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Kanonisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''kanonische Recht''' ist das [[Kirchenrecht]] der [[Römisch-Katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]].
Das '''kanonische Recht''' ist das [[Kirchenrecht]] der [[Römisch-Katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]].


Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem [[Corpus Iuris Canonici]], das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die [[lateinische Kirche]] erstmals der neubearbeitete [[Codex Iuris Canonici]].
Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem [[Corpus Iuris Canonici]], das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die [[lateinische Kirche]] erstmals der neubearbeitete [[Codex Iuris Canonici]] (CIC).


== Göttliches Recht und Weltliches Recht ==
== Göttliches Recht und Weltliches Recht ==

Version vom 28. Dezember 2023, 13:28 Uhr

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Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche.

Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici (CIC).

Göttliches Recht und Weltliches Recht

Das kanonische Recht unterscheidet[1] Naturrecht (ius naturale) und göttliches Recht (ius divinum) sowie menschliches Recht und das besondere Kirchenrecht (ius mere ecclesiasticum). Menschliches Recht und Kirchenrecht sind Weltliches Recht. Das ius divinum wird dabei weiter unterteilt in ius divinum positivum und ius divinum naturale, wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der Bibel zu entnehmen ist. Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden, im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen nicht beinhalten. Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. In Gal 1 11-12 steht geschrieben, dass die Offenbarung derer direkt von Gott und nich von "Menschenhand" kommen. [2][3][4]

Beispiel Homosexualität

Da Jesus die Bergpredigt mitteilte und somit den Beginn zum NT einleitete, ist auch klar, dass die Evangelien nur von Gott sein sollen, dass heißt, dass Jesus und Gott in sich eins sein sollen. In der Bergpredigt und den Evangelien im NT steht nun nach allgemeiner Lehre nichts gegen Homosexualität. Ganz im Gegenteil behandelt z.b der Judasbrief die Geschichte um Genesis, die sich mit Sodomie befasst, also Tiersex und nicht Homosexualität.

Weblinks

passt nicht auf deutsche Verhältnisser

Belege

Andere Lexika