PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
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Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
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Hilfe:Regeln: Unterschied zwischen den Versionen
→Unser Mission Statement: Ich stelle die Regel auf. It´s a wiki |
Yülli (Diskussion | Beiträge) K Schützte „Hilfe:Regeln“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt)) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 11. Juni 2010, 03:51 Uhr
Unser Mission Statement
Die PlusPedia hat das Ziel, Wissen zu konservieren.
Dabei gilt: "Gelöschtes Wissen ist verloren."
Daher versuchen wir einen Artikel eher zu behalten als ihn zu löschen.
Wir unterscheiden uns bewusst von der Wikipedia.
- Wir wollen auch nicht am Ende so werden wie die Wikipedia.
- Daher stehen hier die Regeln der Farm der Tiere .
- Wir wollen am Ende nicht eine WikiPedia light werden, wo wir wild diskutieren und rumlöschen.
- Zwar nicht so streng wie die Wikipedia, aber doch am Ende nicht anders!
Nun ist es so, dass eine vollständige Anarchie leider (oder zum Glück) nicht funktioniert.
Daher gelten bei uns die folgenden Regeln:
Weniger Regeln geht nicht
Lemma löschen
Ein Lemma ist zu löschen, wenn:
- der Text inhaltsfrei ist oder völlig nichtssagende Informationen enthält (z. B. die Worthülsen "blabla", "blubber" oder "gähn" beinhaltet).
- ein Artikel beleidigend ist oder Diffamierungen enthält.
- ein Rechtsverstoß besteht. (Wie baue ich eine Bombe, Aufruf zur Gewalt oder zu einem Verbechen)
- Redundanz vorliegt. Firma XYZ hat mehr als einen Artikel mit gleichem Inhalt. (Ausnahme: Die Benutzerseite gehört dem Benutzer - Einen ähnlichen Artikel kann es trotzdem geben)
Ist ein Artikel ohne die Beleidigung oder den Rechtsverstoß inhaltlich brauchbar, kann der Artikel gelöscht und in bereinigter Form wieder neu hergestellt werden.
Personenartikel
Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen von Personen berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt (Bundesverfassungsgericht - AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht 2000, 76, 80)[1]. Für Kinder und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse. In Artikeln zu Personen sind Verletzungen der Privatsphäre und Verleumdungen zu vermeiden, da die Konsequenzen einer Verbreitung für den Betroffenen schwerwiegend sein können. In Grenzfällen sollte die Daumenregel lauten „schädige niemanden“.
URV/Textkopien
Bei urheberrechtlich geschützten Texten sollte zunächst der Autor angehört werden. Reagiert er innerhalb von 3-7 Tagen nicht oder liegt die URV vor, so sollte der Artikel erst mal gelöscht werden.
Auch lizenzkonforme Textkopien aus anderen Wikis sollten vermieden werden, da Google sonst möglicherweise Duplikate aus den SERPs entfernt.[2] (Ausnahme: Dies gilt jedoch nicht, wenn der Autor selber den Inhalt auf verschiedenen Plattformen vertreibt. Hier sollte der jeweilige Autor auf die Diskussionsseite auf diesen Umstand hinweißen, dass der Artikel bereits anderweitig von ihm veröffentlicht wurde.)
Der Artikel sollte aber gleich wieder erstellt werden mit folgender Bearbeitung:
- URV ist nachweisbar über eine Webseite - dann sollten wir den Text entweder komplett löschen und nur einen Link zu der Seite mit dem Originaltext setzen. Alternativ dazu können wir die Quelle als Beleg oder Einzelnachweis nutzen. Den Inhalt auf wenige Sätze zusammenfassen und dann den Link zum Originaltext setzen.
- Wenn eine URV außerhalb des Webs begründet ist - so schlage ich vor im Artikel einen Link als Beleg zu dem Buch oder zur Zeitschrfit oder so zu setzen. Eventuell auch zusammenfassen.
Lemma behalten
- Solange sich wenigstens eine einzige brauchbare Information im Artikel befindet, bleibt der Artikel erst einmal stehen und sollte zu einem richtigen Satz umformuliert werden. (Siehe Burgordnung)
- Wenn die Quelle bekannt ist und wir den Text verwenden dürfen, sollten wir einen Link zur Wikipedia setzen. Wenn wir den Artikel schon haben, sollten wir ihn behalten. (Siehe Haeckse)
- Fehlerhafte Rechtschreibung: Bei falscher Rechtschreibungen soll das Lemma - wenn es sinnvoll erscheint - behalten werden und eben durch den Redirect zum richtigen Lemma kommen. Dem Benutzer, der die falsche Rechtschreibung verwendet, sollte einen entsprechenden Hinweis bekommen (Lerneffekt). (Siehe Haecksen)
- Wenn der Text für den durchschnittlichen Deutsch sprechenden nicht lesbar ist, sollte er gelöscht werden (bsp. kyrillische oder asiatische Schriftzeichen) - Ist der Text jedoch in Englisch (oder Französisch) - kann man das Wesentliche auf Deutsch zusammenfassen und die Links retten. (Siehe Microdrones GmbH)
Verlinkungen
Nicht erlaubt sind Verlinkungen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, wie zum Beispiel:
- Seiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen (häufig ist das bei Fanseiten und Tauschbörsen der Fall)
- Seiten, die Software anbieten, mit denen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können (OLG München, 7/2005; Urteilsbegründung steht noch aus)
- Seiten mit volksverhetzenden Inhalten und Seiten verfassungsfeindlicher Organisationen (AG Berlin-Tiergarten; AZ 260 DS 857/96)
- Seiten mit pornografischen Inhalten (Jugendschutzgesetz)
Sonstiges
In Einzelfällen, die nicht von diesen Regeln erfasst sind, entscheiden die Betreiber auf Grundlage der vorliegenden Fakten.