Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Notstand: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Lucky Man (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „'''Notstand''' ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist…“
 
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
hat mehrere Bedeutungen
Zeile 1: Zeile 1:
'''Notstand''' ist der Zustand gegenwärtiger [[Gefahr]] für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.
'''Notstand''' ist der Zustand gegenwärtiger [[Gefahr]] für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Im Falle eines Notstandes kann zum Beispiel eine [[Ausgangssperre]] verhängt werden. Für Unglücks- und Katastrophenfälle sieht in Deutschland der Artikel 35 des Grundgesetzes (GG) Eingriffsmöglichkeiten vor.<ref>siehe {{Art.|35|gg|juris}} GG</ref> Für Einzelfälle gilt {{§|34|stgb|juris}} des [[Strafgesetzbuch]]es (StGB)  als [[Rechtfertigungsgrund]] in Abgrenzung zum nachrangigen, entschuldigenden Notstand im Sinne von {{§|35|stgb|juris}} StGB. [[Zivilrecht]]lich gibt es zwei verschiedene Notstandstatbestände: Den ''defensiven'' Notstand nach {{§|228|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch]] (BGB) und den ''aggressiven'' Notstand nach {{§|904|bgb|juris}} BGB.
 
==Trivia==
*Im Falle eines Notstandes kann eine Ausgangssperre verhängt werden.


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22617/notstand
*https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22617/notstand
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Völkerrecht]]
[[Kategorie:Wehrrecht]]
[[Kategorie:Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)]]
[[Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre (Deutschland)]]
[[Kategorie:Ordnungsrecht]]

Version vom 20. März 2020, 00:32 Uhr

Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Im Falle eines Notstandes kann zum Beispiel eine Ausgangssperre verhängt werden. Für Unglücks- und Katastrophenfälle sieht in Deutschland der Artikel 35 des Grundgesetzes (GG) Eingriffsmöglichkeiten vor.[1] Für Einzelfälle gilt § 34 des Strafgesetzbuches (StGB) als Rechtfertigungsgrund in Abgrenzung zum nachrangigen, entschuldigenden Notstand im Sinne von § 35 StGB. Zivilrechtlich gibt es zwei verschiedene Notstandstatbestände: Den defensiven Notstand nach § 228 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und den aggressiven Notstand nach § 904 BGB.

Weblinks

Andere Lexika





  1. siehe Art. 35 GG