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Ehrenwort: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einem '''Ehrenwort''' (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.
Mit einem '''Ehrenwort''' oder durch eine schriftliche ''ehrenwörtliche Erklärung'' wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.


Ein vergleichbarer [[Rechtsbegriff]] lautet ''Versicherung an Eides statt''.
Ein vergleichbarer [[Rechtsbegriff]] lautet ''Versicherung an Eides statt''.


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Aktuelle Version vom 4. Februar 2021, 16:13 Uhr

Mit einem Ehrenwort oder durch eine schriftliche ehrenwörtliche Erklärung wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.

Ein vergleichbarer Rechtsbegriff lautet Versicherung an Eides statt.

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