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Zusatzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Begriff '''Zusatzversicherung''' wird umgangssprachlich eine [[Krankenzusatzversicherung|Krankenzusatz-]] oder [[Private Unfallversicherung|Unfall-]]Zusatzversicherung beschrieben, die oft als Ergänzung für die [[gesetzliche Krankenversicherung]] dient. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die [[Berufsunfähigkeitsversicherung]], so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.<ref>[http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Ersatz-fuers-Gehalt-1266058-0/ Stiftung Warentest: ''Berufsunfähigkeitsversicherung – Ersatz fürs Gehalt''] in: Finanztest 07/2005 (online abgerufen am 4.&nbsp;Februar 2013)</ref>
Mit dem Begriff '''Zusatzversicherung''' wird umgangssprachlich eine [[Krankenversicherung|Kranken-]] oder [[Unfallversicherung|Unfall-]]Zusatzversicherung beschrieben, die oft als Ergänzung für die [[gesetzliche Krankenversicherung]] dient. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die [[Berufsunfähigkeitsversicherung]], so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.<ref>[http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Ersatz-fuers-Gehalt-1266058-0/ Stiftung Warentest: ''Berufsunfähigkeitsversicherung – Ersatz fürs Gehalt''] in: Finanztest 07/2005 (online abgerufen am 4.&nbsp;Februar 2013)</ref>


In der [[Bundesrepublik Deutschland]] gab es im Jahr 2017 rund 25 Millionen private Zusatzversicherungen.<ref>Dyrk Scherff: ''Besser nicht privat versichert'', in: F.A.S. Nr. 2, 14. Januar 2018, S. 33.</ref> In [[Österreich]] wird darunter eine Versicherung verstanden, die neben der [[Sonderklasse (Krankenhaus)|Sonderklasse]] im Krankenhaus auch ambulante Heilbehandlungen (sprich den ambulanten Tarif) abdecken.
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] gab es im Jahr 2017 rund 25 Millionen private Zusatzversicherungen.<ref>Dyrk Scherff: ''Besser nicht privat versichert'', in: F.A.S. Nr. 2, 14. Januar 2018, S. 33.</ref> In [[Österreich]] wird darunter eine Versicherung verstanden, die neben der [[Sonderklasse (Krankenhaus)|Sonderklasse]] im Krankenhaus auch ambulante Heilbehandlungen (sprich den ambulanten Tarif) abdecken.

Version vom 19. Mai 2021, 06:38 Uhr

Mit dem Begriff Zusatzversicherung wird umgangssprachlich eine Kranken- oder Unfall-Zusatzversicherung beschrieben, die oft als Ergänzung für die gesetzliche Krankenversicherung dient. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.[1]

In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Jahr 2017 rund 25 Millionen private Zusatzversicherungen.[2] In Österreich wird darunter eine Versicherung verstanden, die neben der Sonderklasse im Krankenhaus auch ambulante Heilbehandlungen (sprich den ambulanten Tarif) abdecken.

Einzelnachweise

  1. Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung – Ersatz fürs Gehalt in: Finanztest 07/2005 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
  2. Dyrk Scherff: Besser nicht privat versichert, in: F.A.S. Nr. 2, 14. Januar 2018, S. 33.

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