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Faustrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Fausrecht''' bezeichnet man gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen der Einzelne seinen Rechtsanspruch mittels Anwendung physischer Gewalt durchsetzen möchte. In modernen Staaten ist das Fausrecht durch das [[Gewaltmonopol]] des Staates abgeschafft und verboten. Heute ist es nur noch als [[Selbstverteidigung]] in [[Notwehr]]situationen erlaubt.  
Als '''Fausrecht''' bezeichnet man gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen der Einzelne seinen [[Rechtsanspruch]] mittels Anwendung physischer [[Gewalt]] durchsetzen möchte. In modernen Staaten ist das Faustrecht durch das [[Gewaltmonopol]] des Staates abgeschafft und verboten. Heute ist es nur noch als [[Selbstverteidigung]] in [[Notwehr]]situationen erlaubt.  
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=== Siehe auch ===
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=== Quellen ===
=== Literatur ===
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=== Einzelnachweise ===
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* [http://www.zeno.org/Goetzinger-1885/A/Faustrecht+und+Fehderecht ''Faustrecht und Fehderecht''.] In: E. Götzinger: ''Reallexicon der Deutschen Altertümer.'' Leipzig 1885.


[[Kategorie:Gewalt]]
[[Kategorie:Gewalt]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]

Version vom 19. Januar 2021, 19:55 Uhr

Als Fausrecht bezeichnet man gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen der Einzelne seinen Rechtsanspruch mittels Anwendung physischer Gewalt durchsetzen möchte. In modernen Staaten ist das Faustrecht durch das Gewaltmonopol des Staates abgeschafft und verboten. Heute ist es nur noch als Selbstverteidigung in Notwehrsituationen erlaubt.

Siehe auch

Einzelnachweise


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