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Kanonisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das kanonisches Recht unterscheidet<ref>vgl. z. B. c. 199 CIC</ref> [[Naturrecht]] (ius naturale) und [[göttliches Recht]] (ius divinum) sowie [[menschliches Recht]] und Kirchenrecht (ius mere ecclesiasticum). Das ''ius divinum'' wird dabei weiter unterteilt in ''ius divinum positivum'' und ''ius divinum naturale'', wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der Bibel, den Evangelien direkt zu entnehmen ist. | |||
Das ius divinum | |||
Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden, im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen nicht beinhalten. | Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden, im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen nicht beinhalten. | ||
Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. | Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. |
Version vom 28. Dezember 2023, 13:15 Uhr
Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche
Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici.
Göttliches Recht und Weltliches Recht
Das kanonisches Recht unterscheidet[1] Naturrecht (ius naturale) und göttliches Recht (ius divinum) sowie menschliches Recht und Kirchenrecht (ius mere ecclesiasticum). Das ius divinum wird dabei weiter unterteilt in ius divinum positivum und ius divinum naturale, wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der Bibel, den Evangelien direkt zu entnehmen ist. Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden, im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen nicht beinhalten. Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. In Gal 1 11-12 steht geschrieben, dass die Offenbarung derer direkt von Gott und nich von "Menschenhand" kommen. [2][3][4]
Beispiel Homosexualität
Da Jesus die Bergpredigt mitteilte und somit den Beginn zum NT einleitete, ist auch klar, dass die Evangelien nur von Gott sein sollen, dass heißt, dass Jesus und Gott in sich eins sein sollen. In der Bergpredigt und den Evangelien im NT steht nun nach allgemeiner Lehre nichts gegen Homosexualität. Ganz im Gegenteil behandelt z.b der Judasbrief die Geschichte um Genesis, die sich mit Sodomie befasst, also Tiersex und nicht Homosexualität.
Weblinks
- Kanonische Gesetzbücher ;Seite der Kongregation für den Klerus
- Skriptum Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen (von Ulrich Rhode; )
passt nicht auf deutsche Verhältnisser
Belege
Andere Lexika