Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Unterbringung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
Abgrenzung
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
das Wort hat mehrere Bedeutungen
Zeile 1: Zeile 1:
Das juristische Wort '''Unterbringung''' (auch ''Zwangseinweisung'') bedeutet in [[Deutschland]] die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder eine [[Entzugseinrichtung]] ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.<ref>https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html</ref> Dabei kann in Einzelfällen auch ein [[Justizirrtum]] vorliegen. Einer Schätzung aus dem Jahr 2011 zufolge betrifft das jährlich etwa 200.000 Menschen.<ref>Annika Joeres: [http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie Zwangseinweisungen: Für verrückt erklärt''] in [[Die ZEIT]] vom 31. August 2011</ref>
Das Wort '''Unterbringung''' hat mehrere Bedeutungen:


Zu unterscheiden sind dabei die betreuungsrechtliche Unterbringung nach {{§|1906|bgb|juris}} Abs. 1 und&nbsp;2 BGB sowie die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch kranker Personen. Zudem ist die Unterbringung zu unterscheiden von der [[Sicherungsverwahrung]] nach {{§|66|stgb|juris}} StGB.
Zu unterscheiden sind dabei  
*die betreuungsrechtliche Unterbringung nach {{§|1906|bgb|juris}} Abs. 1 und&nbsp;2 BGB  
*die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch kranker Personen
*die strafrechtliche Unterbringung nach {{§|63|stgb|juris}} StGB - auch [[Zwangseinweisung]] genannt


== Bekannte Beispiele ==
[[Kategorie:PPA-Kupfer}}
* [[Gustl Mollath]]
{{Begriffsklärung}}
* [[Ilona Haslbauer]]
* [[Vera Stein]]
 
== Siehe auch ==
* [[Zwangsbehandlung]]
* [[Maßregelvollzug]]
 
{{PPA-Kupfer}}
{{Rechtshinweis}}
 
[[Kategorie:Betreuungsrecht]]
[[Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht]]
[[Kategorie:Sanktionenrecht]]
[[Kategorie:Therapeutisches Verfahren in der Psychiatrie]]

Version vom 4. Dezember 2020, 14:39 Uhr

Das Wort Unterbringung hat mehrere Bedeutungen:

Zu unterscheiden sind dabei

  • die betreuungsrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 und 2 BGB
  • die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch kranker Personen
  • die strafrechtliche Unterbringung nach § 63 StGB - auch Zwangseinweisung genannt

[[Kategorie:PPA-Kupfer}}

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe oder Namen.