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Patent: Unterschied zwischen den Versionen
→Siehe auch: Unsinn, das ist kein spezielles Patent |
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Ein '''Patent''' ist ein [[gewerbliches Schutzrecht]] für eine [[Erfindung]]. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine [[Lizenz]] zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß {{§|16|PatG|juris}} [[Patentgesetz]] eine Schutzfrist von 20 Jahren. | Ein '''Patent''' ist ein [[gewerbliches Schutzrecht]] für eine [[Erfindung]]. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine [[Lizenz]] zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß {{§|16|PatG|juris}} [[Patentgesetz]] eine Schutzfrist von 20 Jahren. | ||
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* [http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/patent.html Patent] – Definition im [[Gabler Wirtschaftslexikon]] | * [http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/patent.html Patent] – Definition im [[Gabler Wirtschaftslexikon]] | ||
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Version vom 7. November 2020, 08:29 Uhr
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine Lizenz zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß § 16 Patentgesetz eine Schutzfrist von 20 Jahren.
Andere Lexika
- Patent – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon