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Landeskrankenhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. November 2020, 12:12 Uhr
Als Landeskrankenhaus (Abkürzung LKH) bezeichnet man staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger in Deutschland die Bundesländer sind. Viele Landeskrankenhäuser wurden Ende des 19. Jahrhunderts gegründet, durchliefen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine Entwicklung des Aufbaus und der Reformen. In der Zeit des Nationalsozialismus waren fast alle in die systematische Ermordung psychisch Kranker, zum Beispiel die T4-Aktion einbezogen. Nach 1945 benötigte es 30 Jahre und mehr, bis die Psychiatriereform schrittweise umgesetzt und die alten Anstalten in Psychiatrische Kliniken umgewandelt wurden. Viele dieser großen psychiatrischen Fachkrankenhäuser sind heute in andere Rechtsformen überführt, teilweise auch privatisiert.
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