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Bauer (Historisch): Unterschied zwischen den Versionen

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Stedtlingen, Heuernte.jpg|thumb|Bauer Helmut Badelus bei der Heuernte]]
Bauern_eine_Milchprobe_nehmend.jpg|thumb|Melkermeister Karl Fischer (links) und Herbert Gärtner, Viehwirtschaftsberater]]
Erika Ewert, Mitglied der Jugendbrigade im Volksgut Berlin-Falkenberg.jpg|thumb|Erika Ewert, Mitglied der Jugendbrigade im Volksgut Berlin-Falkenberg]]
Neudorf, Bäuerin mit Kalb.jpg|thumb|Maria Manka, Bäuerin mit [[Hausrind|Kalb]]]]
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Der '''Bauer''' im engeren und eigentlichen Sinn ist ein kleinerer Landwirt, der auf eigenem Grund und Boden wirtschaftet, also ein Bauerngutsbesitzer im Gegensatz zum Pächter und zum landwirtschaftlichen Arbeiter oder Dienstboten.  
Der '''Bauer''' im engeren und eigentlichen Sinn ist ein kleinerer Landwirt, der auf eigenem Grund und Boden wirtschaftet, also ein Bauerngutsbesitzer im Gegensatz zum Pächter und zum landwirtschaftlichen Arbeiter oder Dienstboten.  


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*1) die ungebundenen Tagelöhner, die ohne ein festes Dienst- und Arbeitsverhältnis gegen Tag- und Stücklohn landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, sei es, daß sie mit etwas Grundbesitz angesessen sind, sei es, daß sie als sogenannte Einlieger lediglich zur Miete wohnen;  
*1) die ungebundenen Tagelöhner, die ohne ein festes Dienst- und Arbeitsverhältnis gegen Tag- und Stücklohn landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, sei es, daß sie mit etwas Grundbesitz angesessen sind, sei es, daß sie als sogenannte Einlieger lediglich zur Miete wohnen;  
*2) die festen Lohnarbeiter, in den östlichen Provinzen Preußens ''Instleute'', in Mecklenburg ''Hoftagelöhner'', in Schottland ''hinds'' genannt, von Schmoller als "Feldgesinde" bezeichnet, d. h. landwirtschaftliche Arbeiter, welche zu einem Gutsbesitzer in einem dauernden Dienstverhältnis stehen und neben dem Lohn auch durch Wohnung und sonstige Naturalleistungen entschädigt werden.  
*2) die festen Lohnarbeiter, in den östlichen Provinzen Preußens ''Instleute'', in Mecklenburg ''Hoftagelöhner'', in Schottland ''hinds'' genannt, von Schmoller als "Feldgesinde" bezeichnet, d. h. landwirtschaftliche Arbeiter, welche zu einem Gutsbesitzer in einem dauernden Dienstverhältnis stehen und neben dem Lohn auch durch Wohnung und sonstige Naturalleistungen entschädigt werden.  
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Stedtlingen, Heuernte.jpg|Bauer bei der Heuernte in den 1950er Jahren
Neudorf, Bäuerin mit Kalb.jpg|Bäuerin mit [[Kalb]]
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Im Gegensatz zu diesen landwirtschaftlichen Arbeitern und Dienstboten bewirtschaftet der Bauer sein eigenes Gut, indem er sich von dem Großgrundbesitzer durch den Umfang des Gutes unterscheidet. Die frühere Unterscheidung zwischen [[Rittergut]] und Bauerngut, welche sich darauf gründete, daß der Besitz eines Ritterguts ein Vorrecht des [[Adel]]s war, und daß damit gewisse sonstige Vorrechte, namentlich [[Steuer]]freiheit, verbunden waren, ist durch die moderne Gesetzgebung beseitigt.  
Im Gegensatz zu diesen landwirtschaftlichen Arbeitern und Dienstboten bewirtschaftet der Bauer sein eigenes Gut, indem er sich von dem Großgrundbesitzer durch den Umfang des Gutes unterscheidet. Die frühere Unterscheidung zwischen [[Rittergut]] und Bauerngut, welche sich darauf gründete, daß der Besitz eines Ritterguts ein Vorrecht des [[Adel]]s war, und daß damit gewisse sonstige Vorrechte, namentlich [[Steuer]]freiheit, verbunden waren, ist durch die moderne Gesetzgebung beseitigt.  

Version vom 23. Februar 2024, 20:08 Uhr

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Der Bauer im engeren und eigentlichen Sinn ist ein kleinerer Landwirt, der auf eigenem Grund und Boden wirtschaftet, also ein Bauerngutsbesitzer im Gegensatz zum Pächter und zum landwirtschaftlichen Arbeiter oder Dienstboten.

Abgesehen von dem Gesinde, zerfallen nämlich die Lohnarbeiter der Landwirtschaft in zwei Klassen:

  • 1) die ungebundenen Tagelöhner, die ohne ein festes Dienst- und Arbeitsverhältnis gegen Tag- und Stücklohn landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, sei es, daß sie mit etwas Grundbesitz angesessen sind, sei es, daß sie als sogenannte Einlieger lediglich zur Miete wohnen;
  • 2) die festen Lohnarbeiter, in den östlichen Provinzen Preußens Instleute, in Mecklenburg Hoftagelöhner, in Schottland hinds genannt, von Schmoller als "Feldgesinde" bezeichnet, d. h. landwirtschaftliche Arbeiter, welche zu einem Gutsbesitzer in einem dauernden Dienstverhältnis stehen und neben dem Lohn auch durch Wohnung und sonstige Naturalleistungen entschädigt werden.

Im Gegensatz zu diesen landwirtschaftlichen Arbeitern und Dienstboten bewirtschaftet der Bauer sein eigenes Gut, indem er sich von dem Großgrundbesitzer durch den Umfang des Gutes unterscheidet. Die frühere Unterscheidung zwischen Rittergut und Bauerngut, welche sich darauf gründete, daß der Besitz eines Ritterguts ein Vorrecht des Adels war, und daß damit gewisse sonstige Vorrechte, namentlich Steuerfreiheit, verbunden waren, ist durch die moderne Gesetzgebung beseitigt.

Der Unterschied ist nicht mehr von politischer, sondern nur noch von wirtschaftlicher Bedeutung, wenn sich auch noch manche privatrechtliche Eigentümlichkeiten der Bauerngüter bis in die neueste Zeit erhalten haben. Nach der Größe ihres Grundvermögens führen die Bauern in den verschiedenen Landschaften verschiedene Bezeichnungen, wie Vollbauern (Vollspänner, Vollmeier, Vollerben, Vollhöfner, Besitzer ganzer Höfe, Hofbauern), Dreiviertelbauern (Hüfnermeier, Dreiviertelspänner), Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner, Huber, Halbmeier), Viertelhofsbesitzer oder Lehner, Eigenlehner, Köter (Katen, Kotsassen, Kossäten, von "Kot" oder "Kat", kleiner Hof), welche nur ein Haus oder etwas Ackerland besitzen, endlich Hintersiedler (Hintersitzer, Hintersassen, Kleinhäusler, Tropfhäusler), die nur mit einem Haus u. etwas Grundbesitz angesessen sind. Andre Bezeichnungen erklären sich aus dem frühern Abhängigkeitsverhältnis der betreffenden Bauern, wie Kirchen-, Kloster-, Stifts-, Pfarr-, Amts-, Patrimonialbauern und dergleichen.

Quelle

Weblinks

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Commons: Bauern/Landwirte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikiquote: Bauer – Zitate
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Wiktionary: Landwirt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen