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Beamter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Beamter''' ist meist ein [[Staat]]sbediensteter oder eine auf Lebenszeit durch [[Arbeitsvertrag]] verpflichtete Person. In [[Deutschland]] er steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als [[Arbeitnehmer]] im öffentlichen Dienst, das sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richtet. | Ein '''Beamter''' ist meist ein [[Staat]]sbediensteter oder eine auf Lebenszeit durch [[Arbeitsvertrag]] verpflichtete Person. In [[Deutschland]] er steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als [[Arbeitnehmer]] im öffentlichen Dienst, das sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richtet. | ||
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Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Auswahl von Beamten nicht nach dem [[Leistungsprinzip]] erfolge. | |||
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Version vom 17. Juni 2020, 13:49 Uhr
Ein Beamter ist meist ein Staatsbediensteter oder eine auf Lebenszeit durch Arbeitsvertrag verpflichtete Person. In Deutschland er steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, das sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richtet.
Trivia
Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Auswahl von Beamten nicht nach dem Leistungsprinzip erfolge.
Siehe auch
Weblinks
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