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Talmud: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Talmud''' (hebräisch: תלמוד, talmūd "Belehrung, Studium") ist nach der jüdischen Bibel (dem Tanach) das bedeutendste Schriftwerk des Judentums und Gesetz seines religiösen Lebens. | Der '''Talmud''' (hebräisch: תלמוד, talmūd "Belehrung, Studium") ist nach der jüdischen Bibel (dem Tanach) das bedeutendste Schriftwerk des Judentums und Gesetz seines religiösen Lebens. | ||
Version vom 5. Juni 2010, 16:18 Uhr
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Der Talmud (hebräisch: תלמוד, talmūd "Belehrung, Studium") ist nach der jüdischen Bibel (dem Tanach) das bedeutendste Schriftwerk des Judentums und Gesetz seines religiösen Lebens.
Charakterisierung, Einleitung, Autoren
Um 500 Abschluss des Babylonischen Talmuds (Talmud bavli / bawli; „Talmud“ hebräisch = "Belehrung", "Studium", "Lehre".
Die vier Hauptautoren (der Erstfassung? Rolle der Saboräer nicht endgültig geklärt) sind:
- 1) Abba Areka / Abba Arikha = Raw / Rab (ca. 160-247);
- 2) Samuel (Jarchinai) = Mar (gest. 254?);
- 3) Rab (Rav) Aschi (gest. um 427);
- 4) und Ravina / Rab(b)ina / Rabina II. (gest. 499).
Die im 5. Jahrhundert abgeschlossene schriftliche Fixierung der gesetzesgelehrten Tradition des Judentums, besonders der Auslegungen, Anwendungen und Weiterbildungen des mosaischen Gesetzes (Tora). Der Talmud ist sehr viel umfangreicher als die Bibel; vollständige Ausgaben kommen auf fast 10 000 Seiten in einem Dutzend Bände (Zählungen ergaben 2,5 Mill. Wörter).
Der Talmud entstand im Lauf mehrerer Jahrhunderte als Zusammenfassung der Mischna [1].
Bei der Mischna handelt es sich um den Teil der Tora, den Gott nach jüdischer Tradition Moses am Berg Sinai mündlich geoffenbart hat und der in der Folgezeit auch zunächst nur mündlich weitergegeben [2]wurde.
In den beiden ersten nachchristlichen Jahrhunderten wurde die Mischna schliesslich aber doch kodifiziert. Ihre endgültige Form gefunden hat die in Hebräisch abgefasste Mischna im 2. nachchristlichen Jhdt. unter redaktioneller Federführung von Jehuda ha Nasi; (sie ist im babylonischen und im palästinischen Talmud identisch) und der Gemara [3].
Der Talmud ist teils in hebräischer, teils in aramäischer Sprache abgefasst. Es gibt zwei Überlieferungsschulen; der ältere und wesentlich kürzere alästinische oder Jerusalemer Talmud [4] wurde vom jüngeren und umfassenderen babylonischen Talmud fast verdrängt.
Der babylonische Talmud ist Kanon und repräsentiert den Talmud schlechthin. Der Talmud ist in sechs „Ordnungen“ („seder“) eingeteilt Schischa Sedarim, abgekürzt SchaSs / Schas (einer der Namen des Talmud) (die "Ordnungen" wiederum enthalten zwischen 7-12 Traktate / "masechet" / Massechet (Gewebe, Text), Bezeichnung für die insgesamt 63 Einzelbücher der Mischna; die Traktate wiederum sind in Abschnitte / Kapitel = „päräq“ / Perek, Pl. Perakim eingeteilt, diese in Einzelregelungen / einzelne Lehrsätze = „mischna“, Pl. Mischnajot bzw. "Halacha", Pl. Halachot genannt – das Ganze nannte und nennt man ebenfalls Mischna):
Ordnungen und Traktate
1. Ordnung
1. Ordnung: Seraim / Zera'im ("Saaten", "Samen"): die vorgeschriebenen Benediktionen, Landwirtschaft, Pflichtabgaben von Bodenerzeugnissen an Priester, Leviten und Arme, Brachjahr des Ackers und Schonzeit der Früchte.
1.1 Brachot / Berachot / Berakhot („Segen“, „Segenssprüche“; umfasst 9 Kapitel): Benediktionen und andere Gebetsvorschriften, landwirtschaftliche Vorschriften, Nennung des Gottesnamens bei der Begrüssung; enthält auch ein "Traumbuch" (bT 55a-57b, hat aber bereits palästinische Quellen); einziger Mischnatraktat der Ordnung Zeraim, zu dem es Gemara gibt, offenbar, weil die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Gesetze nur in Palästina galten.
1.2 Pe’ah / Pea („Ecke“; 8 Kapitel): Ackerecken / Ackerwinkel für Arme, Armenrecht allgemein; Nachlese; Vergessenes; der Armenzehnte; der reisende Arme.
1.3 Demaj / Dammai / Demai („Zweifelhaftes“; 7 Kapitel): zweifelhaft Verzehntetes, Früchte verzehntet oder nicht; wann nachverzehnten?
1.4 Kilajim / Kilaim ("zweierlei", "Heterogenes", "Verschiedenartiges", "Mischungen"; 9 Kapitel): behandelt die unerlaubte Vermischung verschiedener Arten einer Gattung, besonders Pflanzen (Mischsaaten) und Tiere (Tierkreuzungen), Mischgewebe [Vermischungen auf drei Gebieten verboten: Tiere: Tiere verschiedener Art sollen sich nicht begatten (Nutzung aber erlaubt). Nicht Ochse und Esel zusammen vor den Pflug spannen ("Ochse und Esel" bezieht sich an allen Stellen auf alle Tiere). Pflanzen: Die Felder sollen nicht mit zweierlei Art besät werden. Bäume sollen nicht gepfropft werden, um die Art zu verbessern. Im Weinberg dürfen keine anderen Pflanzen angebaut werden (Nutzung eines derartigen Ertrags streng verboten). Kleider/Gewebe: Beim Vermischen von Geweben verbietet die Tora nur das Vermischen von Wolle und Flachs/Leinen (und zwar in einem Kleidungsstück; gemeinsam dürfen sie durchaus getragen werden, z.B. Wollpullover über Leinenhemd). Ein solch gemischtes Gewebe heisst Schatnes (Schaatnes). Wer das Verbot streng befolgt, bezieht es auch auf Sofas, Lehnstühle und andere Polstermöbel]; über Bastarde.
1.5 Schwiit /Schewiit / Schebiit ("Siebtes", "Siebentes Jahr"; umfasst 10 Kapitel): das siebente Jahr, Sabbatjahr; Schemitta / Schmitta, "Erlass", im pentateuchischen Gesetz Brach- (Ruhe-)jahr des Bodens, alle sieben Jahre wiederkehrend (nach sieben Sabbatjahren ein Jubeljahr); Brachjahr (Erlassjahr): Im Judentum hat die Zahl Sieben ein ganz besonderes Gewicht. Der siebte Tag ist der heilige Ruhetag; das siebte Jahr (Brachjahr) ist das Jahr, in dem das Land brachliegt. Die Gesetze für das Brachjahr sind umfangreich und kompliziert. Vor allem haben wir es hier mit drei Dingen zu tun: 1) dem Verbot, den Boden im siebten Jahr zu bebauen; 2) dem Verzicht auf die Ernte und Früchte dieses Jahres; 3) dem Schuldenerlass am Ende des siebten Jahres; Prosbul, Erklärung vor Gericht = pros boulen, dass man die Schulden jederzeit zurückfordern darf; die Vorschriften zum Brachjahr sind eng verbunden mit denen des Jobeljahrs.
Jobeljahr/Jubeljahr: Das Jobeljahr findet nach sieben siebenjährigen Zyklen einmal alle 50 Jahre statt. In diesem Jahr wird das gekaufte Land seinem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben, hebräische Sklaven werden freigelassen und Tagelöhner entlassen, der Boden wird nicht bebaut, und man verzichtet wie im siebten Jahr auf die Ernte. Das Gesetz über das Jobeljahr gilt aber erst wieder, wenn ganz Israel im eigenen Lande wohnt. Das Jobeljahr wird durch Schofarblasen angekündigt.
1.6 Trumot / Terumot ("Abgaben", "Heben", "Hebe-Gaben"; 11 Kapitel): über die Hebe / Priesterhebe, Abgaben an Priester (Kohanim) und Leviten.
1.7 Ma’aserot / Maasrot / Maaserot / Masserot / Maaser Rischon (Maasser "Zehent" / bzw. "erster Zehnter"; 5 Kapitel): Zehnte, Verzehntung, Steuerabgaben an die Leviten ohne Land.
1.8 Ma’aser scheni / Maaser Scheni: zweiter Zehnt(er), Abgabe des zweiten Zehnten; umfasst 5 Kapitel; zweiter Zehnter bzw. dessen Geldwert in Jerusalem zu verzehren; der Weinberg im vierten Jahr; Wegschaffung (bi'ur) des Zehnten.
1.9 Challah ("Erstlingskuchen", "Teig"; 4 Kapitel): Teighebe [Challa, Teighebe/ Brothebe: Absonderung der Erstlingsgabe vom Brotteig, nur in Israel geboten, und nur, wenn sich das ganze Volk dort eingestellt hat. Wurde aber bereits auch im Ausland, befolgt, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Die Challa wird nach dem Kneten vom Teig abgesondert. Sie besteht nur aus dem Teig einer der fünf Getreidesorten und Wasser. Die Mindestmenge, von der man eine Challa absondern muss, beträgt etwa 1 700 Gramm. Dazu spricht man eine Benediktion. Ist die Teigmenge geringer (aber mindestens 1 200 Gramm), sondert man zwar Challa ab, spricht aber in diesem Fall keine Benediktion. Die heute abgesonderte Menge entspricht der Grösse einer Olive (etwa 27 Gramm). Sie wird im allgemeinen verbrannt. Am Schabbat und an Feiertagen wird keine Challa abgesondert. Die Absonderung der Challa ist eine Pflicht der Hausfrau. In Bäckereien, Konditoreien und öffentlichen Küchen muss ein Mann diese Aufgabe übernehmen, wenn es im ganzen Betrieb keine Frau gibt. Das Gebot über die Absonderung der Challa ist eines von drei Geboten, die nur für Frauen gelten (1. Absonderung der Challa, 2. die Nida und 3. das Lichteranzünden am Sabbatabend)].
1.10 Orlah / Orla ("Vorhaut", "Unbeschnittenes"; 3 Kapitel): „Vorhaut“ der Bäume, Baumbeschneidung, über dreijährige Schonzeit für Baumfrüchte etc. (Lev 19,23-25) [Orla, "Vorhaut"; "Wenn ihr in das Land kommt und einen Fruchtbaum pflanzt, sollt ihr seine Früchte behandeln, als ob sie seine Vorhaut wären. Drei Jahre lang sollen sie für euch etwas Unbeschnittenes sein, das man nicht essen darf. Im vierten Jahr sollen alle Früchte als Festgabe für den Herrn geheiligt sein ( = sie werden zur "vierten Pflanzung" und dürfen in Jerusalem gegessen oder ausgelöst werden). Erst im fünften Jahr dürft ihr die Früchte essen und den Ertrag für euch ernten" (3. Mose 19)].
1.11 Bikkurim („Erstlinge“; 3 Kapitel): Darbringung der Erstlingsfrüchte (an Schawuot); viele Mischna- und Talmudtexte fügen ein 4. Kapitel an über den Zwitter (androgynos)
2. Ordnung
2. Ordnung: Moed ("Festzeiten", "Festtag"): Vorschriften über Sabbat, Fest-
und Fasttage
2.1 Schabbat (Sabbat), 24 Kapitel [an dieser Stelle einige grundsätzliche
Informationen zum Schabbat aus innerjüdischer Perspektive: Schabat
("Ruhe", "Pause"), der 7. Tag = Ruhetag, der am Freitagabend beginnt.
Grundsätzliches: Das Gebot, den Schabbat heiligzuhalten, ist eines der
Zehn Gebote, eine der Säulen des jüdischen Glaubens. Es besteht ein
ewiger Bund zwischen dem Volk Israel und dem Schabbat. Er basiert auf zwei Grundsätzen, der Ruhe und der Heiligkeit. Die Besonderheit des jüdischen Schabbats kommt sowohl in der Ruhe nach den Mühen
und Aufregungen der Woche und in der geistigen Dimension zum
Ausdruck, die die Tagesordnung des Schabbats prägt. An einem Tag in
der Woche lässt man alles Weltliche, alle materiellen Dinge und das
tägliche Rennen hinter sich. Es ist ein Tag, der ganz auf geistige Werte
ausgerichtet ist, deren Abglanz auch noch in der Woche nachschimmert.
Wer den Schabbat heiligt, bezeugt damit die Erschaffung der Welt
durch Gott. Der Schabbat ist das Gedenken des Schöpfungswerkes und
bildet damit das Fundament für den monotheistischen Glauben. Wer vor
dem Schabbatbeginn seine Arbeit beendet, bezeugt vor aller Welt, dass
er Gottes Beispiel folgt. Ein weiterer Grund, warum Juden den
Schabbat heilighalten, ist der, dass sie damit des Auszugs aus Ägypten
gedenken. An jedem Schabbat erinnern sie sich an das Wunder des
Auszugs aus Ägypten, das Wunder der Erlösung und des Auszugs aus
der Finsternis ins Licht, aus der Knechtschaft in die Freiheit.
Demzufolge besitzt der Schabbat nicht nur einen universalen, sondern
auch einen nationalen Wert ersten Ranges. Ein weiterer Gesichtspunkt,
der das Wesen des Schabbats zum Ausdruck bringt, ist das Festigen der
Familienbande. Am Schabbat sind die sozialen Unterschiede
aufgehoben, alle sind gleich. Schabbat ist der einzige Tag in der
Woche, der einen Namen trägt. Die anderen Wochentage werden nur
durch Zahlen bezeichnet. Erew Schabbat Am Schabbatabend stellt sich
nicht die Frage "Wohin heute abend?" Man geht nach Hause und bleibt
bewusst zu Hause und geht nicht aus. Die ganze Familie versammelt
sich um den Schabbattisch. Kerzen, eine weisse Tischdecke, ein festlich
gedeckter Tisch, der Kiddusch, Lieder zum Schabbat, Worte aus der
Tora und zum Nachdenken: Das alles zusammen führt zum Entstehen
einer besonderen Schabbatstimmung. Hier ist auch die Zeit für
Gespräche. Für die Ehepartner ist der Freitag Abend der Zeitpunkt für
den Geschlechtsverkehr (positives Gebot). Dieser ist Zeichen einer
totalen Annahme und Bejahung der Einzigartigkeit und Spiritualität des
Schabbats. Gleichzeitig sind das physische Wohlbefinden, das
Ausbleiben von Druck und die Musse am Schabbat die perfekte
Umgebung, um ein so hohes Mass an Intimität und Offenheit zum
Partner zu erlangen. Die Vereinigung wiederum bereichert und vertieft
das Gefühl des Wohlbefindens und das Selbstwertgefühl. Noch vor
Schabbatbeginn muss der Wochenabschnitt studiert werden ("zweimal
die Mikra und einmal den Targum"). "Erew Schabbat" bezieht sich auf
den ganzen Freitag, bevor es Abend wird. Sobald die Dämmerung
kommt, bezeichnet man ihn nicht mehr als "Erew Schabbat", sondern
als "Leil-Schabbat", d.h. Schabbatabend. Bei den übrigen Völkern
beginnt der neue Tag um Mitternacht, bei den Juden beginnt der neue
Tag jedoch mit der Abenddämmerung: "Es wurde Abend, und es wurde
Morgen: zweiter Tag." Der Jude/die Jüdin sollen sich auf den Schabbat
vorbereiten und alles, was für den Schabbat benötigt wird, vor seinem
Beginn vollenden. Nach der Halacha muss man sich zum Schabbat
baden, das Haar und die Fingernägel schneiden und besondere, nur dem
Schabbat vorbehaltene Kleider tragen. Im Haus selbst muss alles
aufgeräumt und sauber sein, auf dem Tisch ein schönes Tischtuch
liegen und der Tisch mit schönem Geschirr gedeckt sein. Je nach
Vermögen muss jede Familie ein aufwändigeres Mahl als sonst
während der Woche üblich zu Ehren des Schabbats vorbereiten. Das
Anzünden der Kerzen. Im jüdischen Haus wird der Schabbat mit dem
Anzünden der Kerzen begrüsst, und das ist eine Pflicht, die die
Hausfrau am Freitagabend erfüllen muss. Die Kerzen werden ungefähr
eine halbe Stunde vor Schabbatbeginn angezündet, und deshalb muss
die Zeit zum Anzünden der Kerzen genau eingehalten werden, die in
jeder Stadt verschieden ist - in Jerusalem werden die Kerzen zum
Beispiel vierzig Minuten vor Sonnenuntergang angezündet. Eine Frau,
die die Kerzen erst nach Schabbatbeginn anzündet, hat nicht nur das
Gebot des Anzündens nicht erfüllt, sie hat darüber hinaus auch noch
den Schabbat entweiht (Verbot, Feuer anzuzünden). Das Anzünden der
Kerzen ist eins der drei der Frau auferlegten Gebote. Ist keine Frau im
Haus, muss der Mann oder jemand anders aus der Familie die Kerzen
an ihrer Stelle anzünden. In bezug auf die Kerzen, die man anzündet,
gibt es zwei Bräuche: a) zwei Kerzen (weil das Gebot für den Schabbat
in den beiden Versionen des Dekalogs in zwei verschiedenen Fassungen
überliefert ist: eine Kerze für das "Gedenke" 2. Mos. 20,8, eine für das
"Hüte" 5. Mos 5,12; das Zünden von zwei Kerzen ist die häufigere
Tradition); b) eine Zahl an Kerzen, die der Zahl der Familienmitglieder
entspricht. Sobald die Kerzen angezündet sind, darf die Frau keine
Tätigkeit mehr ausüben, die am Schabbat verboten ist. Männer, die die
Kerzen im allgemeinen nicht anzünden, begrüssen den Schabbat mit
dem "Lied zum Schabbat" (Psalm 92) während des "Gebets zum
Empfang des Schabbats" in der Synagoge. Die Kerzenleuchter werden
auf den Tisch gestellt, um den sich die Familie zum Sabbatmahl
versammelt. Die Sabbat-Challot (mit Mohn bestreute Weissbrotzöpfe)
sind schon vorher auf den Tisch zu legen, noch bevor man die
Kerzenleuchter daraufstellt. Die Leuchter werden weder berührt noch
bewegt. Ist der Sabbattisch zu klein, darf man die Leuchter auch auf ein
anderes Möbelstück im Esszimmer stellen. Die Kerzen sollten gross
genug sein, damit sie während der ganzen Sabbatmahlzeit brennen. Auf
das Anzünden der Kerzen folgt der Segensspruch: "Gelobt seist Du,
Adonai, unser Gott, König der Welt, der uns mit seinen Geboten
geheiligt und uns befohlen hat, das Sabbatlicht anzuzünden". Baruch ata
Adonai Elohenu, melech ha olam, ascher kidschanu bemitzwotaw
weziwanu lehadlik ner schel schabat. Damit wird der Schabbat begrüsst.
Von diesem Augenblick an muss die Frau alle Schabbatverbote
beachten, und dazu gehört auch das Anzünden von Feuer; deshalb –
entgegen der sonst üblichen Reihenfolge - erst das Anzünden, dann der
Segensspruch. Daher erklärt sich, warum die Frau bei der Benediktion
das Gesicht mit den Händen bedeckt, die Handflächen den Lichtern
zugewandt, und die Kerzen erst nach dem Segensspruch anblickt. Damit
erfüllt sie das Gebot, über eine Handlung vor ihrer Ausführung die
Benediktion zu sprechen, indem sie "so tut als ob". Nach dem
Anzünden der Kerzen gehen die Familienangehörigen zum
Minchagebet, zur "Begrüssung des Sabbats", in die Synagoge.
U.a. singt man das Lied "Lecha dodi" ("Auf, mein Freund, der Braut
entgegen, Königin Sabbat wollen wir empfangen"; von Rabbi Salomo
Alkabetz, ein berühmter Kabbalist). Der Schabbat wurde als Ehrengast
betrachtet und erhielt den Kosenamen "Sabbatkönigin" oder die
"Braut", die ihr Schicksal mit dem des Bräutigams vereint. Mit
Bräutigam ist hier das Volk Israel gemeint, das die Braut, d.h. den
Schabbat, heiratet. Zur Sabbatmahlzeit versammeln sich alle
Familienmitglieder und Gäste um den Tisch. (Es ist ein alter, schöner
jüdischer Brauch, das Gebot der Gastfreundschaft besonders am Sabbat
und an Feiertagen zu verwirklichen.) Die am Tisch Versammelten
singen das vierstrophige Lied "Seid willkommen, Engel des Dienstes".
Jede Strophe wird dreimal gesungen. Kiddusch: Den Satz "Gedenke des
Sabbats: Halte ihn heilig" erklärten die Weisen mit "Gedenke seiner
über Wein". Deshalb kennzeichnet man den Beginn des Sabbats mit
dem Kiddusch und sein Ende mit der Hawdala. Den Kiddusch in der
Sabbatnacht spricht man über einem Glas Wein oder Most. Nur wenn
kein koscherer Wein zur Verfügung steht oder das Weintrinken vom
Arzt verboten wurde, darf man den Kiddusch auch über zwei Challot
sprechen. Wer den Kiddusch spricht, steht, und auch die um den Tisch
Versammelten sollten wenigstens während eines Teils des Kiddusch
stehen, wenn möglich bei den Sätzen "Vollendet", bezeugen sie doch
die Erschaffung der Welt durch Gott. Wie jede Zeugenaussage spricht
man sie deshalb im Stehen. Der, der den Kiddusch spricht, sagt den
Segensspruch über den Weinstock und einen weiteren über die
Heiligkeit des Sabbats. Die übrigen Familienmitglieder brauchen
ihrerseits keinen Kiddusch zu sprechen, wenn sie ihm zuhören und nach
den beiden Segenssprüchen "Amen" sagen. Der Kiddusch ist Sinnbild
zweier Elemente, auf denen der Sabbat beruht, einmal gedenkt er der
Schöpfung und zum anderen des Auszugs aus Ägypten. Auch ist der
Kiddusch eine Art Dank dafür, dass Gott die Juden als Bannerträger
auserwählt hat, die den Sabbat halten und damit auch den universalen
Gedanken über die Schöpfung zum Ausdruck bringen. Das Wunder des
Auszugs aus Ägypten bildet das Fundament der nationalen jüdischen
Existenz. Die Sabbatabendmahlzeit: Beim Kiddusch liegen auf dem
Sabbattisch zwei Challot (jiddisch Barches, von berachah, weil der
sabbatliche Segen darüber gesprochen wird), mit Mohn bestreute
Weissbrotzöpfe, die ein besonderes Tuch bedeckt. Diese beiden Challot
sind das sogenannte "Doppelbrot" (der Ausdruck rührt daher, dass nach
biblischem Bericht Gott zu Ehren des Sabbats zwei Rationen Manna für
die Kinder Israel in der Wüste vom Himmel fallen liess). Zwei Gründe,
warum die Challot zugedeckt sind: Der erste Grund ist der, dass das
Manna "wie in einer Dose lag", d.h. oben und unten von Tau bedeckt
war. Deshalb werden die Challot so auf den Tisch gelegt, dass sich die
Tischdecke unter ihnen und die Decke über ihnen befindet. Der zweite
Grund hat etwas mit der Art und Weise zu tun, wie die Segenssprüche
gesagt werden. Demzufolge muss erst über das aus Weizen hergestellte
Gebäck und erst dann über die Frucht des Weinstocks die Benediktion
gesprochen werden (da in dem Satz, der die sieben Arten aufzählt, der
Weizen vor dem Weinstock steht). Da vor dem Kiddusch jedoch nicht
mit dem Essen begonnen, noch sonst etwas geknabbert werden darf,
bedeckt man die Challot und tut, als lägen sie nicht auf dem Tisch. Der
Kiddusch wird also zuerst über den Weinstock und dann über die
Challot mit der Benediktion "der du Brot aus der Erde hervorbringst"
gesprochen (Baruch ata Adonai Elohenu melech haolam hamozi lechem
min haarez). Das "Doppelbrot ist ein fester Bestandteil jeder der drei
Mahlzeiten, die für den Sabbat vorgeschrieben sind. Man muss den
Sabbat nämlich mit mindestens drei Mahlzeiten ehren: Die erste
Mahlzeit ist die in der Sabbatnacht; die zweite und dritte am Sabbat
selbst. Nach dem Kiddusch am Sabbatabend wäscht man sich die Hände
zur ersten Sabbatmahlzeit. Als erster wäscht sich der Familienvater die
Hände, als letzter das jüngste Kind. Das Familienoberhaupt nimmt die
Decke von den Challot, legt die Hand auf sie, kennzeichnet mit dem
Messer die Stelle, an der er die ihm am nächsten liegende Challa
anschneiden möchte, sagt laut den Segensspruch "der du hervorbringst"
und schneidet die Challa an der angegebenen Stelle an. Dann streut er
auf die Challascheibe Salz und isst davon. Anschliessend verteilt er
Challascheiben an alle Anwesenden. Sie selbst brauchen über das Brot
nicht noch einmal getrennt den Segensspruch zu sprechen. Für die
Mahlzeit sollen so grosse Portionen wie nur möglich serviert werden.
Sie soll auch ein Fisch- und ein Fleischgericht umfassen, damit das
Gebot "Und du sollst den Sabbat ein Vergnügen nennen" (Jesaja 58,3)
befolgt wird. Ausser in der Nahrung zeigt sich der geistige Wert des
Sabbats in Gesang und Wort. Die Lieder für den Schabbat-Abend, wie
sie in Gebetbüchern und Sonderbänden stehen, gehören zu den besten
Werken der jüdischen Dichter, angefangen von den Verfassern der
Kabbala bis zu den grossen Dichtern des Mittelalters. Jede ethnische
Gruppe hat ihre eigenen Texte und Melodien. Zwischen den einzelnen
Gängen diskutiert man die Tora, insbesondere den Wochenabschnitt.
Auch die Kinder sollen sich darauf vorbereiten und ihre Meinung sagen.
Sabbatmahlzeit: Wie am Sabbatabend, so darf man auch am Sabbat
selbst nichts essen, ohne vorher Kiddusch zu sagen. Am Sabbatmorgen
besteht der Kiddusch nur aus einem Segensspruch, dem über den Wein.
Dem werden jedoch einige Verse über den Tag selbst vorausgeschickt
(Halten des Sabbats, Sabbat als Zeichen u.a.). Die "dritte Mahlzeit": Die
Mahlzeit am Nachmittag vor Ausgang des Schabat. Nach dem
Minchagebet wäscht man sich die Hände und isst die "dritte Mahlzeit"
des Schabats. Diese Mahlzeit dient nicht nur, den Magen zu füllen,
sondern hat eine geistige Dimension. Worte aus der Tora, Gesang zur
geistigen Erbauung und vielleicht auch einige Gedanken, während
draussen die Abenddämmerung beginnt - das alles verleiht der Mahlzeit
ihre besondere Prägung. Nach Aussage der heiligen Bücher erfolgt die
endgültige Erlösung des jüdischen Volkes an einem Sabatnachmittag. In
die Melodien dieser Stunde mischen sich Träume und Trauer,
Sehnsucht und Hoffnung. Nach dem gemeinsamen Tischgebet, bei dem
der Aufgeforderte den Segensspruch über ein "Glas des Segens" sagt,
bleibt das volle Glas bis nach dem Abendgebet am Sabbatausgang
stehen. Dieses Glas Wein dient nach dem Abendgebet zur Hawdala am
Sabbatausgang (Motza´e Shabat). - (Melawei Malka, "Begleiten der
Königin". In der jüdischen Tradition ist der Schabbat eine Königin, die
einmal in der Woche zu Besuch kommt. Deshalb wird sie vor ihrer
Abreise mit einer besonderen Mahlzeit am Schabatausgang geehrt. Das
ist der so genannte "Melawei Malka". Diese Mahlzeit wird aber auch
"König Davids Mahlzeit" genannt, nach einer Erzählung der Weisen:
David wollte wissen, wann sein Ende komme. Gott antwortete, an
einem Schabat werde er sterben. Von jenem Zeitpunkt an bis zu seinem
Tode ass König David jede Woche nach dem Schabatausgang eine
feierliche Mahlzeit, mit der er Gott für eine weitere Lebenswoche
dankte, die ihm geschenkt worden war. Für diese Mahlzeit gibt es
besondere Gesänge, die u.a. auch dem Andenken an den Propheten Elija
gewidmet sind. Der Prophet Elija, der einst die Erlösung verkünden
wird, schreibt die Verdienste der Israeliten in ein besonderes Buch.
Deshalb denkt der fromme Jude an jedem Schabatausgang an ihn und
verherrlicht ihn); -- Ge- und Verbote: Man darf den Schabat nicht
durch irgendeine Tätigkeit entweihen noch durch etwas, was seiner
Heiligkeit widerspricht. Verboten sind: die 39 Hauptarbeiten und ihre
Ableitungen (säen, pflügen, ernten ... vgl. Mischna Schabbat VII, 2),
"Werktägliches" überhaupt. Keine Hausarbeit am Schabbat (backen,
kochen ... ), überhaupt keine körperliche Arbeit. Man zündet kein Licht
(Feuer) an, schaltet kein (auch kein elektrisches) Licht ein (also auch
nicht rauchen). Auch kein Licht ausschalten. Nicht fahren am Schabbat.
Man geht nicht aus und sieht nicht fern. Es ist verboten, an den Strand
zu fahren. Kein Fussball oder andere Ballspiele. Werktägliche Dinge,
Geschäfte, kaufen und verkaufen, Arbeit, gewöhnliches Studium,
Streben nach materiellen Dingen, sind am Schabat verboten. Die
Beschäftigung damit, das Sprechen darüber usw. Geld sollte nicht
einmal berührt werden. Ebenso die Lektüre von Börsenkursen, von
Geschäftsbriefen, Rechnungen usw. Schreiben überhaupt ist am Schabat
verboten. Aktives Bewegen von werktäglichen Dingen (diese
Gegenstände nennt man Mukze, d.h. während des Schabats
Abgesondertes) ist am Schabat verboten. Z.B. Federhalter, Geld,
Kraftwagen, Hammer, Säge. Auch nicht berührt oder gebraucht werden
Dinge der Gruppe "Mukze aus Abscheu": Scherben, Steine, Sand,
Abfall. Man trägt keine Gegenstände von einer Wohnung in die andere,
sogar der Tallit verbleibt den ganzen Schabat über in der Synagoge.
"Niemand verlässt seinen Ort am Schabat!": Man verlässt seinen Ort
nicht mehr als ca. 1 km, oder, wenn man rechtzeitig am Freitag vor
Sonnenuntergang zwei Mahlzeiten vorbereitet und an entsprechendem
Ort "versteckt" und man sich damit an diesem Ort angesiedelt hat,
maximal zwei Kilometer (d.h. vom Ort des Verstecks noch einmal
maximal einen Kilometer). Allerdings darf man sich an diesem Schabat
in der entgegengesetzten Richtung nicht mehr als einen Kilometer vom
Wohnort entfernen. Am Schabat geht man nicht wie an einem
Wochentag. Man vermeidet lange Schritte, Hetze, übermässige Hast,
unnötige Eile und alles, was den normalen Gang in der Woche
kennzeichnet. Verboten ist auch das Öffnen des Regenschirms. Rettung
aus Lebensgefahr: Das Leben ist der höchste Wert im Judentum. Davor
treten praktisch alle anderen Dinge zurück. Der Mensch darf jedes
Gesetz übertreten, wenn ihn die Gefahr um sein Leben dazu zwingt.
Nur drei schwere Sünden sind davon ausgenommen: Götzendienst,
Blutvergiessen und Blutschande. Bei Lebensgefahr wird der Schabat
nicht etwa aufgehoben, weil man ihn dann entweihen darf, sondern weil
die Rettung aus Lebensgefahr ein Gebot ist. Wird am Schabat jemand
unter Trümmern begraben oder läuft er Gefahr, zu verbrennen oder zu
ertrinken, oder hatte er einen Unfall oder wird er von einem Feind
angegriffen, befiehlt die Tora, auch und gerade am Schabat alles in
unserer Macht Stehende zu unternehmen, um ihn zu retten. Selbst wenn
es sich um einen Zweifelsfall handelt, darf man den Schabat entweihen.
-- Hawdala, "Trennung", "Unterschied", die Zeremonie der Trennung
von Schabbat und dem Rest der Woche, die Rückkehr aus dem Heiligen
in das Profane. So wie man zum Sabatbeginn das Gebot der
Sabatheiligung mit dem Kiddusch über Wein befolgt, erfüllt man das
Gebot der Hawdala am Sabbatausgang ebenfalls über (einem Becher
oder Glas) Wein. Falls jedoch kein Wein zur Verfügung steht, kann
man jedes andere Getränk dafür verwenden, vorausgesetzt, es hat einen
bestimmten Wert und wird normalerweise in dem betreffenden Land
getrunken, wie Milch, Bier usw. Man füllt das Glas bis zum Rand, bis
es zum Zeichen der Fülle überläuft, und zündet eine besondere
geflochtene Kerze mit mindestens zwei Dochten, ähnlich einer Fackel,
an. Auch legt man die Riechdose (Büchse mit wohlriechenden
Gewürzen: Bessamim) oder wohlduftende Hölzer bereit. Die Kinder
werden mit einbezogen, indem sie die Fackel halten dürfen. Man sagt
vier Segenssprüche: 1. Dank für den Wein, 2. Dank für den Genuss des
Duftes, 3. Dank für die Lichter des Feuers (die Fingerspitzen werden
kurz an die Flamme gehalten; das Licht spiegelt sich in den Nägeln),
4. Die Hawdala selbst: "Gelobt seist Du, Ewiger, unser Gott, Herrscher
der Welt, der zwischen Heiligem und Profanem, zwischen Licht und
Finsternis, zwischen Israel und den Völkern, zwischen dem siebenten
Tag und den sechs Werktagen unterscheidet. Gelobt seist Du, Gott, der
zwischen Heiligem und Profanem unterscheidet." Danach trinkt man
den Wein und löscht die Kerze mit dem restlichen Wein aus dem Glas.
In der Zeit vom Schabatausgang bis zur Hawdala isst man nichts. Die
Zeremonie endet mit dem Wunsch "Gut´ Woch" oder "Schawua tow";
-- historisch Schabbat, deutlicher als alle anderen jüdischen Gebote und
Bräuche der nichtjüdischen Umwelt ins Auge fallend, vom
"Heidentum" verspottet, von Christentum und Islam mit Veränderungen
übernommen;
-- einige spezielle Schabbatot:
Schabat Bereschit = der erste Schabat nach Sukkot; Schabat des
allerersten Tora-Abschnitts
Schabat ha-Gadol (der grosse Schabat): Schabat vor Pesach (im Monat
Nissan; mehrere verschiedene Erklärungen, warum er der "grosse"
Schabat heisst);
Schabat Sachor, der Purim vorausgehende Schabbat wird Sachor
genannt und bedeutet "Schabbat der Erinnerung" (an das, was
Amalek dem jüdischen Volk angetan hat);
Schabat Chason und Schabat Nachamu, die Schabatot vor und nach
dem 9. Aw, mit Jesajas Straf- bzw. Trostpredigt als Haftara;
Schabat Tschuwa / Schuwa: Busse-Sabbat zwischen Neujahr und
Versöhnungsfest]
2.2 Erubin/Eruwin („Vermischungen“; 10 Kapitel): Schabbatbereiche,
Schabbatgrenzen, handelt vom Eruw, Eruw = hebr. „Vereinigung“,
eine Konstruktion zur Erleichterung der strengen Sabbatbestimmungen;
z. B. theoretische Verbindung der privaten mit den öffentlichen
Bereichen von Haus und Hof, um innerhalb eines ganzen Stadtgebietes
das Tragen von Gegenständen – sonst nur im Hause erlaubt – zu
ermöglichen; durch Ablegen von Speise am Ende des Sabbatwegs
(2000 Ellen) gründet man einen "Wohnsitz", von dem aus man einen
weiteren Sabbatweg gehen darf; durch die fiktive Vermischung der
Höfe darf man von einem Privatbereich in einen anderen tragen,
nachdem in einer der Wohnungen eine aus gemeinsamen Beiträgen
hergestellte Speise deponiert worden ist
2.3 Pes(s)achim ("Pesachlämmer", "Pesachopfer"; 10 Kapitel): handelt vom
Pessach u. vom Pesachopfer; Wegschaffen des Sauerteigs; Zubereitung
der ungesäuerten Brote; die bitteren Kräuter; am Rüsttag erlaubte
Arbeiten; Schlachtung des Pesachlammes und seine Zubereitung;
Ordnung des Pesachmahles etc.; Fol. 49 a f. verächtliche
Betrachtungen über das "gemeine Volk": "Die Rabbanan lehrten: Stets
verkaufe ein Mensch alles, was er besitzt, und heirate die Tochter eines
Schriftgelehrten, denn er ist dessen sicher, dass, wenn er stirbt oder in
die Verbannung gerät, seine Söhne Schriftgelehrte sein werden; er
heirate aber nicht die Tochter eines Mannes aus dem gemeinen Volke,
denn wenn er stirbt oder in die Verbannung gerät, sind seine Söhne
Leute aus dem gemeinen Volke ... heirate er nicht die Tochter eines
Mannes aus dem gemeinen Volke, denn sie sind ein Greuel und ihre
Frauen sind ein Greuel, und von ihren Töchtern heisst es: verflucht sei,
wer mit einem Tiere schläft; es wird gelehrt: Rabbi sagte: Ein Mann
aus dem gemeinen Volke darf kein Fleisch essen, denn es heisst: das ist
die Lehre inbetreff des Viehs und des Geflügels; wer sich mit der Tora
befasst, darf Fleisch von Vieh und Geflügel essen, wer sich mit der
Tora nicht befasst, darf kein Fleisch von Vieh und Geflügel essen;
R. Eleazar sagte: Einen Mann aus dem gemeinen Volke darf man
metzeln an einem Versöhnungstage, der auf einen Sabbat fällt; seine
Schüler sprachen zu ihm: Meister, sage doch: schlachten! Dieser
erwiderte: Dies erfordert einen Segensspruch, jenes erfordert keinen
Segensspruch ... R. Schemuel b. Nachmani sagte im Namen
R. Jochanans: Einen Mann aus dem gemeinen Volke darf man wie
einen Fisch zerreissen. R. Schemuel b. Jitzchak sagte: Vom Rücken
aus; es wird gelehrt: R. Akiba erzählte: Als ich noch ein Mann aus dem
gemeinen Volke war, sprach ich: Wer gibt mir einen Schriftgelehrten
her, ich würde ihn wie ein Esel beissen; seine Schüler sprachen zu ihm:
Meister, sage doch: wie ein Hund. Dieser erwiderte: Jener beisst und
zerbricht auch den Knochen, dieser beisst und zerbricht den Knochen
nicht; es wird gelehrt: R. Meir sagte: Wenn jemand seine Tochter an
einen Mann aus dem gemeinen Volke verheiratet, so ist es ebenso, als
würde er sie binden und vor einen Löwen legen; wie der Löwe auf sein
Opfer tritt und frisst, ohne Scham zu haben, ebenso verfährt ein Mann
aus dem gemeinen Volke; er schlägt sie und vollzieht den Beischlaf,
ohne Scham zu haben; es wird gelehrt: R. Eliezer sagte: Brauchten sie
uns nicht geschäftlich, so würden sie uns erschlagen haben; R. Chija
lehrte: Wenn jemand in Gegenwart eines Mannes aus dem gemeinen
Volke sich mit der Tora befasst, so ist es ebenso, als würde er seiner
Verlobten in seiner Gegenwart beiwohnen ... grösser ist der Hass der
Leute aus dem gemeinen Volke gegen einen Schriftgelehrten, als der
Hass der weltlichen Völker gegen Israel, und noch grösser als ihrer ist
der ihrer Frauen ... etc. "
2.4 Scheqalim / Schekalim ("Schekel", "Steuern"; 8 Kapitel): über die
Tempelsteuer (halber Schekel) zur Unterhaltung des Heiligtums
(2. Tempel); Opferbüchsen im Tempel, Bundeslade, Reinigung des
Tempelvorhangs, Kostbarkeit des Vorhangs vor dem Heiligtum; dieser
Traktat enthält nur im T. Jeruschalmi eine Gemarah
2.5 Joma (aramäisch „der Tag“ = Versöhnungstag; 8 Kapitel): handelt vom
Versöhnungstag; Vorbereitung des Hohenpriesters; Auslosung der
beiden Böcke; drei Sündenbekenntnisse des Hohenpriesters und sein
dreimaliges Eintreten in das Allerheiligste; Verbote für den
Versöhnungstag; wodurch versöhnt wird: Sündopfer, Schuldopfer, Tod,
Versöhnungstag, Busse (vgl. noch beim Kalender/Hillel II.,
Jahre 345-365)
2.6 Sukka(h) („Laubhütte“), auch Plural: Sukkot; umfasst 5 Kapitel: über die
Laubhütte und das Laubhüttenfest; Herstellung und Beschaffenheit der
Festhütte; vom Essen und Schlafen in ihr; der Feststrauss / Lulab,
Etrog; das Wasserschöpfen; die 24 Priesterabteilungen, ihre Arbeit bei
den Opfern, ihr Anteil an den Opferstücken und Schaubroten (vgl. noch
beim Kalender/Hillel II., Jahre 345-365)
2.7 Betza (Beza / Betsa) („Ei“, nach dem Anfangswort) / oder (seltener)
Jom tob, Festtag, genannt; umfasst 5 Kapitel: über Arbeit am Schabbat
und Festtag, über Sabbatspeise; Kauf von Lebensmitteln an Festtagen,
Beförderung von Nahrungsmitteln, Verbot, Feuer zu machen, usw.
2.8 Rosch ha-Schana: Neujahr, Neujahrsfest, 4 Kapitel; 4 x Neujahr: Nissan,
Elul, Tischri, Schwat; Bezeugung und Heiligung des Neumonds,
Schofarblasen; Ordnung der Lobsprüche am Neujahrsfest: zehn
Malkhijjot, Bibelverse, in denen das Königreich Gottes erwähnt wird;
zehn Zikhronot, Bibelverse über das Gedenken Gottes; zehn Schofarot,
Verse, in denen das Schofar erwähnt wird (vgl. noch beim Kalender /
Hillel II., Jahre 345-365)
2.9 Ta’anit / Taanit ("Kasteiung", "Fasten") / auch Plural Taanijot: Fasten,
Fasttag, Fastenvorschriften u. ä.; wann beginnt man um Regen zu beten,
wann um Regen zu fasten? Die siebentägigen Fasten und die
dazugehörigen Gebete; an welchen Tagen kein Fasten; wann wird sonst
noch gefastet; Choni der Kreiszieher (berühmte Anekdote, Choni zieht
einen Kreis auf der Erde, stellt sich hinein und schwört, nicht mehr aus
diesem Kreis zu weichen, bis Regen fällt, der dann auch kommt: erst zu
wenig, dann zu viel, dann die richtige Menge ... ); wann bricht man bei
beginnendem Regen das Fasten ab; 17 Tammuz, 9 Ab, 15 Ab
2.10 Megillah / Megilla („Buchrolle“; 4 Kapitel): Estherrolle, Schriftrollen,
Schriftlesung, über die Vorlesung der Megillat Esther zu Purim, Details
zum Purim-Fest und über die Auslegung der Esther-Rolle; vom Verkauf
heiliger Sachen; welche Texte dürfen nicht öffentlich vorgelesen,
welche dürfen nicht übersetzt werden; im Traktat findet sich auch (7b)
die bekannte, zum exzessiven Feiern auffordernde Stelle, es sei ein
Gebot, an Purim so viel (Alkohol) zu trinken bis man nicht mehr
unterscheiden kann zwischen "verflucht sei Haman" und "gesegnet sei
Mordechai"
2.11 Mo’ed qatan / Moed Katan / Moed Qatan ("Halbfeiertag"; 3 Kapitel),
qatan, klein, unterscheidet den Traktat Moed von der gleichnamigen
Ordnung, manchmal nach dem Anfangswort auch Maschqin genannt,
"man bewässert"; über die Zwischenfeiertage, Tage zwischen dem
1. und 7. Tag des Pesach- bzw. zwischen dem 1. und 8. Tag des
Sukkotfestes, an denen bestimmte Arbeiten erlaubt sind; der Traktat
enthält als eine Seltenheit die wenigen poetischen Texte, die uns die
Talmudim überliefert haben: verschiedene Trauerlieder profaner Natur
2.12 Chagiga ("Festfeier", "Festopfer"; 3 Kapitel): die drei Wallfahrtsfeste,
behandelt die Hauptpflichten an den drei Hauptfesten (schalosch
regalim) Pessach, Schawuot und Sukkot (die zur Zeit des
Tempelbestandes von ganz Israel in Jerusalem begangen wurden);
Dinge, über die man nicht jeden belehrt; Meinungsunterschiede
hinsichtlich der Smicha; die rituelle Händewaschung; 7 Stufen der
Reinheit und Reinheitsvorschriften
3. Ordnung
3. Ordnung: Naschim („Frauen“): rituelle Frauengesetze, Ehe und Eherecht
(Verlöbnis, Vertrag, Bruch, Scheidung, Schwagerehe), Gelübde und Nasirat
3.1 Jebamot/Jewamot („Schwägerinnen“, auch vokalisiert als Jawmut /
Jabmut, Schwagerschaft; manchmal Naschim, Frauen, genannt;
16 Kapitel): behandelt Schwagerehe, Leviratsehe, Eheverbote
[Leviratsehe, Jibbum, gesetzlich vorgeschriebene Ehe einer kinderlosen
Witwe mit dem Bruder des verstorbenen Mannes, Dt. 25, Thema der
biblischen Tamar- / Gen. 38, und Ruth-Geschichte; Leviratsehe konnte
durch Chaliza (Chaliza / Chaluza = "Ausziehen", nämlich des Schuhs)
abgelöst werden, welche Zeremonie später die Leviratsehe gänzlich
ersetzt hat]; darüber hinaus Aufnahme von Ammonitern usw. in die
Gemeinde; Stellung der Proselyten; Weigerung einer Unmündigen, bei
ihrem Mann zu bleiben; Bezeugung des Todes eines Ehemanns
3.2 Ketub(b)ot (Heiratsverträge, Eheurkunden; eigentlich: "das
Geschriebene", "Hochzeitsverschreibungen"; 13 Kapitel): handelt über
den Ehevertrag, Kidduschin, formelles Verlöbnis, bei dem der
Ehevertrag (ketuba) unterschrieben wird, womit die Frau bereits
rechtskräftig verheiratet ist, obwohl sie noch nicht mit dem Mann
zusammenleben darf, bevor nicht die Heimführung, die tatsächliche
Hochzeit (nissuin) unter der chuppa, stattgefunden hat (vgl. weiter bei
Kidduschin, 3. Ordnung, 7. Traktat); Ketubba ist sowohl der
Ehevertrag als auch die in ihm der Frau für den Fall der Scheidung
oder des Todes des Mannes ausgesetzte Summe; weiter: über die Heirat
von Jungfrauen; Strafgeld bei Vergewaltigung eines Mädchens;
Pflichten des Manns und der Frau gegeneinander; Besitz der Frau;
Erbrecht nach der Frau; Rechte der Witwe
3.3 Nedarim ("Gelübde"; 11 Kapitel): über Gelübde [hierin das "Patriotismus-
Gebot" für den Juden, Staatstreue ist religiöse Vorschrift, ist Gesetz
wie von Gott, Nedarim 28b]; Aufhebung von Gelübden; Qorban; vier
von vornherein ungültige Gelübde; Notlügen; Deutung von Gelübden;
welche Gelübde kann ein Gelehrter erlassen? Wer kann einer Frau oder
Tochter die Gelübde aufheben, welche Gelübde?
3.4 Nazir / Nasir („Nasiräer“; 9 Kapitel), auch: Nezirut, "Nasiräergelübde":
über das Nasiräat, den Nasiräer und sein Gelübde / Asketentum zur Zeit
des Tempels; Nasir = "Geweihter", Nasiräer, der ein freiwilliges
Gelübde abgelegt hat, auf eine gewisse Zeit sich des Weines zu
enthalten und sein Haupthaar nicht zu scheren, sondern lang wachsen zu
lassen (Nu 6); auch über Nasiräergelübde von Frauen und Sklaven
3.5 (3.6) Gittin („Scheidebriefe“, "Scheidungsurkunden"; 9 Kapitel):
Scheidungsrecht (Ehescheidung, Ausstellung des Get) [einige
Erläuterungen: Get, Plural Gittin; Sefer keritut, der Scheidebrief des
Mannes an die Frau. Die Frau muss mit der Scheidung einverstanden
sein. Sie kann auch Bedingungen in bezug auf Unterschrift und
monatliche Alimentenzahlungen stellen, bevor sie die
Scheidungsurkunde akzeptiert. – Aguna = "Angekettete", eine
verlassene Ehefrau, deren Ehemann sich weigert, eine religiöse
Scheidung, einen Get, zu gewähren (es gab Fälle, in denen versucht
wurde, den Mann durch – teils jahrelange – Haft zum Einverständnis
mit der Scheidung zu zwingen. Die "Aguna" darf nach der Halacha
nicht wieder heiraten, solange der Tod des Mannes nicht erwiesen ist
(ein grosses Problem, z. B. bei im Kriege Verschollenen). Eine religiöse
Scheidung gibt es nur mit Zustimmung des Ehemannes. Frauen ohne
Get (Scheidebrief) sind aus religiöser Sicht trotz ziviler Scheidung nach
wie vor an ihren Ehemann gebunden. Sie können innerhalb der
Orthodoxie nicht wieder heiraten, und wenn sie es ausserhalb tun,
werden etwaige Kinder aus dieser Ehe nicht als legitim anerkannt.
Männer können dagegen erneut heiraten, ohne dass ihnen oder
möglichem Nachwuchs Konsequenzen drohen. -- Mamser, Mamserim:
Nachkomme(n) aus einer halachisch verbotenen Beziehung, etwa aus
bestimmten blutsverwandten Beziehungen, oder das aussereheliche
(nicht das uneheliche) Kind einer jüdischen Frau mit einem Juden.
Mamser gelten zwar als Juden, sind auch in allen rechtlichen Belangen
gleichberechtigt, dürfen aber keinen Juden untadeliger Herkunft,
sondern nur andere Mamser oder aber Proselyten heiraten. Auch ihre
Kinder und Kindeskinder gelten für immer als Mamserim]; in Gittin
finden sich auch die Geschichte von Kamza und Bar-Kamza zur
Veranschaulichung von grundlosem Hass (ssinat chinam) sowie die
Traditionen über die beiden grossen Aufstände der Jahre 66-70 und
132-135 (55b-58a)
3.6 (3.5) Sota(h) ("die Ausschweifende", "untreu Werdende"): die des
Ehebruchs verdächtige Frau; 9 Kapitel; Gesetze über den Ehebruch
(vgl. Nu. 5); Durchführung des Eifersuchtsordals vor dem grossen
Gerichtshof; Unterschiede zwischen Israeliten und Priestern in Rechten
und Strafen; wann gibt man das "Eifersuchtswasser" nicht zu trinken?
Nur auf hebräisch zu sagende Formeln; Tötung eines Kalbes durch
Genickbruch, wenn ein Mörder unbekannt bleibt/nicht gefunden wird
(dieser Brauch hörte später mit dem Überhandnehmen der Mordfälle
auf); im Anhang: Vorzeichen des Messias
3.7 Qidduschin / Kidduschin („Antrauung“, "Verlöbnis"; wörtlich: "Heiligungen"; 4 Kapitel): behandelt die Antrauung/Verlöbnis und
andere Ehefragen [Was ist im Grundsatz die orthodoxe Lehre von der
Ehe, wie gestaltet sich eine jüdische Hochzeit? Wenn ein Mann eine
Frau heiraten will, muss er sie in Gegenwart von mindestens zwei
Zeugen erwerben, und danach wird sie seine Frau. Mit einem von den
drei folgenden Dingen kann eine Frau erworben werden: 1. mit Silber
(oder Geld; auf hebräisch das gleiche Wort: Kessef), 2. mit einer
Urkunde (so genannte Eheurkunde), Schetar, oder 3. durch Beischlaf,
Biah (die Weisen untersagten diese Form der Besitznahme). Diese
Dinge werden überall als Eheschliessung oder Anlobung bezeichnet.
Und eine Frau, die auf eine dieser drei Arten erworben wurde, wird als
geheiligt oder angelobt bezeichnet. Der Ring Von den drei Formen der
Besitznahme hat sich heute nur noch die durch Silber / Geld erhalten.
Die Höhe des Betrages ist nicht festgelegt, heute gilt als üblich die
Anheiligung / Besitznahme durch einen einfachen Goldring. Das
Anlegen des Ringes ist ein zentrales Element bei der Chuppa und der
Eheschliessung. Dieser Akt symbolisiert nicht etwa die Eheschliessung,
sondern er vollzieht sie. Aus diesem Grund muss der Bräutigam den
Ring gekauft haben, sonst ist die Eheschliessung nicht rechtsgültig. Der
Vorschrift gemäss müssen beide Ringe den gleichen Wert haben, und es
muss ein Goldring ohne Schmucksteine oder eine sonstige Verzierung
sein, und er muss aus einem Stück gegossen sein. Der Mann heiligt
durch seine Eheschliessung die Frau, er wird umgekehrt nicht durch sie
geheiligt: Er ist der Mann (hebr. = Besitzer), und sie ist seine ihm
angetraute Frau. Der Bräutigam sagt bei seiner Eheschliessung: "Du bist
mir mit diesem Ring geheiligt, nach dem Glauben Moses und Israels."
Danach ist sie jedem anderen Mann verboten. Die Verlobung Früher
gab es eine klare Trennung zwischen der Verlobung (= Eheschliessung)
und der Heirat (= die Frau zieht in das Haus ihres Mannes ein). Heute
findet beides zur gleichen Zeit in einer Zeremonie statt. Die Verlobung
(Erusin = Anloben) ist heute eine gegenseitige Verpflichtung, zu
gegebener Zeit einander zu heiraten. Diese Verpflichtung wird im
Rahmen eines "Abkommens" aufgesetzt, in dem die Verpflichtungen
der Schwiegereltern festgehalten werden, deren Kinder heiraten. In
diesen "Bedingungen" ist das Hochzeitsdatum festgelegt sowie auch,
wer für die Kosten der Hochzeit und die Bedürfnisse des jungen Paares
aufkommt. Diese Bedingungen sind im allgemeinen bindend. Die
Eheschliessung ist nur dann gültig, wenn beide Partner ihre volle
Zustimmung dazu gegeben haben. Wenn die "Bedingungen"
unterschrieben werden, zerbricht man einen Teller - so wie der
Bräutigam später bei der Hochzeit ein Glas zerbricht. (Im Unterschied
dazu: Schidduch = vorläufige Entscheidung einer Verhandlung um eine
mögliche Ehe, insbesondere in vorwiegend ostjüdischen Familien;
enthält auch Tenaim: Bestimmungen, die bei einer Entlobung erfüllt
werden müssen. Anlässlich der Zusammenkunft beider Familien zur
Unterzeichnung der Tenaim findet selbstverständlich eine kleine Feier
statt, die auch eine bestimmte Zeremonie begleitet.) Später wurde aus
Erusin > Kidduschin, heiligende Bestimmung; und die Eheschliessung
heisst Nissuin. Der Schabbat vor der Chuppa Am Schabbat vor der
Hochzeit ehrt man den Bräutigam durch das Aufrufen zur Toralesung
und meistens zum Maftir, danach liest er dann die Haftara. In der
Synagoge singt man zu seinen Ehren Lieder, und die Frauen werfen von
der Frauengalerie Süssigkeiten auf ihn herab, damit das Leben des
jungen Paares versüsst wird. In vielen Gemeinden ist es üblich, dass die
Braut bei dieser Gelegenheit nicht in der Synagoge anwesend ist, denn
das Paar sieht sich mehrere Tage vor der Hochzeit nicht. In einigen
Gemeinden sieht es sich erst am Hochzeitstag selbst in dem Augenblick
wieder, in dem der Bräutigam sich anschickt, das Gesicht der Braut mit
dem Brautschleier zu verdecken. Am Schabbat vor der Hochzeit findet
ein grosser Kiddusch statt, bei dem der Bräutigam aus der Tora zitiert.
In der Zwischenzeit leisten die Freundinnen der Braut, die zu Hause
geblieben ist, Gesellschaft. Dieser Schabbat heisst ihr zu Ehren
"Schabbat der Braut". Der Bräutigam wird dagegen an seinem
Hochzeitstag als König betrachtet, und deshalb begleitet man ihn am
Tag seiner Hochzeit auch genauso, wie man einen König begleiten
würde. Der Tag der Hochzeit Der Tag der Hochzeit wird dem Datum
entsprechend festgelegt, das für den ersten Geschlechtsverkehr des
jungen Paares in der Hochzeitsnacht geeignet ist (entsprechend der
Menstruation der Braut; sie muss in der Hochzeitsnacht rein sein).
Andere Gesichtspunkte (ob der Festsaal frei ist, Verwandte aus dem
Ausland anreisen können, Prüfungen abgelegt sind o. Ä.) spielen dabei
erst in zweiter Linie eine Rolle. Bevor die Braut unter die Chuppa tritt,
muss sie sich in der Mikwe gereinigt haben. Für Braut und Bräutigam
ist der Hochzeitstag wie ein Versöhnungstag, an dem sie ein ganz neues
Kapitel ihres Lebens beginnen. Es ist ein Tag, an dem sie vor sich
Rechenschaft ablegen, an dem sie füreinander Verantwortung
übernehmen. Entsprechend der Halacha fastet das junge Paar am Tag
seiner Hochzeit, um sich einerseits ganz auf Ernst und Bedeutung der
Hochzeit zu konzentrieren, und andererseits, um sich daran erinnern zu
lassen, dass es jetzt an der Zeit ist, die Jugend hinter sich zu lassen und
die Ehe als neue Menschen zu beginnen. Der Mensch wird erst dann als
Mensch bezeichnet, wenn der Mann die Frau gefunden hat; denn vorher
haben sie noch nicht das Stadium der Vollkommenheit erreicht. Die
Vorschriften für das Fasten verlangen vom Bräutigam und von der
Braut, dass sie bis nach der Eheschliessung fasten. Findet die Hochzeit
allerdings in den späten Abendstunden statt, dürfen sie, sobald die
ersten Sterne am Himmel zu sehen sind, eine leichte Mahlzeit essen.
(An bestimmten Tagen muss das Paar überhaupt nicht fasten; an
bestimmten Tagen findet überhaupt keine Hochzeit statt.) Es ist üblich,
dass die Eltern der Braut dem Bräutigam am Hochzeitstag einen neuen
Tallit schenken, in den er sich am Tag nach der Hochzeit für das
Morgengebet einhüllt. Der Bräutigam schenkt seiner Braut an diesem
Tag seinerseits ein Gebetbuch, auf dessen Rücken ihre Initialen
eingeprägt sind, einen Blumenstrauss (den er zur Hochzeit mitbringt)
und eine kleine Flasche Parfüm. Die Ketubba Als erster Akt am
Hochzeitsabend wird die Ketubba, d.h. der Ehevertrag, von zwei
Zeugen (die nicht zur Familie gehören dürfen) und dem Bräutigam
unterschrieben. Das muss vor der Hochzeit stattfinden; denn es ist
verboten, mit einer Frau allein zu bleiben, ohne dass eine Ketubba ihre
Rechte sichert. Die Ketubba ist eine Urkunde, die die Rechte der Frau
aufführt, zu denen sich der Ehemann verpflichtet (3 Rechte):
1. Unterhalt (Sch´era), 2. Bekleidung (Kesuta), 3. Geschlechtsverkehr
(Onata). Sie regelt auch die Versorgung der Frau mit dem Vermögen
des Mannes im Falle einer Scheidung oder beim Tod des Ehemannes.
Die Hochzeit selbst Nach der Unterschrift unter die Ketubba beginnt
sogleich die Hochzeit selbst. Die Braut sitzt auf ihrem Brautstuhl; zu
ihrer Seite stehen die beiden Mütter. Den Bräutigam begleiten die
beiden Väter, während er auf sie zugeht, um ihr Gesicht für die
Zeremonie unter der Chuppa und den Weg dorthin zu bedecken. Die
Brautführer werden als "Schuschbinim" bezeichnet. Da der Bräutigam
am Tag seiner Hochzeit einem König gleicht, geht er nicht allein,
sondern erhält zu Ehren des Tages eine Begleitung, genau wie auch die
Braut. Diese Brautführer sind in der Regel die Eltern: zwei Väter für
den Bräutigam und zwei Mütter für die Braut. Der Bräutigam geht zur
Braut wie Gott auf den Sinai in einer Feuerwolke herniederstieg. Die
Brautführer und die Gäste halten während der Hochzeitszeremonie
Kerzen in den Händen. Der Bräutigam, von den beiden Brautführern
begleitet, die Kerzen in den Händen haltend, schreitet zum Brautstuhl,
auf dem die Braut sitzt. Er ergreift den Schleier auf ihrem Kopf mit
beiden Händen und bedeckt damit ihr Gesicht, damit bringt der
Bräutigam seinen Besitzanspruch auf seine Partnerin zum Ausdruck.
Der Rabbiner sagt zur Braut den gleichen Segen, den Rebekka während
ihrer Hochzeit mit Isaak hörte: "Du, unsere Schwester, werde Mutter
von tausendmal Zehntausend!" Vom Brautstuhl schreitet der Bräutigam
zur Chuppa, und während er schon unter ihr steht, wird die Braut zu
ihm geführt. Es ist ein weit verbreiteter Brauch, dass die Braut mit ihren
Brautführern den Bräutigam siebenmal umkreist, bevor sie sich neben
ihn stellt. Nach dem Segensspruch über den Wein sagt der Rabbiner den
Segensspruch für die Verlobung. Braut und Bräutigam nehmen einen
Schluck Wein. Danach werden zwei Zeugen aufgerufen, um der
Eheschliessung selbst beizuwohnen, wenn sich der Bräutigam an die
Braut wendet und zu ihr sagt: "Du bist mir mit diesem Ring nach der
Religion Moses und Israels geheiligt". Damit streift er ihr den Ring über
den Zeigefinger ihrer rechten Hand (keinen anderen Finger!) Nun liest
der Rabbiner die Ketubba vor, und der Bräutigam legt sie mit der
rechten Hand in die rechte Hand der Braut. Dann sagt der Rabbiner die
sieben Segenssprüche der Eheschliessung: 1. Frucht des Weinstocks,
2. alles zu seiner Ehre erschaffen, 3. den Menschen gebildet, 4. den
Menschen nach seinem Bilde, 5. die unfruchtbar war, in ihr versammeln
sich ihre Kinder in Freude, 6. dass sich die Liebenden freuen, 7. Dank
an Gott. Braut und Bräutigam trinken nach den sieben Segenssprüchen
nochmals einen Schluck Wein, und der Bräutigam zertritt das Glas mit
dem rechten Fuss (in einigen Gemeinden zertritt er es zu einem anderen
Zeitpunkt), denn gerade bei der Gründung der eigenen privaten Familie
betont man die Verbindung und Identifizierung mit dem Haus Israel als
Ganzem, dessen Symbol - der Tempel - immer noch zerstört ist und
dessen Bewohner grösstenteils immer noch zerstreut in der Diaspora
leben. Das Glas ist Ausdruck der Identifizierung mit der Zerstörung und
der Unvollkommenheit. Nach anderen symbolisiert das Glas die
Zerbrechlichkeit der Ehe. Die Eheschliessungszeremonie endet damit,
dass sich das Paar in ein Zimmer zurückzieht, in dem es allein ist. Die
Zeugen der Eheschliessung begleiten Braut und Bräutigam bis zu
diesem Zimmer, in dem sie sich zum ersten Mal als Mann und Frau
gegenüberstehen. Hier essen sie auch ihre erste leichte Mahlzeit nach
dem Fasten und nach der Erregung durch die Ereignisse um die
Hochzeit. Erst nachdem die beiden eine Zeit lang allein waren, ist die
Eheschliessungszeremonie beendet. In den orientalischen Gemeinden
ist dies erst nach dem Hochzeitsmahl in der Hochzeitsnacht der Fall. Es
sollte hervorgehoben werden, dass der Geschlechtsverkehr in der
Hochzeitsnacht im Judentum als eine Pflicht gilt wie jede andere, die
beide Parteien erfüllen müssen. Angesichts dessen sieht die Halacha
vor, dass das junge Paar seine Kontakte fortsetzen darf, selbst wenn
nach der ersten Berührung jungfräuliches Blut fliesst. Nach den ersten
Kontakten in der Hochzeitsnacht gilt die Frau als unrein für vier bzw.
fünf Tage, danach beginnt sie ggf. mit der rituellen Reinigung (vgl.
Nida). Das Judentum betont auch die Bedeutung, sich mit Braut und
Bräutigam an ihrem Hochzeitstag zu freuen, und diese Freude ist eine
Pflicht. Sie kommt nicht in einem aufwändigen Festmahl, noch in
einem lauten Orchester zum Ausdruck, sondern in der aufrichtigen
Freude, durch Gesang und Tanz vor der Braut. Zur Hochzeit gehört
auch die Pflichtmahlzeit, in deren Verlauf Torakommentare und erneut
die "sieben Segenssprüche" von den Anwesenden zu hören sind. Diese
Mahlzeit kann auch später, im engeren Familienkreis, stattfinden und
wird im Verlaufe von sieben Tagen wiederholt (z. B. Familie des
Bräutigams, der Braut, Arbeitskollegen, Kommilitonen usw.: Schewa
Jamim Hamischte). Dort kann man sich viel intensiver um seine Gäste
kümmern und seinerseits von ihnen Freundschaft und Anerkennung
empfangen. Eine "Hochzeitsreise" kennt die jüdische Tradition nicht.
Entsprechend den Vorschriften über die Reinhaltung der Familie darf
der junge Ehemann seine Frau nach der Hochzeitsnacht nicht anrühren]
4. Ordnung
4. Ordnung: Nesikin / Neziqin ("Schäden", "Beschädigungen"): Zivil- und
Kriminalrecht, halachische (Edujjot) und agadische (Awot [Sprüche der
Väter], als einziger nicht-gesetzlicher Traktat der Mischna) Traditionen
4.1 Baba qamma / Bawa Kamma ("erste Pforte", "erstes Tor" [des
ursprünglich einheitlichen Traktats Nesikin mit 30 Kapiteln;
die drei "Pforten" / Babot bildeten nur einen, gleichfalls wie die
Ordnung Neziqin genannten Traktat; nur wegen seiner Grösse ist der
Traktat schon in talmudischer Zeit dreigeteilt worden, und zwar rein
mechanisch in drei "Pforten" zu je zehn Kapiteln ohne Rücksicht auf
dadurch getrenntes Zusammengehöriges]; Baba qamma umfasst
10 Kapitel): Schadensrecht einschl. Diebstahl, Raub, Körperverletzung,
Beschädigung durch den stossenden Ochsen, die nicht zugedeckte
Grube, durch Abweiden und Feuer; Abschätzung des Schadens, Ersatz;
bedenklicher Ankauf; Abfälle, die dem Fabrikanten bzw. dem
Handwerker gehören
4.2 Baba mezia / Bawa Metzia / Baba Metsia ("mittlere Pforte", "mittleres
Tor"; 10 Kapitel): Fundrecht, Anvertrautes, Kauf, Verkauf, Miete,
Darlehen; Pfandnehmen; Lohnforderungen; Ansprüche, die sich aus
dem Einsturz eines Baus ergeben, etc.
4.3 Baba batra / Bawa Batra ("letzte Pforte", "letztes Tor"; 10 Kapitel):
Besitzteilungsfragen, Erbschaftsrecht, Ersitzung (chazaqa); Mobilien,
Immobilien (Nutzen, Verkaufen, Messen von Grundstücken),
Ausstellung von Urkunden; Bürgschaft; Geschenke bei der Hochzeit;
enthält auch einen Traktat über Wunder und Visionen (bT 73a-75b)
4.4 Sanhedrin (aus griech. synhedrion, „Gerichtshof“; 10 Kapitel): Strafrecht
und Gerichtswesen, Grundsätze des Glaubens; Gericht von drei
Männern; kleiner Sanhedrin von 23 Mitgliedern, grosser Sanhedrin von
71 Mitgliedern; Auswahl der Schiedsrichter; Zeugenschaft; wer kann
weder Richter noch Zeuge sein; Unterschied zwischen Zivil- und
Kriminalprozessen; Arten der Todesstrafe; der ungehorsame Sohn; der
Einbrecher; der Rückfällige; Hinrichtung ohne Urteil; wer hat keinen
Anteil an der kommenden Welt; der widerspenstige Lehrer (zaqen
mamre) und der falsche Prophet
4.5 Makkot („Schläge“; 4 Kapitel): Regelungen zur Prügelstrafe; Lohn der
Gebote
4.6 Schebuot / Schewuot ("Schwüre", "Eide"; 8 Kapitel): über das Schwören,
Wichtigkeit des Eides und seine Diskussion, Arten der Eide; vier Arten
der Hüter (mit oder ohne Lohn, Entlehner, Mieter)
4.7 Edujot/Edujjot ("Zeugnisse", "Bekundungen"; 8 Kapitel): Zeugenschaft,
100 Sätze älterer Autoritäten / Zeugnisse späterer Lehrer über die Sätze
früherer Meister, auch Bechirta, "Auswahl", genannt; ausserdem 40
Fälle, in denen die Schammaiten erleichtern, die Hilleliten erschweren
(die meisten Sätze stehen in der Mischna noch an anderer Stelle gemäss
der Sachordnung)
4.8 Aboda zara / Awodah Sara („Götzendienst“; 5 Kapitel): Fremdkult,
(Fernhalten vom) Götzendienst, Absonderung vom griechisch-
römischen Heidentum, Umgang mit Götzendienern
4.9 Abot (("Aus)Sprüche der) "Väter“) / (Pirke) Awot ("Abschnitte",
"Kapitel" der Väter“; 5 Kapitel): Der Traktat Abot, zu dem es eine
Parallelsammlung in den kleinen Talmud-Traktaten gibt (die
Abot de Rabbi Natan), enthält zu Beginn die tannaitische Traditionskette
von Mosche an bis zum Ende der tannaitischen Zeit und im übrigen
Wahlsprüche und Maximen der Schriftgelehrten und Tannaiten, gehört
sachlich also nicht in diese Rechtssammlung; er ist in der Tat erst später
(um 300?) eingefügt worden; wurde dann oft im Sinne der jeweiligen
Tendenzen in der jüdischen Ethik kommentiert; enthält grosse Weisheit;
viel gelesen; volkstümlichstes Stück der Mischna; Bestandteil der
Liturgie; als einziger Mischna-Traktat rein haggadisch; hier findet sich
auch (Jehuda ben Tema) die Einteilung der Lebensalter des Mannes: mit 5 Jahren Beginn des Bibelunterrichts (Tora),
mit 10 Mischna-Studium,
mit 13 Gebotpflichtigkeit, mit 15 Talmud-Studium (Gemara), mit 18 Ehe, mit 20 Beruf, mit 30 Vollkraft, mit 40 volle Einsicht,
mit 50 Rat,
mit 60 Alter,
mit 70 Greisenalter,
mit 80 hohes Alter / Erreichen des höchsten Ziels,
mit 90 gebeugtes Alter,
mit 100 zum Tode bereit ("als wäre er schon gestorben, dahingegangen
und geschwunden von der Welt")
"Nicht das Lernen ist das Wichtigste, sondern das Tun." (Abot 1,17);
"Nicht liegt es an dir, das Werk zu vollenden, aber du bist auch nicht frei,
von ihm abzulassen." (Rabbi Tarphon, Abot 2, 16); -
erst in späterer Zeit kam Kapitel 6 dazu, die Lobrede auf das Gesetz
(qinjan tora, der "Erwerb der Tora"), die nicht zur Mischna gehört
4.10 Horajot ("Lehren", "Entscheidungen"; 3 Kapitel): irrtümliche
Entscheidungen (der Gerichtshöfe), Korrekturen der Urteile und ihre
Sühne
5. Ordnung
5. Ordnung Kodaschim / Qodaschim / Kadaschim ("Heiliges",
"Heiligkeiten"): kultische Anweisungen, vor allem zum Thema Opfer;
Opfer- und Schächtgesetz [an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise:
Opfer = Korban, "Darbringung", Hauptbestandteil des altisraelitischen
Gottesdienstes (Lev 1-7) bis zur Zerstörung des 2. Tempels; Ablehnung
des heidnischen Menschenopfers (Lev 18,21, Jer 7,31); Opfergabe:
a) tierische (Sewach = Schlacht-Opfer, daher Misbeach =
Schlachtungsstätte = Altar); b) pflanzliche (Mincha = Speise-, Nessech
= Trank-Opfer); Arten des Opfers: allgemeines täglich
immerwährendes (Tamid), sabbatliches und festtägliches Opfer (nach
besonderem Ritual), für den einzelnen Sünd- (Chattat), Schuld-
(Ascham), Dank- (Toda) Opfer; ältester und häufigster Typ:
Brand-Opfer (Ola = Ganzverbrennung); gewisse Opfer-Gaben fielen
den Priestern zu, vom Dank-Opfer hielt auch der Geber eine Opfer-
Mahlzeit; prophetische Stimmen gegen Äusserlichkeit des Opfer-
Dienstes (Hos 6,6); nach dem Tempelfall Ersatz des Opfers durch das
Gebet; fortgesetzte Opfer-Darbringung bei Falascha und Samaritanern;
- Schächten / Schechita: das rituelle Schlachten von Tieren im
Judentum (und auch im Islam); bezweckt wird das möglichst
rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl
im Judentum als auch im Islam verboten ist; die Tötung erfolgt im
Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach
bestimmten Rechtsschulen zulässig; mittels eines speziellen Messers
mit einem einzigen grossen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in
dessen Folge die grossen Blutgefässe sowie Luft- und Speiseröhre
durchtrennt werden, wird das Tier getötet; in der Tora steht
geschrieben „Du sollst von Deinem Grossvieh und Kleinvieh
schlachten, so wie ich Dir befohlen habe“, Dtn 12,21; da zu den
Worten „wie ich Dir befohlen habe“ in der ganzen Bibel kein weiterer
Hinweis zu finden ist, Regelung in der mündlichen Lehre, festgehalten
im Talmud (Traktat Chulin 1-2), in Maimonides' Mischne Tora (Sefer
Keduscha) und in Karos Schulchan Aruch (Jore De'a 1-28); das
Schächtgebot – sehr umstritten - soll ein äusserst humanes, das Leid
des Tieres schonendes Verfahren sein; das halachisch korrekte
Schächten besteht aus einem Halsschnitt, der bei Säugetieren durch
Luftröhre und Speiseröhre, bei Vögeln durch eine von beiden gehen
muss. Der Schnitt muss durch Hin- und Herfahren ohne die geringste
Unterbrechung mit einem scharfen, glatten und schartenfreien Messer
ausgeführt werden; verboten ist: a) die kleinste Pause bei der
Durchführung des Schnitts (hebr. Schehija); b) das Drücken des
aufliegenden Messers in den Hals (hebr. Derassa); c) das Stechen des
Messers in den Hals (hebr. Chalada); d) das Ausführen des Schnitts
ausserhalb der für Schechita bestimmten Grenzen am Hals (hebr.
Hagrama); e) das Losreissen der Halsgefässe durch den Schnitt (hebr.
Ikur); der Schlachter (hebr. Schochet) selbst muss eine Ausbildung
abgeschlossen haben, die sowohl praktische als auch „geistige“
Aspekte seiner Arbeit umfasst; das Schlachtmesser muss scharf wie
eine gute Rasierklinge sein und darf keinerlei Scharten o. ä. aufweisen;
auch der Schlachtprozess selbst ist festen Regeln unterworfen; erste
Voraussetzung ist, dass das Tier im Judentum koscher (bzw. im Islam
halal ist); mit einem einzigen Schnitt ist nun die Kehle zu
durchschneiden, wobei beide Halsschlagadern, beide Halsvenen, die
Luftröhre, die Speiseröhre sowie beide Vagus-Nerven durchtrennt
werden müssen; diese Technik führt für gewöhnlich den Tod binnen
3-4 Sekunden herbei; das Tier muss vollständig ausbluten, da der
Genuss von Blut verboten ist; Schechita beschreibt nicht allein den
Prozess der Schlachtung selbst, sondern auch die anschliessende
Kontrolle des Tieres und des Fleisches; so müssen im Judentum z. B.
alle Blutrückstände beseitigt werden, was gewöhnlich durch Waschen
und Salzen geschieht; ausserdem müssen Fleisch und Organe auf
eventuelle Unregelmässigkeiten (z. B. Krebsgeschwüre) untersucht
werden, welche das Fleisch treif, d. h. nicht koscher, machen würden;
Fisch unterliegt nicht dem Gesetz von Schechita; der Talmud lehrt dies
im Traktat Chullin 27b, und auch der Schulchan Aruch geht auf diesen
Sachverhalt im Abschnitt Hilchot Schechita 1 ein; hier ist nur das
Faktum entscheidend, dass es sich um eine von der Tora als koscher
genannte Fischart handelt; - Schächter: untersteht der Aufsicht des
Rabbiners. Der Schächter ist Besitzer eines Diploms, das es ihm
erlaubt, Grossvieh (Ochsen, Kühe) oder Kleinvieh (Schafe, Lämmer)
zu schlachten; einige Schächter haben eine Genehmigung,
ausschliesslich Geflügel zu schlachten; dem Schächter zur Seite steht
der Menaker; er allein ist zuständig für das Entfernen des Talgfettes
(Chelev) des Viehs, denn er kennt den Unterschied zwischen dem als
Speise verbotenen Talgfett eines Tieres und seinem erlaubten Fett (das
die Därme umgibt); der Menaker versteht sich auch auf das Entfernen
der Hüftsehne, jenem Teil der Flanke eines Tieres, dessen Genuss
ebenfalls verboten ist; - Bedika: die jüdisch-rituelle Fleischbeschau; der
Schächter, der für die Schechita zuständig war, führt auch die
Untersuchung durch, d. h. er ist gleichzeitig auch Fleischbeschauer]
5.1 Zebachim / Sevachim / Sewachim: Opferschlachtung, Schlachtopfer,
Gesetze zu den Tieropfern; 14 Kapitel; über die erforderliche Intention;
wodurch ein Schlachtopfer untauglich wird und bei welchen Versehen
es trotzdem tauglich bleibt; Blutsprengen, Vogelopfer, Vorrang von
bestimmten Opfern gegenüber anderen; Reinigung der Gefässe; Anteil
der Priester an den Opfern; Verbrennung von Stieren und Böcken;
Geschichte der Opferstätten
5.2 Menachot: Speiseopfer, Darbringung von Speiseopfern; 13 Kapitel 5.3 Chullin ("Profanes" = profane Schlachtung): Schächtvorschriften
(s. o. 5. Ordnung), Speisevorschriften; 12 Kapitel; Schechita; reine und
unreine Tiere; nicht Fleisch in Milch kochen; Abgaben von
Geschlachtetem an die Priester; Erstlinge von der Schafschur; Gesetz
vom Vogelnest
5.4 Bechorot / Bekhorot: Erstgeburten, Gesetze über die (männlichen)
Erstgeburten von Vieh und Menschen; 9 Kapitel [zur Auslösung des
Sohnes/Pidjon ha-Ben: Wenn der erstgeborene Sohn dreissig Tage alt
geworden ist, muss man ihn vom Priester "auslösen". "Erstgeborener"
(Bechor) in dieser Hinsicht ist jener Sohn, der als Erster aus dem Schoss
seiner Mutter kommt (durch dessen Geburt die Frau zur Erstgebärenden
wird) und das Licht der Welt erblickt. Mit anderen Worten: Selbst wenn
der Säugling nicht der Erstgeborene seines Vaters ist - aber der seiner
Mutter - , muss er ausgelöst werden. Der Sohn muss nicht ausgelöst
werden, wenn der Vater ein Cohen oder Levit oder seine Mutter die
Tochter eines Cohens oder Levits ist. Auch wenn ein Kind zum Beispiel
durch einen Kaiserschnitt auf die Welt gekommen ist, muss es nicht
ausgelöst werden. Nach Schwangerschaftsunterbrechungen besteht eine
besondere Situation, hier hole man die Entscheidung eines Rabbiners ein.
Die Pflicht, den Erstgeborenen auszulösen, ist die zweite Pflicht seines
Vaters (die erste ist die Beschneidung). Wurde der Säugling aus
irgendeinem Grund nicht von seinem Vater ausgelöst, muss er es später
selbst nachholen - genau wie er auch die Beschneidung selbst nachholen
muss, wenn sein Vater ihn nicht beschnitten hat. Alle Erstgeborenen sind
dem Herrn geheiligt (im tradierten Erbrecht gebührt dem Erstgeborenen
der doppelte Anteil). Wenn ein erstgeborener Sohn auf die Welt kommt,
löst man ihn symbolisch aus - wegen der Tatsache, dass der Cohen, der
Priester, die Aufgabe übernommen hat, die eigentlich diesem
Erstgeborenen zugedacht war. Damit er der Familie rechtmässig zusteht,
muss man ihn deshalb vom Cohen auslösen, der seinen Platz
eingenommen hat. Der Säugling muss mit Geld ausgelöst werden (mit
fünf Silbermünzen, deren Reinsilbergewicht mindestens 117 Gramm
beträgt; solche Münzen gibt es, geprägt von der Bank Israel; es können
auch andere reine Silbermünzen verwendet werden). Die
Auslösungszeremonie (Überreichung der fünf Münzen an den Cohen als
"Lösegeld", begleitet von Segenssprüchen; die Zeremonie kann auch
ohne den anwesenden Säugling durchgeführt werden) findet während
einer Pflichtmahlzeit (Se´udat Mizwa) statt und muss tagsüber
durchgeführt werden (es gibt Ausnahmen; z. B. zur Umgehung des
Schabbat, an dem man keine "Geschäfte" macht), sie findet im
allgemeinen in den Nachmittagsstunden statt, und die anschliessende
Mahlzeit zieht sich dann bis in den Abend hin]; weiter enthält der Traktat
Aussagen über Fehler, die einen Menschen zum Priesterdienst untauglich
machen; über Erbrechte des Erstgeborenen; über Rechte des Priesters
hinsichtlich des Lösegelds; über den Zehnten vom Vieh
5.5 Arachin / Arakhin („Schätzungen“; 9 Kapitel): Schätzungen von (dem
Tempel) gelobten Werten; Verpflichtung des Erben; Pfändung, wenn das
Äquivalent nicht bezahlt wird; Lösung des ererbten, erkauften oder
verkauften Ackers; ummauerte Städte
5.6 Temurot („Vertauschungen“) bzw. Temura ("Vertauschung"): über
Ersatzleistungen, Opfertiere bzw. den Umtausch derselben (Lev. 27,10);
umfasst 7 Kapitel
5.7 Keritot / Keretot ("Ausrottungen", "Abtrennungen"; 6 Kapitel): behandelt
die göttliche Strafe des Karet (Ausrottung), die auf vorsätzliche
Verletzung der religiösen und ethischen Grundgebote steht
(Sabbatentweihung, Unzucht u. a.; insges. 36 verschiedene
Übertretungsfälle, wobei Vorsatz erforderlich ist); die Strafe wird als
im Alter von 20-50 Jahren erfolgender "natürlicher" Tod ohne
Nachkommen gedeutet
5.8 Meila / Meïla / Me'ila („Veruntreuung“, "Vergreifen" [am Geheiligten]):
Veruntreuung des Geheiligten, von Tempeleigentum; Sakrileg; umfasst
6 Kapitel
5.9 Tamid („beständig“, „täglich“): das ständige [2 x täglich] Opfer;
7, ursprünglich 6 Kapitel (spätere Unterteilung von Kapitel 6);
Nachtwache der Priester im Heiligtum; das Aufräumen des Altars; die
verschiedenen Aufgaben der Priester; die Darbringung des
Opferlamms; das Morgengebet; das Räucheropfer; der Hohepriester
beim Opferdienst; der Priestersegen und die Gesänge der Leviten
5.10 Middot („Masse“; 5 Kapitel): behandelt Masse und Einrichtung des
Tempels zu Jerusalem und seiner Geräte; keine Gemarah
5.11 Qinnim / Kinnim ("Nester", "Vogelnester"; 3 Kapitel): über das Opfern
von Tauben (Lev. 12,8 u.ö.), die arme Wöchnerinnen und Arme
überhaupt bei bestimmten Verfehlungen darbringen und das auch als
freiwilliges Brandopfer möglich ist; Komplikationen, wenn Vögel, die
verschiedenen Personen oder zu verschiedenen Opferarten gehören,
durcheinander geraten
6. Ordnung
6. Ordnung: Toharot /Teharot / Taharot ("Reinheiten", "Reinigungen"):
Vorschriften über Rein und Unrein, über rituelle Reinigung
6.1 Kelim („Geräte“; 30 Kapitel): über die rituelle Unreinheit der Gegenstände
des täglichen Gebrauchs (Geräte, Gefässe etc.)
6.2 Ohalot („Zelte“), auch: Ahilot ("Bezeltungen"), 18 Kapitel: über die
Verunreinigung von Räumen, Verunreinigung durch Berührung eines
Leichnams (bzw. Verunreinigung von Personen und Dingen, die sich
mit dem Leichnam unter einem Dach / im selben "Zelt" befinden);
welche Öffnungen hindern bzw. fördern das Vordringen der
Unreinheit? Auffinden von Leichnamen; Gebeinstätten; Häuser von
Heiden
6.3 Negaim („Plagen“; 14 Kapitel): handelt von der Plage des Aussatzes =
Hautkrankheiten; Aussatz bei Menschen, Kleidern, Häusern
6.4 Para(h) („junge Kuh“; 12 Kapitel): Sühne durch die Asche einer roten Kuh
(Num 19)
6.5 Tehorot / Toharot ("Reinheiten", euphemistisch für: Unreinheiten; umfasst
10 Kapitel): leichte Verunreinigungen bis Sonnenuntergang; nicht
rituell geschlachtete Tiere (nebela); Grade der Verunreinigung durch
Berührung von Unreinem; zweifelhafte Unreinheit; Verunreinigung
durch Flüssigkeiten; Verunreinigung von Öl und Wein beim Pressen
und Keltern
6.6 Miqwaot / Mikwaot („Tauchbäder“; 10 Kapitel): Tauchbäder, rituelle
Waschungen, über Bad und Mikwe [Mikwe = Sammlung (des Wassers)
= Tauchbad, Ritualbad, seit der ältesten Zeit bis in die Gegenwart in
jeder orthodoxen Gemeinde vorhanden und vorgeschrieben; religiöse
Kultbäder, besonders für Frauen nach Geburt oder Menstruation
vorgeschrieben, aber auch für Braut und Bräutigam vor ihrer Hochzeit
sowie von Kandidaten vor deren Konversion zum Judentum; Mikwe
darf nur "lebendes" (= quellendes = Fluss-) oder in Gruben
gesammeltes Regen-Wasser enthalten und muss mindestens 3 Kubik-
Ellen = ca. 800 Liter Wasser umfassen; Mikwe dient auch zum
Eintauchen neuer Gefässe vor dem Gebrauch]
6.7 Niddah / Nidda ("die Menstruierende", "Unreinheit der Frau"): über
Menstruation und Blutfluss, behandelt die Reinigungsvorschriften für
die Frau [hier einige erklärende Anmerkungen zum Thema aus
innerjüdischer Sicht: Nida = "menstruierende Frau" = die rituelle
Unreinheit der Frau. Die Frau ist während ihrer Menstruation
(Minimum: fünf Tage) aus ritueller Sicht unrein. Erst nachdem ihre
Unreinheit beendet ist - d.h. nach dem Abzählen von "sieben reinen
Tagen" und der Reinigung in der Mikwe - , darf sie Geschlechtsverkehr
haben. Eine Frau, die bei sich oder in ihren Kleidern einen Tropfen Blut
entdeckt - gleich welcher Färbung und sei er auch nur von der Grösse
eines Senfkorns - , und zwar zur Zeit der erwarteten Menstruation oder
ausserhalb dieser Zeit, während der Schwangerschaft, beim Stillen oder
sonstwann, darf nicht mit ihrem Mann in Berührung kommen. Für sie
gelten alle Vorschriften für ihre rituelle Unreinheit, die Nida. Dieses
Wort bedeutet: entfernen, sich absondern, denn sie muss sofort von
ihrem Mann Abstand halten und darf nicht in körperlichen Kontakt mit
ihm kommen. Für orthodoxe Juden gibt es Betten mit speziellen
Vorrichtungen, so dass das Ehebett während der Zeit der Nida
auseinandergezogen werden kann und sichergestellt ist, dass auch
während des Schlafs keine ungewollte Berührung geschieht. Die Tora
verurteilt einen Mann und eine Frau, die während der Nidda
miteinander Verkehr haben, sehr streng, und sie droht ihnen mit der
Todesstrafe. Die Frau ist dem Mann nicht nur verboten, wenn sie Blut
entdeckt, sondern auch von der "Periode" (= mindestens 24 Stunden
vorher) an, die der regelmässigen Menstruation vorausgeht. Jede
gesunde Frau hat normalerweise eine feste Menstruation, die auf eine
der folgenden Arten festgelegt wird: 1. Bei einigen Frauen setzt die
Menstruation an einem festen Tag im Monat ein. 2. Bei einigen Frauen
nach einer festen und bestimmten Zeit, auch wenn sie nicht immer zum
gleichen Zeitpunkt beginnt (zum Beispiel nach dreissig Tagen), und es
ist gleichgültig, ob es nun der Fünfte oder der Zehnte des Monats ist.
3. Bei einigen Frauen setzt die Menstruation in einer zunehmenden und
dann wieder abnehmenden Häufigkeit ein. 4. Bei einigen Frauen gelten
die Vorschriften über die rituelle Unreinheit nicht in regelmässigen
Abständen, sondern bei festen körperlichen Anzeichen, denen die Frau
entnimmt, dass ihre Menstruation kurz bevorsteht, zum Beispiel
Schmerzen an bestimmten Stellen, Schwäche in den Knien, sonstige
Schwäche und Müdigkeit, Schluckauf, Niesen und Ähnliches. Sollten
sich diese Anzeichen regelmässig wiederholen, können auch sie zu
einem Festlegen der Menstruation dienen. Die Frau muss demnach
jeden Verkehr mit ihrem Mann aufgeben, sobald sie eines der oben
erwähnten Anzeichen bemerkt. Wie reinigt sich die Frau von der Nida?
1. Warten, bis die Menstruation vorüber ist. 2. Die rituellen
Reinigungsvorschriften befolgen (sorgfältige Waschung, überprüfen, ob
Blutung wirklich beendet, Anziehen weisser Unterwäsche,
Auswechseln der Bettlaken). 3. Die sieben reinen Tage zählen (dabei
zweimal täglich weiter untersuchen). 4. Mikwe: Am Ende der sieben
reinen Tage geht die Frau noch vor Sonnenuntergang in die Mikwe, um
sich auf das Reinigungsbad selbst vorzubereiten, das stattfindet, sobald
am Himmel die ersten Sterne zu sehen sind. Zur Vorbereitung zählen
Haarwäsche, sorgfältiges Kämmen, Reinigung der Fingernägel, evtl.
Entfernen des Nagellacks, Ablegen von Schmuck und Haarnadeln,
Putzen der Zähne, evtl. Entfernen von Schmutzflecken, die zwischen
ihrem Körper und dem Wasser eine "Trennwand" bilden könnten. Ist ihr
Körper schliesslich völlig sauber, geht sie in das Tauchbad und taucht
vollkommen unter, weder Bücken noch Hinsetzen, sondern eine
Hockstellung einnehmen, damit das Wasser alle Körperteile umhüllt.
Nach einem entsprechenden Segensspruch taucht sie ein zweites Mal in
derselben Weise unter. Der Abend nach dem Reinigungsbad wird als
"Leil-Onata" bezeichnet, d.h. es ist die Nacht, in der sich ihr Mann ihr
wieder nähern darf. Der Mann muss seine Frau, die sich für ihn jeden
Monat aufs Neue reinigt und heiligt, mit Aufmerksamkeit, Liebe und
Zuvorkommenheit behandeln. Die Frau darf ihrerseits nicht das
Reinigungsbad aufschieben, selbst am Schabbat oder Feiertag. Gibt es
durchaus objektive Schwierigkeiten und hält sich ihr Mann darüber
hinaus in einer anderen Stadt auf, darf sie das Reinigungsbad auf den
Tag danach verschieben, keinesfalls damit jedoch einen ganzen Monat
lang warten, selbst wenn ihr Mann nicht zu Hause ist. Die Schwangere,
die Wöchnerin und die Stillende: Während der Schwangerschaft und
während der Zeit, in der die Frau ihr Kind stillt, ist sie dem Mann
erlaubt. Wenn sich hingegen in dieser Zeit Blutflecken zeigen, gelten
alle rituellen Reinigungsvorschriften für die Frau. Aber grundsätzlich
braucht die Frau in diesem Zustand nicht das Auftreten der
Menstruation zu befürchten, und aus diesem Grund muss sie sich auch
nicht eine Nacht vor dem gewöhnlichen Termin von ihrem Mann
trennen. Nach der Geburt gilt der bisherige Monatszyklus nicht mehr;
sie muss einen neuen festlegen, der sie in ihrem Verhalten leitet.
Bedeutung der rituellen Reinigungsvorschriften: Die Frau ist ihrem
Mann also zwölf bis dreizehn Tage im Monat verboten. Zwar ist eine
solche Trennung nicht leicht, da es sich aber um eine Vorschrift aus der
Bibel handelt, gaben die frommen jüdischen Vorfahren und viele
Fromme bis heute geben ihr Leben, um sie zu befolgen. Es gab Fälle, in
denen sich ein Ehepaar über einen längeren Zeitraum hinweg jeden
Kontaktes enthielt, nur weil es in ihrer Nähe keine Mikwe gab - und
dies alles, um nur ja nicht gegen die rituellen Reinigungsvorschriften
für die Familie zu verstossen, die ein Eckpfeiler jeder jüdischen Familie
sind. Selbst wenn es auf den ersten Blick so aussieht, als wäre das
Befolgen dieser Vorschriften sehr schwierig, so muss gesagt werden,
dass ihre praktische Verwirklichung sehr viel Zufriedenheit verleiht. In
der nichtjüdischen Welt träumt man sehnsüchtig von der
Hochzeitsreise; dank der rituellen Reinigungsvorschriften begibt sich
jede jüdische Familie einmal im Monat auf eine Hochzeitsreise. Wegen
der Wartezeit ist das Ehepaar füreinander bereit und blickt
hoffnungsvoll dem Augenblick entgegen, in dem es sich wieder
vereinigen kann. Zweifelsohne trägt diese Lage zu einer gegenseitigen
Verwirklichung und zur Entstehung tiefer Werte in den Beziehungen
des Ehepaares bei. Der Kontakt wird nicht zur Routine, zu etwas
Alltäglichem, und das sorgfältige Befolgen der rituellen
Reinigungsvorschriften für die Familie führt zur Entstehung einer
positiven Spannung, die die körperlichen Beziehungen auf eine höhere
Ebene hebt]; der Traktat Nidda umfasst 10 Kapitel über Blutfluss,
Wöchnerin, Menstruierende; über samaritanische, sadduzäische und
nichtisraelitische Frauen; verschiedene Lebensalter; Pubertät bei
Mädchen/Heranwachsenden usw.; einziger Mischnatraktat der Ordnung
Toharot, zu dem es Gemara gibt, vermutlich, weil man diese Gesetze in
Babylonien nicht beachtete
6.8 Makschirin / Machschirin / Makhschirin ("Geeignetes", "geeignet",
nämlich: unrein zu machen; umfasst 6 Kapitel): Verunreinigung durch
Flüssigkeiten; auch: Maschkin / Maschqin ("Flüssigkeiten") genannt:
nach Befeuchtung mit einer von sieben Flüssigkeiten können trockene
Nahrungsmittel durch Berührung mit etwas Unreinem unrein werden
6.9 Zabim / Sawim ("Blutflüssige"): Ausflussbehaftete (m. + w.), über die
Bestimmungen Lev. 15; umfasst 5 Kapitel; vom Zählen der sieben
reinen Tage, bis der Zab wieder als rein gilt; Fragen bei der Prüfung
des Ausflusses; Verunreinigung durch einen Zab (mit unreinem
Ausfluss Behafteter); Vergleich mit verschiedenen Arten von
Unreinheiten; Aufzählung der Dinge, die Hebe untauglich (pasul)
machen
6.10 Tebul jom / Tewul Jom ("gebadet / untergetaucht [aber unrein] auf
Tageszeit"; "der am selben Tag ein Tauchbad genommen hat";
4 Kapitel): Status eines Gereinigten zwischen Tauchbad und
Sonnenuntergang (so lange ist er unrein); Profanes darf er berühren;
Hebe, Challa und Geheiligtes macht er jedoch untauglich / pasul, wenn
auch nicht unrein; wie wirkt sich die Berührung eines Teils auf das
Ganze aus?
6.11 Jadajim („Hände“; 4 Kapitel): Unreinheit der Hände, rituelle Unreinheit,
die auf die Hände begrenzt ist; Händereinigung; wodurch werden die
Hände verunreinigt? Schriften, die die Hände unrein machen, d. h. zum
biblischen Kanon gehören: Debatte über Hoheslied und Kohelet; das
Aramäische in Esra und Daniel; Unterschiede zwischen Pharisäern und
Sadduzäern
6.12 Uqtzin / Ukzin / Uqtsin („Stengel“, „Stiele“ [der Frucht]; 3 Kapitel): das
Unreinwerden von Nebenprodukten bzw. Abfallprodukten bei
Früchten; Stiele, Schalen und Kerne, die Unreinheit übertragen
können. ---
Man unterscheidet zwei Gattungen des talmudischen Stoffes: Halacha (Gesetz und Diskussionen über das Gesetz, die den weitaus grösseren Teil einnimmt) und Haggada = Agada ( = Belehrung, Unterhaltung, Erbauung, Geschichte und Sage, Ethik; sie findet sich nur in den beiden Kommentarschichten, nicht aber in der ausschliesslich aus Halacha bestehenden Mischna); beide sind nicht voneinander geschieden und gehen häufig unvermittelt ineinander über. Durch die Mischna mit ihrer systematischen Anordnung des Gesetzesstoffes ist eine inhaltliche Gliederung auch des ganzen Talmud vorbereitet, aber die Gemara schweift oft vom Gegenstand ab und schliesst andere Erörterungen an, die zum Teil thematische, zum Teil nur äusserliche Verwandtschaft mit der behandelten Materie haben: Dadurch ergibt sich zugleich der inhaltliche Reichtum, die Unerschöpflichkeit des Talmud, wie auch die Schwierigkeit, ihn ganz zu übersehen. Hauptform des Talmud ist die Diskussion, der Dialog; er überliefert die allmähliche Herausbildung des Gesetzes in den Gelehrtenschulen Palästinas und Babyloniens. Die Halacha wird direkt oder vermittels hermeneutischer Regeln aus der Bibel abgeleitet; manches gilt zugleich als uralte mündliche Tradition, mosaisches Gesetz, das in der Tora nicht niedergeschrieben wurde. Während die Mischna Kodex ist, trägt der Talmud als Ganzes enzyklopädischen Charakter und gibt mittel- oder unmittelbar über alle Lebensäusserungen des Judentums am Ausgang des Altertums Auskunft; der in ihm vereinigte Stoff ist zugleich Bibelerklärung wie selbständiges, vom biblischen unabhängiges Gut, vieles nur zeit- und landesgebunden, vieles von übernationalem dauerndem Wert. Der erste Druck des Talmud stammt von Daniel Bomberg, einem aus Antwerpen gebürtigen Christen, der zwischen 1516 und 1539 in Venedig tätig war. Die von Bomberg eingeführte Folio-Zählung wird heute noch benutzt. Der erste Druck der Mischna datiert aus 1492 und erschien in Neapel. – Natürlich bleiben viele Überlieferungen ausserhalb der Mischna erhalten, die sogenannten Baraitot (baraita, wörtlich die "draussen befindliche" Lehre, kurz für aramäisch matnita baraita), die dann aber in der späteren Schultradition der Amoräer aufgegriffen wurden und so zum Teil erhalten blieben. Eine Parallelsammlung zur Mischna aus dem 3.-4. Jhdt. n. Chr. und (ca. 4-fach) umfangreicher als diese ist die (entstehungsgeschichtlich recht undurchsichtige; Redaktion aber sicher in Palästina) Tosefta / Tossefta (aramäisch tosefta, evtl. tosifta; Plural tosafata; hebr. tosefet, Plural tosafot, in der Bedeutung: "Hinzufügung", "Ergänzung"), die parallel zur Mischna und auch fast ganz nach demselben Ordnungsmuster erstellt worden ist, sie hat allerdings nicht denselben autoritativen Rang wie die Mischna erreicht (auch wenn viele Inhalte im Talmud mit verwertet wurden). – Kleinere Talmudtraktate: Sowohl zum palästinischen wie zum babylonischen Talmud gibt es noch eine Anzahl von Traktaten, die ausserhalb des talmudischen Ordnungsrasters geblieben sind ("kleine Talmudtraktate", / "kleinere Talmudtraktate" / "ausserkanonische Traktate" [da sie nicht die Autorität des eigentlichen babylonischen Talmuds besitzen] / "kleine Traktate" ["klein" eher im Sinn geringerer Autorität, nicht notwendig im Sinn eines geringeren Umfangs], gewöhnlich abgedruckt am Ende der Ordnung Neziqin; man teilt die kleineren Traktate in zwei Gruppen: 7 selbständige Schriften und 7 thematische Sammlungen von Halachot zu bestimmten Themenkreisen (u. a. Proselyten, Sklaven, Schreiben von Thorarollen); oft bezeichnet man nur diese zweite Gruppe als "kleine Traktate" im eigentlichen Sinn). Unter den kleineren Talmudtraktaten befinden sich ausser den „Abot de R. Natan“ / Awot Rabbi Nathan [Paralleltraktat zu den Sprüchen der Väter] mehrere Traktate von religionsgeschichtlich hohem Quellenwert: „Soferim“ und „Sefär Torah“ über Schreibvorschriften und Schriftlesung der Bibel, „Ebäl rabbati“ / Ewel rabbati bzw. „Smachot“ / Semachot über Trauerbräuche (wörtlich: "Freuden", ein Euphemismus für Trauerfälle), „Abadim“ über Sklavenrecht, „Kutim“ über die Samaritaner. – Dezisoren (hebräisch Possekim, „Entscheider“): die rabbinischen Autoritäten vom Abschluss des Talmud bis zur Gegenwart, die das für die religiöse Praxis verbindliche Gesetz (Halacha) erschliessen und unter verschiedenen Überlieferungen und Lehrmeinungen die Entscheidung (Pessak) treffen. Einteilung: Kadmonim (die frühesten), bis zum 10. Jhdt. (Saadja); Rischonim (die ersten), bis zum 15. Jhdt. (Alfassi, Maimonides); Acharonim (die letzten), 16.-18. Jhdt. (Jakob b. Ascher, Josef Karo, Mose Isserles); Literaturformen: Kodizes; Responsen; elementare Pflege des Talmud- Studiums im Cheder, eindringende in der Jeschiwa; Talmud wird dem abgeschlossenen Judentum im Mittelalter zum religiösen Fundament, Quelle der Bildung, Nahrung des Geistes, Ursache der Erhaltung in äusserlich trübster Zeit
Fussnoten
- ↑ Sammlung der mündlichen Gesetzesüberlieferung; „Mischna“ = hebräisch „Wiederholung“)
- ↑ Pentateuchische Vorschrift, der schriftlichen Tora nichts abzuziehen und nichts zuzufügen – Dtn. 4,2; 13,1 – daher jahrhundertelanges Verbot der Abfassung von Gesetzesbüchern, "Schreibverbot" und Erhaltung des wachsenden halachischen Stoffes nur im Gedächtnis der Gelehrtenjünger
- ↑ Erläuterungen und Erörterungen zur Mischna in aramäischer Sprache; aramäisch „Gemara“ = Abschluss, Vollendung; gemar im babylonischen Aramäisch auch "lernen", das "Lernen der Tradition" bzw. die "traditionelle Lehre" selbst im Gegensatz zur sebara, der Ableitung neuer Lehren; bei der Gemara handelt es sich um die umfangreichen Diskussionen unter jüdischen Gelehrten insbesondere in den Hochschulen Palästinas und Babyloniens; ausgehend von den meist rein juristischen Fragestellungen wurden Verbindungen zu anderen Gebieten wie Medizin, Naturwissenschaft, Geschichte oder Pädagogik hergestellt; auch wurde der eher sachliche Stil der Mischna mit diversen Fabeln, Sagen, Gleichnissen, Rätseln etc. angereichert; die Gemara war zwischen dem 5. und 8. Jhdt. unserer Zeit abgeschlossen; anders als die einheitliche Mischna weicht die Fassung der Gemara in der babylonischen und der palästinischen Talmudausgabe voneinander ab
- ↑ Talmud Jeruschalmi; das Werk palästinischer Gelehrter als Ergebnis der Arbeit an der Mischna über zwei Jahrhunderte hinweg; hier gilt Rabbi Jochanan/Yochanan = Jochanan b. Nappacha als wichtigster Autor; die schon sehr früh verbreitete Bezeichnung "Jerusalemer Talmud" ist irrführend; das Werk entstand nicht in Jerusalem, das gar in talmudischer Zeit ein den Juden verbotenes Gebiet war