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Zensur (Informationskontrolle): Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Zensur''' bezeichnet man die Kontrolle von öffentlichen [[Information]]en. Es wird dabei zwischen staatlicher Kontrolle und der ''Selbstzensur'' sowie Vor- und Nachzensur unterschieden. Bei der Vorzensur werden Informationen vor ihrer Veröffentlichung geprüft, während bei der Nachzensur bereits veröffentlichte Informationen eingeschränkt werden. | Als '''Zensur''' bezeichnet man die Kontrolle von öffentlichen [[Information]]en. Es wird dabei zwischen staatlicher Kontrolle und der ''Selbstzensur'' sowie Vor- und Nachzensur unterschieden. Bei der Vorzensur werden Informationen vor ihrer Veröffentlichung geprüft, während bei der Nachzensur bereits veröffentlichte Informationen eingeschränkt werden. | ||
Zensur wird aus verschiedenen politischen und moralischen Motiven vorgenommen. So kann etwa der Schutz Minderjähriger oder der Machterhalt der Kontrollinstanz einen Grund für Zensur darstellen. Die Zensur schränkt die [[Pressefreiheit]] ein und widerspricht grundsätzlich der [[Meinungsfreiheit]]. | Zensur wird aus verschiedenen politischen und moralischen Motiven vorgenommen. So kann etwa der Schutz Minderjähriger ([[Jugendschutz]]) oder der Machterhalt der Kontrollinstanz einen Grund für Zensur darstellen. Die Zensur schränkt die [[Pressefreiheit]] ein und widerspricht grundsätzlich der [[Meinungsfreiheit]]. | ||
Mit dem Aufkommen der weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten des [[Internet]] hat sich die Bedeutung des Begriffs gewandelt. Viele Nutzer nehmen ein Kommentarrecht für sich in Anspruch und verstehen jegliche Einschränkung als Zensur. Umgekehrt hat jeder Betreiber von [[Webseite]]n die Freiheit, Kommentare zu erlauben oder einzuschränken. In Deutschland wird das [[Netzwerkdurchsetzungsgesetz]] von einigen Kritikern als Zensur gesehen. | Mit dem Aufkommen der weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten des [[Internet]] hat sich die Bedeutung des Begriffs gewandelt. Viele Nutzer nehmen ein Kommentarrecht für sich in Anspruch und verstehen jegliche Einschränkung als Zensur. Umgekehrt hat jeder Betreiber von [[Webseite]]n die Freiheit, Kommentare zu erlauben oder einzuschränken. In Deutschland wird das [[Netzwerkdurchsetzungsgesetz]] von einigen Kritikern als Zensur gesehen. |
Version vom 16. Oktober 2023, 13:00 Uhr
Als Zensur bezeichnet man die Kontrolle von öffentlichen Informationen. Es wird dabei zwischen staatlicher Kontrolle und der Selbstzensur sowie Vor- und Nachzensur unterschieden. Bei der Vorzensur werden Informationen vor ihrer Veröffentlichung geprüft, während bei der Nachzensur bereits veröffentlichte Informationen eingeschränkt werden.
Zensur wird aus verschiedenen politischen und moralischen Motiven vorgenommen. So kann etwa der Schutz Minderjähriger (Jugendschutz) oder der Machterhalt der Kontrollinstanz einen Grund für Zensur darstellen. Die Zensur schränkt die Pressefreiheit ein und widerspricht grundsätzlich der Meinungsfreiheit.
Mit dem Aufkommen der weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten des Internet hat sich die Bedeutung des Begriffs gewandelt. Viele Nutzer nehmen ein Kommentarrecht für sich in Anspruch und verstehen jegliche Einschränkung als Zensur. Umgekehrt hat jeder Betreiber von Webseiten die Freiheit, Kommentare zu erlauben oder einzuschränken. In Deutschland wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von einigen Kritikern als Zensur gesehen.
Siehe auch
Weblinks
- Merle Tönnies: Zensur, in: Basislexikon Literaturwissenschaft, Bochum.
Andere Lexika