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Handelsvertretung: Unterschied zwischen den Versionen

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hat nichts mit Politik zu tun
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'''Handelsvertretung''' (auch ''Handelsagentur'') ist ein [[Unternehmen]], das im Bereich [[Großhandel|Groß-]] und [[Einzelhandel]] als Vermittler tätig ist. Ein '''Handelsvertreter''' ist gemäß {{§|84|hgb|juris}} Abs. 1 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] ein [[Absatzhelfer]], der als [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständiger]] [[Gewerbetreibender]] ständig damit betraut ist, für einen anderen [[Unternehmer]] [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
'''Handelsvertretung''' (auch ''Handelsagentur'') ist ein [[Unternehmen]], das im Bereich [[Großhandel|Groß-]] und [[Einzelhandel]] als Vermittler tätig ist. Ein '''Handelsvertreter''' ist gemäß {{§|84|hgb|juris}} Abs. 1 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] eine Person im [[Vertrieb]], die [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständig]] ein [[Gewerbe]] betreibt und für einen anderen [[Unternehmer]] entsprechende [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] vermittelt oder in dessen Namen abzuschließt.


{{PPA-Kupfer|P=1}}
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[[Kategorie:Unternehmensart]]
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[[Kategorie:Distributionspolitik]]
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[[Kategorie:Handelsrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Handelsrecht (Deutschland)]]

Version vom 24. Juni 2023, 08:35 Uhr

Handelsvertretung (auch Handelsagentur) ist ein Unternehmen, das im Bereich Groß- und Einzelhandel als Vermittler tätig ist. Ein Handelsvertreter ist gemäß § 84 Abs. 1 HGB eine Person im Vertrieb, die selbständig ein Gewerbe betreibt und für einen anderen Unternehmer entsprechende Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abzuschließt.

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