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Handelsvertretung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Handelsvertretung''' ist ein [[Unternehmen]], das im Bereich [[Großhandel|Groß-]] und [[Einzelhandel]] als Vermittler tätig ist. Ein '''Handelsvertreter''' ist gemäß {{§|84|hgb|juris}} Abs. 1 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] ein [[Absatzhelfer]], der als [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständiger]] [[Gewerbetreibender]] ständig damit betraut ist, für einen anderen [[Unternehmer]] [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. | '''Handelsvertretung''' (auch ''Handelsagentur'') ist ein [[Unternehmen]], das im Bereich [[Großhandel|Groß-]] und [[Einzelhandel]] als Vermittler tätig ist. Ein '''Handelsvertreter''' ist gemäß {{§|84|hgb|juris}} Abs. 1 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] ein [[Absatzhelfer]], der als [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständiger]] [[Gewerbetreibender]] ständig damit betraut ist, für einen anderen [[Unternehmer]] [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. | ||
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Version vom 10. Mai 2020, 07:45 Uhr
Handelsvertretung (auch Handelsagentur) ist ein Unternehmen, das im Bereich Groß- und Einzelhandel als Vermittler tätig ist. Ein Handelsvertreter ist gemäß § 84 Abs. 1 HGB ein Absatzhelfer, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
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