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Version vom 29. März 2024, 11:51 Uhr
Geschädigter im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Strafgesetzbuches ist eine Person, die einen Vermögensschaden oder eine Verletzung aufgrund eines bestimmten Ereignisses erlitten hat und Schadensersatz verlangen kann. Im Strafrecht wird oft der Begriff Opfer verwendet.
Siehe auch
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Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Geschädigter) vermutlich nicht.
[[Kategorie:Strafrecht|