Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Ergänzungsschule: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Luxuslärmfan (Diskussion | Beiträge)
+ kat
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
juristisch falsche Definition
Zeile 1: Zeile 1:
'''Ergänzungsschule''' ist der Oberbegriff für alle privaten Schulen, die von den entsprechenden [[Bezirksregierung]]en anerkannt wurden. Dadurch entstehen den Schulen finanzielle und wettbewerbsrechtliche Vorteile.
'''Ergänzungsschule''' ist der Begriff für alle Schulen, die neben den allgemeinbildenden Schulen meist von nichtstaatlichen Trägern wie den [[Kirche]] betrieben werden. Der amtliche Begriff in Deutschland lautet [[Schule in freier Trägerschaft]]. Eine Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei der zuständigen Behörde als registrierte [[Privatschule]] geführt werden. In einem zweiten Schritt kann der angezeigten Schule unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule erteilt werden.


==Trivia==
{{PPA-Kupfer}}
* Eine Eigenwerbung mit diesem [[Status]] ist von Seiten der Behörde eher nicht vorgesehen.


[[Kategorie:Bildung]]
[[Kategorie:Schultyp]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Behörde]]

Version vom 21. August 2020, 10:35 Uhr

Ergänzungsschule ist der Begriff für alle Schulen, die neben den allgemeinbildenden Schulen meist von nichtstaatlichen Trägern wie den Kirche betrieben werden. Der amtliche Begriff in Deutschland lautet Schule in freier Trägerschaft. Eine Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei der zuständigen Behörde als registrierte Privatschule geführt werden. In einem zweiten Schritt kann der angezeigten Schule unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule erteilt werden.

Andere Lexika