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Diskussion:Gesinnungshaft (H): Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Letzter Kommentar: 22. Juni 2010 von Erwin in Abschnitt Gelöschte Absätze
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Erwin (Diskussion | Beiträge)
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: "wobei die Grenze zwischen Gesinnung und Kriminalität gerne aufgeweicht, wenn nicht gar verwischt wird."
: "wobei die Grenze zwischen Gesinnung und Kriminalität gerne aufgeweicht, wenn nicht gar verwischt wird."
: Grüße --[[Benutzer:Anthoney|Anthoney]] 19:54, 11. Jan. 2010 (UTC)
: Grüße --[[Benutzer:Anthoney|Anthoney]] 19:54, 11. Jan. 2010 (UTC)
==Gelöschte Absätze==
Bitte kurz belegen, inwieweit dies stimmt:<br>''In der Bundesrepublik Deutschland stehen viele Meinungsdelikte unter Strafandrohung, die in anderen freiheitlich-demokratischen Ländern ohne weiteres erlaubt sind.''<br>Mir fällt dazu Holocaustleugnung ein, der Hauptautor möge bitte weitere Beispiele beibringen, dankeschön.<br>Zudem:<br>''Gesinnungshaft wird in Deutschland nicht anerkannt, in Ländern wie Großbritannien dagegen wohl. Mitglieder der Irish Republican Army (IRA) z. B. bekommen in England diesen Status anerkannt, werden an der Kleidung zusätzlich markiert und von den gemeinen Häftlingen gesondert verwahrt.''<br>Auch dies hätte ich gerne belegt, in dem von mir verlinkten Artikel in der Wikipedia H-Blocks ist dies nicht vermerkt. Bitte Belege beibringen.<br>Drittens: Was soll dieser Link auf den RAF-Artikel in der Wikipedia? Bitte mal begründen. Gruss --[[Benutzer:Erwin|Erwin]] 20:48, 22. Jun. 2010 (UTC)

Version vom 22. Juni 2010, 20:48 Uhr

Bitte um kurzen Bescheid, ob ich mit "Gesinnungshaft" den richtigen Ton der geforderten Neutralität getroffen habe. Danke! --Hyperboreer 18:06, 11. Jan. 2010 (UTC)Beantworten

Guten Abend - aus meiner Sicht spricht da nichts dagegen.
Auch wenn ich ihn inhaltlich nicht bewerten kann. (Im Sinne, dass es mir bisher kein geläufiger Begriff war)
Bei dem folgenden Satz bin ich nicht so sicher ob er in den Kontext passt:
"wobei die Grenze zwischen Gesinnung und Kriminalität gerne aufgeweicht, wenn nicht gar verwischt wird."
Grüße --Anthoney 19:54, 11. Jan. 2010 (UTC)Beantworten

Gelöschte Absätze

Bitte kurz belegen, inwieweit dies stimmt:
In der Bundesrepublik Deutschland stehen viele Meinungsdelikte unter Strafandrohung, die in anderen freiheitlich-demokratischen Ländern ohne weiteres erlaubt sind.
Mir fällt dazu Holocaustleugnung ein, der Hauptautor möge bitte weitere Beispiele beibringen, dankeschön.
Zudem:
Gesinnungshaft wird in Deutschland nicht anerkannt, in Ländern wie Großbritannien dagegen wohl. Mitglieder der Irish Republican Army (IRA) z. B. bekommen in England diesen Status anerkannt, werden an der Kleidung zusätzlich markiert und von den gemeinen Häftlingen gesondert verwahrt.
Auch dies hätte ich gerne belegt, in dem von mir verlinkten Artikel in der Wikipedia H-Blocks ist dies nicht vermerkt. Bitte Belege beibringen.
Drittens: Was soll dieser Link auf den RAF-Artikel in der Wikipedia? Bitte mal begründen. Gruss --Erwin 20:48, 22. Jun. 2010 (UTC)Beantworten