PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Danziger Willkür: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Danziger Willkür''', '''Danziger Recht''', '''Danziger Verfassung ''' war das in Danzig über viele Jahrhunderte geltende Stadtrecht. Das Wort…“
 
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
entgegen der Fassung bei WP hat das nichts mit dem heutigen Stadtrecht zu tun
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Danziger Willkür''', '''Danziger Recht''', '''Danziger Verfassung ''' war das in [[Danzig]] über viele Jahrhunderte geltende [[Stadtrecht]]. Das Wort ''Willkür'' bedeutete „das mit Willen erkorene“. Bis in das 18. Jahrhundert bezeichnete es in der deutschen Sprache – abweichend vom heutigen Sprachgebrauch – eine Rechtsvorschrift oder eine Sammlung von Rechtsvorschriften.
Die '''Danziger Willkür''' (auch ''Danziger Recht'', ''Danziger Verfassung'') war die in der Stadt [[Danzig]] über viele Jahrhunderte geltende [[Rechtsordnung]]. Das Wort ''Willkür'' bedeutete „das mit Willen erkorene“; bis in das 18. Jahrhundert bezeichnete es in der deutschen Sprache – abweichend vom heutigen [[Begriffsverständnis]] – eine Rechtsvorschrift oder eine Sammlung von Rechtsvorschriften.<ref>[[Gottfried Lengnich]]: ''ius publicum civitatis gedanensis - oder: Der stadt Danzxig verfassung und rechte. Nach der originalhandschrift des Danziger stadtarchivs'', T. Bertling 1900, [https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=R4BDAAAAYAAJ&focus=searchwithinvolume&q=Willk%C3%BCr Stichwort Willkür]</ref>


{{PPA-Kupfer}}
Um 1224 übertrug der ostpommersche Herzog [[Swantopolk II.]] das [[Lübisches Recht|Lübische Recht]] auf die deutsche Kaufmannssiedlung in Danzig. Die älteste bekannte schriftliche Verfassung der Danziger Willkür stammt aus dem 15. Jahrhundert. 1452 ließen sich die Preußischen Städte ihre Rechte ([[Privileg]]ien) von [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] bestätigen.<ref>Gottfried Lengnich, a.a.O., [https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=R4BDAAAAYAAJ&focus=searchwithinvolume&q=1452 Seite 29]</ref> Dieses alte Danziger Recht wurde erst 1857 durch die Einführung des [[Westpreußisches Provinzialrecht|Westpreußischen Provinzialrechts]] abgelöst.


[[Kategorie:Historische Rechtsquelle]]
== Literatur ==
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Danzig)|Willkuer]]
* Paul Simson: ''Geschichte der Danziger Willkür''. Quellen und Darstellungen zur Geschichte Westpreußens Nr. 3. Danzig 1904. Neudruck: Nicolaus-Copernicus-Verlag, Münster 2006, ISBN 978-3-924238-36-0.
[[Kategorie:Recht (Hanse)]]
 
[[Kategorie:Stadtrecht]]
{{PPA-Kupfer|P=1}}
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Historische Rechtsquelle (Deutschland)]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)]]

Version vom 14. März 2020, 06:46 Uhr

Die Danziger Willkür (auch Danziger Recht, Danziger Verfassung) war die in der Stadt Danzig über viele Jahrhunderte geltende Rechtsordnung. Das Wort Willkür bedeutete „das mit Willen erkorene“; bis in das 18. Jahrhundert bezeichnete es in der deutschen Sprache – abweichend vom heutigen Begriffsverständnis – eine Rechtsvorschrift oder eine Sammlung von Rechtsvorschriften.[1]

Um 1224 übertrug der ostpommersche Herzog Swantopolk II. das Lübische Recht auf die deutsche Kaufmannssiedlung in Danzig. Die älteste bekannte schriftliche Verfassung der Danziger Willkür stammt aus dem 15. Jahrhundert. 1452 ließen sich die Preußischen Städte ihre Rechte (Privilegien) von Kaiser Friedrich III. bestätigen.[2] Dieses alte Danziger Recht wurde erst 1857 durch die Einführung des Westpreußischen Provinzialrechts abgelöst.

Literatur

  • Paul Simson: Geschichte der Danziger Willkür. Quellen und Darstellungen zur Geschichte Westpreußens Nr. 3. Danzig 1904. Neudruck: Nicolaus-Copernicus-Verlag, Münster 2006, ISBN 978-3-924238-36-0.

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. Gottfried Lengnich: ius publicum civitatis gedanensis - oder: Der stadt Danzxig verfassung und rechte. Nach der originalhandschrift des Danziger stadtarchivs, T. Bertling 1900, Stichwort Willkür
  2. Gottfried Lengnich, a.a.O., Seite 29