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Ein '''Patent''' ist ein [[gewerbliches Schutzrecht]] für eine [[Erfindung]]. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine [[Lizenz]] zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß {{§|16|PatG|juris}} [[Patentgesetz]] eine Schutzfrist von 20 Jahren. | Ein '''Patent''' ist ein [[gewerbliches Schutzrecht]] für eine [[Erfindung]]. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine [[Lizenz]] zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß {{§|16|PatG|juris}} [[Patentgesetz]] eine Schutzfrist von 20 Jahren. | ||
{{PPA-Kupfer}} | Der Patenteigner hat das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern. Dadurch kann er einen Preis aushandeln und zum Beispiel die [[Forschungs- und Entwicklungskosten]] der Erfindung sowie darüber hinaus auch einen [[Profit]] erhalten.<ref name="oecd2030">E.Gold, M. Herder, M. Trommetter: ''The Role of Biotechnology Intellectual Property Rights in the Bioeconomy of 2030.'' OECD International Futures Programme. 2007 ([http://www.oecd.org/futures/long-termtechnologicalsocietalchallenges/40925999.pdf PDF]; 180 kB)</ref> | ||
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* [http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/patent.html Patent] – Definition im [[Gabler Wirtschaftslexikon]] | * [http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/patent.html Patent] – Definition im [[Gabler Wirtschaftslexikon]] | ||
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Version vom 7. November 2020, 08:51 Uhr
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine Lizenz zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß § 16 Patentgesetz eine Schutzfrist von 20 Jahren.
Der Patenteigner hat das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern. Dadurch kann er einen Preis aushandeln und zum Beispiel die Forschungs- und Entwicklungskosten der Erfindung sowie darüber hinaus auch einen Profit erhalten.[1]
Andere Lexika
- Patent – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon