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Version vom 21. Januar 2021, 20:22 Uhr
Buchgeld sind geldwerte Beträge, die aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder aufgrund des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf einem Konto ausgewiesen sind. Dazu gehören auch alle Guthaben auf Konten bei einem Kreditinstitut. Der Begriff wird oft in Zusammenhang mit dem Giralgeld verwendet.[1] Durch den elektronischen Zahlungsverkehr hat das Buchgeld gegenüber dem tatsächlich vorhandenen Bargeld im Laufe der Zeit erheblich zugenommen. Außerdem werden auch teilweise die gewährten Kredite zum Buchgeld gerechnet. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank waren die „Sichteinlagen“ (Bankguthaben, für die keine Kündigungsfrist vereinbart ist)[2] im August 2013 „im Euroraum mit 4858 Milliarden Euro fünfmal so groß wie der Bargeldumlauf mit 957 Milliarden Euro.“[3] Da das Buchgeld heute ausnahmslos in Computern elektronisch abgelegt ist, wäre der Begriff Computergeld dafür passender.
Einzelnachweise
- ↑ https://www.gabler-banklexikon.de/definition/giralgeld-58440?redirectedfrom=56460
- ↑ https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sichteinlagen-46678
- ↑ Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Geld und Geldpolitik (Schülerbuch für die Sekundarstufe II), Stand: November 2014, zitiert bei Wikipedia