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Der Begriff '''Beschneidung''' bezeichnet verschiedene [[Chirurgie|chirurgische]] Veränderungen der [[Geschlechtsorgan]]e bei Männern und Frauen. Die Fachbezeichnung für die ''männliche Beschneidung'', eine religiös, medizinisch oder kosmetisch begründete Kürzung oder Entfernung der [[Penisvorhaut|Vorhaut des Penis]], lautet [[Zirkumzision]]. Die [[weibliche Genitalverstümmelung]] wird wegen der weitreichenden Folgen zunehmend als Problem erkannt. | Der Begriff '''Beschneidung''' bezeichnet verschiedene [[Chirurgie|chirurgische]] Veränderungen der [[Geschlechtsorgan]]e bei Männern und Frauen. Die Fachbezeichnung für die ''männliche Beschneidung'', eine religiös, medizinisch oder kosmetisch begründete Kürzung oder Entfernung der [[Penisvorhaut|Vorhaut des Penis]], lautet [[Zirkumzision]]. Bereits im alten [[Ägypten]] (2300 v. Chr. vor bis 400 n. Chr.) wurde die Penisvorhaut entfernt. Entsprechend findet sich diese [[Tradition]] bis heute auch im [[Islam]] und im [[Judentum]]. Die [[weibliche Genitalverstümmelung]], die teilweise in [[Afrika]] üblich ist, wird wegen der weitreichenden Folgen zunehmend als Problem erkannt. | ||
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Version vom 16. Februar 2024, 12:19 Uhr
Der Begriff Beschneidung bezeichnet verschiedene chirurgische Veränderungen der Geschlechtsorgane bei Männern und Frauen. Die Fachbezeichnung für die männliche Beschneidung, eine religiös, medizinisch oder kosmetisch begründete Kürzung oder Entfernung der Vorhaut des Penis, lautet Zirkumzision. Bereits im alten Ägypten (2300 v. Chr. vor bis 400 n. Chr.) wurde die Penisvorhaut entfernt. Entsprechend findet sich diese Tradition bis heute auch im Islam und im Judentum. Die weibliche Genitalverstümmelung, die teilweise in Afrika üblich ist, wird wegen der weitreichenden Folgen zunehmend als Problem erkannt.
Weblinks
- Putzke, Holm: Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, Besprechung von OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 21.8.2007 (4 W 12/07), in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2008, S. 1568–1570
- Herzberg, Rolf Dietrich: Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, in: Juristenzeitung (JZ) 2009, S. 332–339
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