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Deutsche Staatsangehörigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher , haben Personen einen Anspruch auf die '''deutsche Staatsangehörigkeit''', wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland. | Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher , haben Personen einen Anspruch auf die '''deutsche Staatsangehörigkeit''', wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland. | ||
==Weblinks== | |||
*http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html | |||
[[Kategorie:Deutschland]] | [[Kategorie:Deutschland]] |
Version vom 8. Februar 2020, 08:04 Uhr
Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher , haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.