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Kirchenvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Kirchenvorstand''' wird in mehreren christlichen [[Kirche (Organisation)|Kirchen]] ein Leitungsgremium auf örtlicher Ebene, im Einzelfall auch auf Bundesebene bezeichnet. Im römisch-katholischen [[Kirchenrecht]] ist es ein Vermögensverwaltungsrat ({{laS}} ''Consilium a rebus oeconomicis'') einer Pfarrgemeinde ([[Kirchengemeinde]]) in zahlreichen deutschen [[Diözese]]n und wird ''Pfarrverwaltungsrat'' oder ''Pfarrgemeinderat'' genannt. In vielen evangelischen Landeskirchen und in altkatholischen Kirchen heißt er ''Kirchengemeindeleitung''. Die [[Evangelisch-methodistische Kirche]] nennt das geschäftsführende Gremium ihrer Zentralkonferenz in Deutschland auch ''Kirchenvorstand''.
Als '''Kirchenvorstand''' wird in mehreren christlichen [[Kirche (Organisation)|Kirchen]] ein Leitungsgremium auf örtlicher Ebene, im Einzelfall auch auf Bundesebene bezeichnet. Im römisch-katholischen [[Kirchenrecht]] gibt es einen Vermögensverwaltungsrat ({{laS}} ''Consilium a rebus oeconomicis'') einer Pfarrgemeinde ([[Kirchengemeinde]]) in zahlreichen deutschen [[Diözese]]n und wird ''Pfarrverwaltungsrat'' - im Unterschied zum ''Pfarrgemeinderat'' - genannt. In vielen evangelischen Landeskirchen und in altkatholischen Kirchen heißt er ''Kirchengemeindeleitung''. Die [[Evangelisch-methodistische Kirche]] nennt das geschäftsführende Gremium ihrer Zentralkonferenz in Deutschland auch ''Kirchenvorstand''.


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[[Kategorie:Kirchenverwaltung]]
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Version vom 1. Oktober 2023, 19:39 Uhr

Als Kirchenvorstand wird in mehreren christlichen Kirchen ein Leitungsgremium auf örtlicher Ebene, im Einzelfall auch auf Bundesebene bezeichnet. Im römisch-katholischen Kirchenrecht gibt es einen Vermögensverwaltungsrat (lateinisch Consilium a rebus oeconomicis) einer Pfarrgemeinde (Kirchengemeinde) in zahlreichen deutschen Diözesen und wird Pfarrverwaltungsrat - im Unterschied zum Pfarrgemeinderat - genannt. In vielen evangelischen Landeskirchen und in altkatholischen Kirchen heißt er Kirchengemeindeleitung. Die Evangelisch-methodistische Kirche nennt das geschäftsführende Gremium ihrer Zentralkonferenz in Deutschland auch Kirchenvorstand.

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