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Fürsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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da fehlt was
 
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Die Schutzpflichten im Einzelnen – § 618 [[BGB]]. Aufgrund der in § 618 BGB für Gesundheit und Leben der [[Arbeitnehmer]] konkretisierten '''Fürsorgepflicht''' hat der [[Arbeitgeber]] vermeidbare Schäden für die Arbeitnehmer abzuwehren. Der Arbeitnehmer ist vor Gefahren gegen sein Leben und seine Gesundheit zu schützen.
Der Begriff '''Fürsorgepflicht''' findet sich zum Beispiel in {{§|619|bgb|juris}} [[BGB]]. Aufgrund der in {{§|617|bgb|juris}} bis {{§|618|bgb|juris}} BGB für Gesundheit und Leben der [[Arbeitnehmer]] konkretisierten Pflichten hat der [[Arbeitgeber]] vermeidbare Schäden für die Arbeitnehmer abzuwehren. Der Arbeitnehmer ist vor Gefahren gegen sein Leben und seine Gesundheit zu schützen.


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[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 13. November 2022, 23:01 Uhr

Der Begriff Fürsorgepflicht findet sich zum Beispiel in § 619 BGB. Aufgrund der in § 617 bis § 618 BGB für Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer konkretisierten Pflichten hat der Arbeitgeber vermeidbare Schäden für die Arbeitnehmer abzuwehren. Der Arbeitnehmer ist vor Gefahren gegen sein Leben und seine Gesundheit zu schützen.

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