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Finanzdienstleister: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Finanzdienstleister''' (auch ''Finanzdienstleistungsinstitut'') ist in Deutschland laut dem [[Gesetz über das Kreditwesen]] ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig betreibt und kein [[Kreditinstitut]] ist. Auch die einzelnen festangestellten oder freien Mitarbeiter eines Finanzdienstleistungsinstituts werden oft als Finanzdienstleister bezeichnet, obwohl sie oft nur in begrenztem Umfang Verantwortung übernehmen.
Ein '''Finanzdienstleister''' (auch ''Finanzdienstleistungsinstitut'') ist in Deutschland laut dem [[Gesetz über das Kreditwesen]] ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig betreibt und kein [[Kreditinstitut]] ist. Auch die einzelnen festangestellten oder freien Mitarbeiter eines Finanzdienstleistungsinstituts werden oft als Finanzdienstleister bezeichnet, obwohl sie oft nur in begrenztem Umfang Verantwortung übernehmen.
==Siehe auch==
*[[Sparkasse]]


== Weblink ==
== Weblink ==

Version vom 1. Juni 2020, 05:36 Uhr

Ein Finanzdienstleister (auch Finanzdienstleistungsinstitut) ist in Deutschland laut dem Gesetz über das Kreditwesen ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig betreibt und kein Kreditinstitut ist. Auch die einzelnen festangestellten oder freien Mitarbeiter eines Finanzdienstleistungsinstituts werden oft als Finanzdienstleister bezeichnet, obwohl sie oft nur in begrenztem Umfang Verantwortung übernehmen.

Siehe auch

Weblink

https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html