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Jugendamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Juni 2020, 15:37 Uhr

Das Jugendamt ist in Deutschland eine Behörde, deren rechtliche Grundlagen sich im Achten Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - finden. Organisatorisch ist das Jugendamt für eine Stadt bzw. Gemeinde oder einen Landkreis (Landkreisjugendamt) zuständig. Das Jugendamt hat seit dem Jahr 2000 auch die Aufgabe, im Falle von häuslicher Gewalt Wege aufzuzeigen, wie Konflikte in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

Kritik

Die Mitarbeiter von Jugendämtern sehen sich oftmals als Erfüllungsgehilfen des Staates, teilweise wird nur nach Aktenlage entschieden, d.h. es wird nicht mit den betroffenen Menschen gesprochen. Begründet wird das meist mit dem Personalmangel im öffentlichen Dienst. Das Problem ist jedoch in Deutschland nicht neu. Manche Politiker sehen vor allem den Schutz des Kindes als Aufgabe. So sagte der SPD-Politiker Olaf Scholz im Jahr 2002: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“[1] Die ehemaligen Einwohner der DDR haben mit solchem Gedankengut, das aus dem Sozialismus stammt, leidliche Erfahrungen machen müssen.

Zitate

  • "Maßgeblich für die Jugendämter ist das Wohlergehen der Mütter."

Siehe auch

Weblinks

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