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Altersrente: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Altersrente''' bzw. '''[[Rente]] wegen Alters''' ist neben den Renten wegen [[Berufsunfähigkeit]], [[Erwerbsunfähigkeit]] und der [[Rente wegen Todes]] eine Rentenleistung der gesetzlichen [[Rentenversicherung]] in [[Deutschland]]. Voraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze und der Ablauf einer bestimmten [[Mindestversicherungszeit]] (Wartezeit). Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] zurück. Lange Zeit war die Altersgrenze das 65. Lebensjahr. Diese Festlegung wurde durch die [[Rentenreform]] teilweise aufgehoben und wird letztlich um zwei Jahre angehoben. Zudem wurde der Begriff der [[Regelaltersrente]] eingeführt. Die Altersrente fällt nicht in die Kategorie der [[Sozialleistung]]en, da sie anhand von Versicherungsbeiträgen und Versicherungsjahren berechnet wird. | Die '''Altersrente''' bzw. '''[[Rente]] wegen Alters''' ist neben den Renten wegen [[Berufsunfähigkeit]], [[Erwerbsunfähigkeit]] und der [[Rente wegen Todes]] eine Rentenleistung der gesetzlichen [[Rentenversicherung]] in [[Deutschland]]. Voraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze und der Ablauf einer bestimmten [[Mindestversicherungszeit]] (Wartezeit). Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] zurück. Lange Zeit war die Altersgrenze das 65. Lebensjahr. Diese Festlegung wurde durch die [[Rentenreform]] teilweise aufgehoben und wird letztlich um zwei Jahre angehoben. Zudem wurde der Begriff der [[Regelaltersrente]] eingeführt. Die Altersrente fällt nicht in die Kategorie der [[Sozialleistung]]en, da sie anhand von [[Versicherungsbeitrag|Versicherungsbeiträgen]] und Versicherungsjahren berechnet wird. | ||
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2021, 04:49 Uhr
Die Altersrente bzw. Rente wegen Alters ist neben den Renten wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Voraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze und der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück. Lange Zeit war die Altersgrenze das 65. Lebensjahr. Diese Festlegung wurde durch die Rentenreform teilweise aufgehoben und wird letztlich um zwei Jahre angehoben. Zudem wurde der Begriff der Regelaltersrente eingeführt. Die Altersrente fällt nicht in die Kategorie der Sozialleistungen, da sie anhand von Versicherungsbeiträgen und Versicherungsjahren berechnet wird.
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