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Deutsches Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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** [[Deutsches Recht (1931–1945)]], Zentralorgan des [[Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund|Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes]]; | ** [[Deutsches Recht (1931–1945)]], Zentralorgan des [[Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund|Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes]]; | ||
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Version vom 1. Juli 2021, 13:00 Uhr
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Deutsches Recht bezeichnet:
- eine Rechtstradition, die sich in deutschsprachigen Ländern entwickelt hat und von der Deutschen Rechtsgeschichte untersucht wird. Dies betrifft insbesondere die heutigen Staaten Bundesrepublik Deutschland und Österreich.
- folgende Druckwerke:
- Deutsches Recht (1912–1920), in Waidmannslust (heute zu Berlin gehörend) erschienene Zeitschrift (Untertitel „Eine gemeinverständliche Zeitschrift zur Verbreitung von Rechtskunde und zur Erlangung eines volkseigenen Rechts“);
- Deutsches Recht (1931–1945), Zentralorgan des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes;
- verschiedene Gesetzessammlungen zum Recht in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich
Vergleich zu Wikipedia
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