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Entnazifizierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Entnazifizierung''' wird die ab Juli [[1945]] umgesetzte [[Politik]] der [[Vier Siegermächte]] und die anschließende [[Rechtsprechung]] bis 1949 bezeichnet, die in [[Deutschland]] und [[Österreich]] die Gesellschaft von allen Einflüssen des [[Nationalsozialismus]] befreien sollte. Damit verbunden war vor allem ein [[Berufsverbot]] für viele Personen, die maßgebliche Funktionen in der [[NSDAP]] und anderen Organisationen gehabt hatten. Grundlage für die Entnazifizierung waren die auf der [[Konferenz von Jalta]] im Februar 1945 gefassten Beschlüsse.
Als '''Entnazifizierung''' wird die ab Juli [[1945]] umgesetzte [[Politik]] der [[Vier Siegermächte]] und die anschließende [[Rechtsprechung]] bis 1949 bezeichnet, die in [[Deutschland]] und [[Österreich]] die Gesellschaft von allen Einflüssen des [[Nationalsozialismus]] befreien sollte. Damit verbunden war vor allem ein [[Berufsverbot]] für viele Personen, die maßgebliche Funktionen in der [[NSDAP]] und anderen Organisationen gehabt hatten. Grundlage für die Entnazifizierung waren die auf der [[Konferenz von Jalta]] im Februar 1945 gefassten Beschlüsse.



Version vom 30. April 2022, 12:17 Uhr

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Als Entnazifizierung wird die ab Juli 1945 umgesetzte Politik der Vier Siegermächte und die anschließende Rechtsprechung bis 1949 bezeichnet, die in Deutschland und Österreich die Gesellschaft von allen Einflüssen des Nationalsozialismus befreien sollte. Damit verbunden war vor allem ein Berufsverbot für viele Personen, die maßgebliche Funktionen in der NSDAP und anderen Organisationen gehabt hatten. Grundlage für die Entnazifizierung waren die auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 gefassten Beschlüsse.

In den drei Westzonen (britische, amerikanische und französische Besatzungszone) wurde über 2,5 Millione Deutschen bis 31. Dezember 1949 durch Spruchkammerverfahren wie folgt geurteilt:

  • 54 % Mitläufer,
  • bei 34,6 % wurde das Verfahren eingestellt,
  • 0,6 % wurden als NS-Gegner anerkannt,
  • 1,4 % Hauptschuldige und Belastete (Schuldige).

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