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Maschinensteuer: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Als Wertschöpfungsabgabe ('''Maschinensteuer''') wird die die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Abgaben zur Sozialversicherung von der Lohnsumme der…“ |
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Als '''Maschinensteuer''' wird die die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Abgaben zur Sozialversicherung von der Lohnsumme der Unternehmen auf die Wertschöpfung der Unternehmen verstanden. Meist wird anstelle einer vollständigen Umstellung auch nur die Einbeziehung der Wertschöpfung der Unternehmen in die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsabgaben gefordert. Umgangssprachlich wird dafür auch die Bezeichnung '''Maschinensteuer''' verwendet. Diese Idee einer Maschinensteuer entstammt Gewerkschaftskreisen aus der Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Angesichts zunehmender Digitalisierung, Roboterisierung, dem Internet 4.0 und der Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz, wodurch selbstfahrende Autos, Taxis und LKW's schon sehr bald zur Realität werden könnten, erhebt sich erneut die Frage, ob in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung nicht auch die Produktivitätsgewinne der am Markt agierenden Unternehmen einfliessen können und müssen. | |||
Ein weiterer Vorschlag wäre bspw. die zu zahlende Maschinensteuer an die Höhe der getätigten Abschreibungen (AfA) zu koppeln. | Ein weiterer Vorschlag wäre bspw. die zu zahlende Maschinensteuer an die Höhe der getätigten Abschreibungen (AfA) zu koppeln. | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
* Marburger Arbeitskreis für Sozialrecht und Sozialpolitik (Hrsg.): ''Maschinensteuer - Ausweg aus der Finanzkrise der Sozialversicherung?''. Interdisziplinäre Fachtagung 21. und 22. April 1983 Philipps-Universität Marburg, Köln - Berlin - Bonn - München 1984 | |||
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[[Kategorie:Soziale Fünfgliederung]] | [[Kategorie:Soziale Fünfgliederung]] | ||
[[Kategorie:Soziale Viergliederung]] | [[Kategorie:Soziale Viergliederung]] | ||
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Version vom 16. Mai 2020, 08:11 Uhr
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Als Maschinensteuer wird die die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Abgaben zur Sozialversicherung von der Lohnsumme der Unternehmen auf die Wertschöpfung der Unternehmen verstanden. Meist wird anstelle einer vollständigen Umstellung auch nur die Einbeziehung der Wertschöpfung der Unternehmen in die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsabgaben gefordert. Umgangssprachlich wird dafür auch die Bezeichnung Maschinensteuer verwendet. Diese Idee einer Maschinensteuer entstammt Gewerkschaftskreisen aus der Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Angesichts zunehmender Digitalisierung, Roboterisierung, dem Internet 4.0 und der Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz, wodurch selbstfahrende Autos, Taxis und LKW's schon sehr bald zur Realität werden könnten, erhebt sich erneut die Frage, ob in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung nicht auch die Produktivitätsgewinne der am Markt agierenden Unternehmen einfliessen können und müssen. Ein weiterer Vorschlag wäre bspw. die zu zahlende Maschinensteuer an die Höhe der getätigten Abschreibungen (AfA) zu koppeln.
Literatur
- Marburger Arbeitskreis für Sozialrecht und Sozialpolitik (Hrsg.): Maschinensteuer - Ausweg aus der Finanzkrise der Sozialversicherung?. Interdisziplinäre Fachtagung 21. und 22. April 1983 Philipps-Universität Marburg, Köln - Berlin - Bonn - München 1984
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