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Wahlskandal in Berlin: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Wahlskandal in Berlin''' betrifft zunächst die Wahl zum 19. [[Abgeordnetenhaus von Berlin]] am 26. September [[2021]], aber auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, die am selben Tag stattfanden. Das Ergebnis dieser Wahlen wurde wegen zahlreicher Unregelmäßigkeiten und großen Durchführungsproblemen am 16. November 2022 vom [[Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin]] für ungültig erklärt.<ref>Markus Wehner: ''[https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/berliner-verfassungsgericht-chaos-wahl-2021-ungueltig-18465993.html „So durfte die Wahlleitung nicht rechnen“]''. In: ''Frankfurter Allgemeine Zeitung'', 16. November 2022.</ref> Die Wahl von 2021 musste daher am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Am 19. November 2021 verkündete außerdem der [[Bundeswahlleiter]], dass er beim Deutschen Bundestag auch Einspruch gegen das [[Bundestagswahl]]ergebnis in sechs Wahlkreisen einlegen werde.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/54_21_einspruch_berlin.html |titel=Bundestagswahl 2021: Bundeswahlleiter legt Einspruch in sechs Berliner Wahlkreisen ein - Der Bundeswahlleiter |zugriff=2023-07-18}}</ref> Die Bundestagswahl fand ebenfalls am 26. September 2021 statt. Die Auswirkungen sind noch unklar, da zunächst das [[Bundesverfassungsgericht]] entscheiden muss, wann eine Wahl für ungültig erklärt werden kann.<ref>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-013.html Pressemitteilung Nr. 13/2023 des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss mit dem Az. 2 BvR 2189/22]</ref>
 
Der '''Wahlskandal in Berlin''' betrifft zunächst die Wahl zum 19. [[Abgeordnetenhaus von Berlin]] am 26. September [[2021]], aber auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, die am selben Tag stattfanden. Das Ergebnis dieser Wahlen wurde wegen zahlreicher Unregelmäßigkeiten und großen Durchführungsproblemen am 16. November 2022 vom [[Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin]] für ungültig erklärt.<ref>Markus Wehner: ''[https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/berliner-verfassungsgericht-chaos-wahl-2021-ungueltig-18465993.html „So durfte die Wahlleitung nicht rechnen“]''. In: ''Frankfurter Allgemeine Zeitung'', 16. November 2022.</ref> Die Wahl von 2021 musste daher am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Am 19. November 2021 verkündete außerdem der [[Bundeswahlleiter]], dass er beim Deutschen Bundestag auch Einspruch gegen das [[Bundestagswahl]]ergebnis in sechs Wahlkreisen einlegen werde.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/54_21_einspruch_berlin.html |titel=Bundestagswahl 2021: Bundeswahlleiter legt Einspruch in sechs Berliner Wahlkreisen ein - Der Bundeswahlleiter |zugriff=2023-07-18}}</ref> Die Bundestagswahl fand ebenfalls am 26. September 2021 statt. Die Auswirkungen sond noch unklar, da zunächst das [[Bundesverfassungsgericht]] entscheiden muss, wann eine Wahl für ungültig erklärt werden kann.<ref>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-013.html Pressemitteilung Nr. 13/2023 des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss mit dem Az. 2 BvR 2189/22]</ref>


== Weblink ==
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Version vom 19. Juli 2023, 23:58 Uhr

Der Wahlskandal in Berlin betrifft zunächst die Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin am 26. September 2021, aber auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, die am selben Tag stattfanden. Das Ergebnis dieser Wahlen wurde wegen zahlreicher Unregelmäßigkeiten und großen Durchführungsproblemen am 16. November 2022 vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin für ungültig erklärt.[1] Die Wahl von 2021 musste daher am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Am 19. November 2021 verkündete außerdem der Bundeswahlleiter, dass er beim Deutschen Bundestag auch Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in sechs Wahlkreisen einlegen werde.[2] Die Bundestagswahl fand ebenfalls am 26. September 2021 statt. Die Auswirkungen sind noch unklar, da zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, wann eine Wahl für ungültig erklärt werden kann.[3]

Weblink

Siehe auch

Einzelnachweise

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlskandal in Berlin) vermutlich nicht.

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