeld der [[Landtagswahl]] eingeführt. Vom 13. bis zum 36. Lebensmonat werden 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat gezahl. Das Familiengeld gilt für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, und alle Familien unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkei<ref>https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld</ref> | ||
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Version vom 8. April 2024, 07:40 Uhr
Familiengeld ist ein Konzept im Rahmen der Kindergrundsicherung. Ein solches Konzept wurde von der CSU in Bayern 2018 im Vorfeld der Landtagswahl eingeführt. Vom 13. bis zum 36. Lebensmonat werden 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat gezahl. Das Familiengeld gilt für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, und alle Familien unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkei[1]
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Familiengeld) vermutlich nicht.