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Geschäftsführer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Geschäftsführer''' ist im [[Gesellschaftsrecht (Deutschland)|deutschen Gesellschaftsrecht]] eine [[natürliche Person]], die bei [[Unternehmen]] oder sonstigen [[Personenvereinigung]]en mit der Führung der [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] betraut ist und die [[Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)|Gesellschaft]] gerichtlich und außergerichtlich [[Vertretungsmacht|vertritt]]. Die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt [[Geschäftsführung]].
Ein '''Geschäftsführer''' ist im [[Gesellschaftsrecht (Deutschland)|deutschen Gesellschaftsrecht]] eine [[natürliche Person]], die bei [[Unternehmen]] oder sonstigen [[Personenvereinigung]]en mit der Führung der [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] betraut ist und die [[Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)|Gesellschaft]] gerichtlich und außergerichtlich [[Vertretungsmacht|vertritt]]. Die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt [[Geschäftsführung]].
Die englische Entsprechung ist [[Managing Director]].


{{Rechtshinweis}}
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Version vom 27. Mai 2020, 15:09 Uhr

Ein Geschäftsführer ist im deutschen Gesellschaftsrecht eine natürliche Person, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut ist und die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt Geschäftsführung.

Die englische Entsprechung ist Managing Director.

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