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Sozialistische Sowjetrepublik: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Sozialistische Sowjetrepublik''' bezeichnete man meist die einzelnen Republiken der [[Sowjetunion]]. Sie hatten angeblich – anders als die [[Bundesstaat]]en der [[USA]], was von den [[Kommunismus|kommunistischen]] Machthabern gern betont wurde<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Unionsrepublik</ref> – das Recht (''[[de jure]]''), die Union zu verlassen. In Kapitel&nbsp;8 / Artikel&nbsp;72 der [[Sowjetische Verfassung von 1977|sowjetischen Verfassung von 1977]] hieß es dazu:
Als '''Sozialistische Sowjetrepublik''' bezeichnete man meist die einzelnen Republiken der [[Sowjetunion]]. Sie hatten angeblich – anders als die [[Bundesstaat]]en der [[USA]], was von den [[Kommunismus|kommunistischen]] Machthabern gern betont wurde<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Unionsrepublik</ref> – das Recht (''[[de jure]]''), die Union zu verlassen. In Kapitel&nbsp;8 / Artikel&nbsp;72 der [[Sowjetische Verfassung von 1977|sowjetischen Verfassung von 1977]] hieß es dazu:
{{Zitat|Jeder Unionsrepublik bleibt das Recht auf freien Austritt aus der [[Sowjetunion|UdSSR]] vorbehalten.|ref=<ref>[http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0042_ver_de.pdf Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR, 7. Oktober 1977] (PDF; 112&nbsp;kB)</ref>}}
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== Siehe auch ==
* [[Unionsrepublik]]
* [[Föderationssubjekt]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 23. Oktober 2021, 09:20 Uhr

Als Sozialistische Sowjetrepublik bezeichnete man meist die einzelnen Republiken der Sowjetunion. Sie hatten angeblich – anders als die Bundesstaaten der USA, was von den kommunistischen Machthabern gern betont wurde[1] – das Recht (de jure), die Union zu verlassen. In Kapitel 8 / Artikel 72 der sowjetischen Verfassung von 1977 hieß es dazu:

„Jeder Unionsrepublik bleibt das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR vorbehalten.“[2]

Siehe auch

Einzelnachweise