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Mindestlohn: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter dem '''Mindestlohn''' versteht man in der [[Wirtschaft]] ein durch [[Gesetz]] oder [[Tarifvertrag]] festgelegtes [[Arbeitsentgelt]], das als Mindestsatz gilt und nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 aufgrund des [[Mindestlohngesetz]]es (MiLoG) ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Dieser Mindestlohn wurde für das Jahr 2020 auf 9,35 € [[Brutto]] je Zeitstunde festgesetzt. | Unter dem '''Mindestlohn''' versteht man in der [[Wirtschaft]] ein durch [[Gesetz]] oder [[Tarifvertrag]] festgelegtes [[Arbeitsentgelt]], das als Mindestsatz gilt und nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 aufgrund des [[Mindestlohngesetz]]es (MiLoG) ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Dieser Mindestlohn wurde für das Jahr 2020 auf 9,35 € [[Brutto]] je Zeitstunde festgesetzt. Im Herbst 2022 wurde der Mindestlohn auf 12,00 € brutto je Arbeitsstunde erhöht. | ||
Das deutsche Arbeitsrecht kennt sechs Arten von Mindestlöhnen: | Das deutsche Arbeitsrecht kennt sechs Arten von Mindestlöhnen: |
Version vom 24. Januar 2023, 10:44 Uhr
Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestsatz gilt und nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Dieser Mindestlohn wurde für das Jahr 2020 auf 9,35 € Brutto je Zeitstunde festgesetzt. Im Herbst 2022 wurde der Mindestlohn auf 12,00 € brutto je Arbeitsstunde erhöht.
Das deutsche Arbeitsrecht kennt sechs Arten von Mindestlöhnen:
- den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
- Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes;
- Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
- den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
- Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
- Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder
Die Vergabemindestlöhne beinhalten nach Ansicht von Rechtsexperten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Mindestentgelt.[1]
Beispiele
- Der Kommunikationsdienstleister KiKxxl zahlte im August 2018 einen Lohn von 9,50 €.
- Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt heute 10,85 Euro in den neuen Bundesländern und 11,35 Euro in den alten Bundesländern.[2]
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Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Mindestlohngesetz, Informationen für Prozessvertretungen, Gerichte, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie beratende Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, 2015, S. 8.
- ↑ Spahn und Heil: Höhere Pflege-Mindestlöhne "ein guter Anfang", 22. April 2020