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Psychische Störung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Psychische Störung''' oder '''Psychische Auffälligkeit''' ist ein Verhalten oder Zustand des Menschen, wobei [[krankheit]]swertige Veränderungen eine Rolle spielen können. Dabei treten Abweichungen der [[Wahrnehmung]], des Denkens, Fühlens oder auch des Selbstbildes ([[Selbstwahrnehmung]]) auf. Eine [[Psychische Erkrankung]] kann die Folge, aber auch die Ursache sein. Andere Ursachen können [[Arzneimittelmissbrauch]], [[Droge]]n oder [[Traumata]] sein. Oft werden die Begriffe psychische ''Erkrankung'' und psychische ''Störung'' [[synonym]] verwendet, was dann zur [[Stigmatisierung]] der Betroffenen führt. In diesem Zusammenhang wird manchmal auch der nicht[[wissenschaft]]liche Begriff ''Persönlichkeitsstörung'' verwendet, wenn es zum Beispiel um den [[Narzissmus]] (siehe [[NPS]]) geht. | Eine '''Psychische Störung''' oder '''Psychische Auffälligkeit''' ist ein Verhalten oder Zustand des Menschen, wobei [[krankheit]]swertige Veränderungen eine Rolle spielen können. Dabei treten Abweichungen der [[Wahrnehmung]], des Denkens, Fühlens oder auch des Selbstbildes ([[Selbstwahrnehmung]]) auf. Eine [[Psychische Erkrankung]] kann die Folge, aber auch die Ursache sein. Andere Ursachen können [[Arzneimittelmissbrauch]], [[Droge]]n oder [[Traumata]] sein. Oft werden die Begriffe psychische ''Erkrankung'' und psychische ''Störung'' [[synonym]] verwendet, was dann zur [[Stigmatisierung]] der Betroffenen führt. In diesem Zusammenhang wird manchmal auch der nicht[[wissenschaft]]liche Begriff ''Persönlichkeitsstörung'' verwendet, wenn es zum Beispiel um den [[Narzissmus]] (siehe [[NPS]]) geht. Eine psychischen Störung kann auch [[strafrecht]]lich von Bedeutung sein.<ref>Der [[Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte|Europäische Gerichtshof für Menschenrechte]] (EGMR) entschied mit Urteil vom 7. Januar 2016, dass die gegenwärtigen deutschen Regelungen zur rückwirkend verlängerten Sicherungsverwahrung in Zusammenhang mit dem [[Therapieunterbringungsgesetz]] nicht gegen die Art. 5 und 7 der EMRK verstoßen.</ref> | ||
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Version vom 27. November 2020, 12:42 Uhr
Eine Psychische Störung oder Psychische Auffälligkeit ist ein Verhalten oder Zustand des Menschen, wobei krankheitswertige Veränderungen eine Rolle spielen können. Dabei treten Abweichungen der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens oder auch des Selbstbildes (Selbstwahrnehmung) auf. Eine Psychische Erkrankung kann die Folge, aber auch die Ursache sein. Andere Ursachen können Arzneimittelmissbrauch, Drogen oder Traumata sein. Oft werden die Begriffe psychische Erkrankung und psychische Störung synonym verwendet, was dann zur Stigmatisierung der Betroffenen führt. In diesem Zusammenhang wird manchmal auch der nichtwissenschaftliche Begriff Persönlichkeitsstörung verwendet, wenn es zum Beispiel um den Narzissmus (siehe NPS) geht. Eine psychischen Störung kann auch strafrechtlich von Bedeutung sein.[1]
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Weblinks
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied mit Urteil vom 7. Januar 2016, dass die gegenwärtigen deutschen Regelungen zur rückwirkend verlängerten Sicherungsverwahrung in Zusammenhang mit dem Therapieunterbringungsgesetz nicht gegen die Art. 5 und 7 der EMRK verstoßen.