PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Unterhaltsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Unterhaltsrecht''' ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben und Teil des Familienrechts. Das Unte…“ |
so nicht bei Wikipedia |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das '''Unterhaltsrecht''' ist in [[Deutschland]] im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] beschrieben und Teil des [[Familienrecht]]s. Das Unterhaltsrecht gibt Menschen, die ihren [[Lebensunterhalt]] nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von ''Unterhalt''. | Das '''Unterhaltsrecht''' ist in [[Deutschland]] im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] beschrieben und Teil des [[Familienrecht]]s. Das Unterhaltsrecht gibt Menschen, die ihren [[Lebensunterhalt]] nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von ''Unterhalt''. | ||
[[Kategorie:PPA-Kupfer]] | |||
[[Kategorie:Eherecht (Deutschland)]] | [[Kategorie:Eherecht (Deutschland)]] | ||
[[Kategorie:Verwandtschaftsrecht (Deutschland)]] | [[Kategorie:Verwandtschaftsrecht (Deutschland)]] |
Version vom 18. Februar 2020, 01:02 Uhr
Das Unterhaltsrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben und Teil des Familienrechts. Das Unterhaltsrecht gibt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt.